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Freigabe des neuen Spielplatzes am Sportgelände

14. Mai 2024

Am vergangenen Freitag konnte der neue und lang ersehnte Spielplatz am Sportgelände freigegeben werden. In ihrer Ansprache ging Bürgermeisterin Bettina Kist im Beisein von zahlreichen Vertretern des Gemeinderats und Familien auf den Werdegang ein. In der engeren Auswahl standen vier Standorte für einen neuen Spielplatz, die im Frühjahr durch den Gemeinderat besichtigt wurden. Das gemeindeeigene Gelände zwischen dem Clubhaus des SV Lauf und dem Schützenhaus der Schützengilde Lauf vereint die Vorteile vorhandener großer Schattenbäume, den weiten Abstand zu befahrenen Straßen, die Nähe zur Chill-Oase für die Jugendlichen, zur Skater-Anlage, zum Soccer-Feld und zum neuen Kleinspielfeld des SV Lauf, das der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Außerdem besteht durch die zahlreich geschaffenen Sitzgelegenheiten und dem Getränke- und Snack-Automaten bzw. dem häufig geöffneten Clubhaus des Sportvereins die Möglichkeit, hier auch als Familie gemütlich verweilen zu können.

Im Haushaltsplan der Gemeinde wurden für den neuen Spielplatz insgesamt 65 TEUR bereitgestellt. Großen Wert wurde auf die Verwendung eines natürlich gewachsenen und langlebigen (Robinien-)Holzes bei der Auswahl der Geräte gelegt. Zusammen mit der Zaunanlage und rund 80 m³ zertifizierter Hackschnitzel entstanden Kosten in Höhe von rund 55 TEUR zuzüglich zahlreicher Arbeitsstunden unseres Bauhofes. Dieser hat es in den letzten Wochen geschafft, trotz vieler Regenstunden den Spielplatz rechtzeitig zum Frühlingsfunken-Fest fachmännisch aufzubauen. Bauhofvorarbeiter Roland Haungs berichtete von großen Fundamenten der Vornutzung des Platzes, die zunächst entfernt werden mussten. Punktgenau wurden neue Fundamente betoniert. Um die spezielle Spielplatz-Hackschnitzel vorschriftsgemäß mit einer Höhe von 30 cm einbringen zu können mussten rund 90 m³ an Erdhaushub erbracht werden.

Der TÜV bescheinigte rechtzeitig den fachgerechten Aufbau, so dass die Eröffnung wie geplant stattfinden konnte. Durch die Beachtung der noch abgesperrten Freifläche wird es in der Mitte des Platzes bald eine schöne Rasenfläche geben.

Bürgermeisterin Bettina Kist dankte dem Bauhof für die professionelle Arbeit, dem Schützenverein für die ermöglichte Rückpachtung eines Teils des an ihn per Erbpacht vergebenen Spielplatzgeländes sowie dem Sportverein für die gute Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung des weitläufigen gemeindeeigenen Sportgeländes zu einem Treffpunkt für Jung und Alt.

Dann schritten die Gemeindevertreter gemeinsam mit vielen Kindern zur Tat und durchschnitten das Band zur Freigabe – sogleich wurde der Spielplatz den ganzen Tag über rege genutzt.



 

 

 

 

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Gruppenbild-Eroeffung-2-geschnitten.jpg 1131 1200 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-14 12:16:242024-06-04 12:30:59Freigabe des neuen Spielplatzes am Sportgelände

Infobroschüre zum Bürgerentscheid

3. Mai 2024
https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Windrad.jpg 864 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-05-03 11:49:052024-05-23 09:18:46Infobroschüre zum Bürgerentscheid

Besichtigung Windpark an der Prechtaler Schanze

23. April 2024

Besichtigung Windpark an der Prechtaler Schanze

Das E-Werk Mittelbaden bietet den Laufer Bürgerinnen und Bürgern eine Führung am bestehenden Windpark an der Prechtaler Schanze mit weiteren Informationen rund um das Thema Windenergie an.

Der Windpark “Prechtaler Schanze” ist ein Beispiel dafür, wie sich Windenergieanlagen in die sensible Waldlandschaft einfügen können. Neben technischen Informationen, können die Renaturierungsmaßnahmen, welche nach Errichtung der Anlagen durchgeführt wurden, begutachtet werden.

Zur Bildung von Fahrgemeinschaften ist ein Treffpunkt am Samstag, 11. Mai 2024 um 8:30 Uhr am Leonhardusplatz vorgesehen.

Alternativ ist der Treffpunkt um 10:00 Uhr am Büchereck Parkplatz an der L107 (Anfahrt z.B. über Gutach, eine Anfahrtsskizze können Sie gerne von der Gemeindeverwaltung erhalten)

Die Teilnahme bitten wir unter sekretariat@lauf-schwarzwald.de oder Tel. 07841/2006-13 anzumelden.
Das E-Werk Mittelbaden freut sich über viele interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Windrad.jpg 864 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-04-23 09:55:312024-05-14 12:33:19Besichtigung Windpark an der Prechtaler Schanze

Infos zum verkehrsberuhigten Bereich

25. März 2024

Infos zum verkehrsberuhigten Bereich

In Lauf haben wir an verschiedenen Stellen sogenannte verkehrsberuhigte Bereiche, die mit diesem Schild gekennzeichnet sind.

Auf den ersten Blick scheint die Botschaft recht eindeutig: Vorsicht, hier spielen Kinder! Was aber steckt genau hinter diesem Zeichen? Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich hierbei um eine „verkehrsberuhigte Zone“, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt. In diesem Bereich haben Fußgänger besondere Vorrechte, wohingegen strengere Einschränkungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer gelten:

  1. Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
  2. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
  3. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
  5. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

In verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang. Kinder können dort also mit ihrem Spielzeug die gesamte Straße nutzen, während Auto- sowie Radfahrer besondere Vorsicht walten lassen und ggf. auch warten müssen.

 

Es gibt auch Grenzen

Auch wenn es für Kinder wichtig ist, zu toben, draußen zu spielen und auch mal laut sein zu dürfen, sollten selbstverständlich auch Eltern und Kinder Rücksicht auf die Bedürfnisse Anderer nehmen. Eltern sollten ihren Kindern ganz klar Grenzen aufzeigen. Auch wenn beispielsweise das lautstarke Kicken von Bällen gegen feste Hindernisse Spaß macht – aus Rücksicht auf die Nachbarn sollten solch unnötigen Lärmquellen vermieden werden. Kindern sollten, besonders wenn sie älter werden, lernen, dass ein harmonisches Zusammenleben nur möglich ist, wenn jeder nicht nur auf seine eigenen Bedürfnisse schaut, sondern zumindest auch ein Stück weit die anderen im Blick hat.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde am Sportgelände in der Wendelbach und in der Veilchenstraße attraktive Bolz- und Ballspielmöglichkeiten zur Verfügung stellt, die insbesondere Jugendliche selbständig aufsuchen können.

 

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Verkehrsberuhigter-Bereich.png 161 240 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-03-25 09:08:472024-04-12 10:22:38Infos zum verkehrsberuhigten Bereich

Bauanträge nur in digitaler Form zulässig

25. Januar 2024

Einreichung direkt beim Landratsamt Ortenaukreis
Ab sofort akzeptiert das Baurechtsamt des Ortenaukreises nur noch Unterlagen (Bauvorlagen) in digitaler Form. Diese Änderung betrifft die 29 Städte und Gemeinden, die in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts als untere Baurechtsbehörde fallen.

“Wir haben bereits 2022 die Baugenehmigungsverfahren digitalisiert”, erläutert Amtsleiter Thomas Schaub. “Ab sofort akzeptieren wir ausschließlich Unterlagen, die in digitaler Form, direkt bei uns als zuständiges Baurechtsamt eingereicht werden.” Eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde in analoger Form ist ab sofort unzulässig. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Planenden steht ein nutzerfreundlicher Online-Prozess zur Verfügung. Das Baurechtsamt wird in den digitalen Verfahren über eine Online-Plattform mit den Verfahrensbeteiligten (Antragstellende, Planende und Gemeinden) kommunizieren und auch die Baugenehmigung digital zur Verfügung stellen. Im Jahr 2023 nutzen bereits über 60 Prozent der Antragsstellenden die Möglichkeit der digitalen Antragstellung.

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 8. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen. Damit wurde die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geändert. Das Gesetz ist am 25. November 2023 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist, dass alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens oder des Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der Baurechtsbehörde einzureichen sind.

/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2024-01-25 10:07:042024-01-25 11:28:09Bauanträge nur in digitaler Form zulässig

Allgemeine Informationen zu einem derzeit von zwei Bürgern angestrebten Bürgerbegehren gegen die Verpachtung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windenenergieanlage auf Laufs Gemarkung

3. Januar 2024

Windrad auf der Hornisgrinde

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich nehme Bezug auf den am 07.11.2023 einstimmig gefassten Beschluss des Laufer Gemeinderats, einen Grundstücksteil des Laufer Waldes unterhalb der Schwarzwaldhochstraße zur Errichtung einer Windkraftanlage zu verpachten.

Zunächst wird betont, dass die Transparenz und Öffentlichkeit seit Beginn des Meinungsbildungsprozesses im Vordergrund stand. Die Gemeinderatssitzung vom 07.03.2023, in der das Thema erstmals behandelt wurde, war bereits öffentlich. In dieser Sitzung wurden umfassende Informationen zum Vorhaben des Investors Matthias Griebl in Zusammenarbeit mit dem E-Werk Mittelbaden präsentiert. Sämtliche Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde sowie auf unserer Homepage unter “Aktuelles” seither einsehbar. Gerne können wir Ihnen diese Informationen auch ausdrucken, so dass Sie diese im Rathaus abholen können.

Um die Bürger umfassend zu informieren, gab es unterschiedliche Informationsangebote. Beispielsweise fand eine zentrale Informationsveranstaltung für alle 13 geplanten Standorte entlang der Schwarzwaldhochstraße in Achern statt. Außerdem bot die Gemeinde Lauf in Zusammenarbeit mit Matthias Griebl eine Besichtigung des bestehenden Windrads an der Hornisgrinde an. Diese für die Öffentlichkeit mehrfach beworbene, barrierefreie Veranstaltung wurde von weniger als vorgesehenen Besuchern wahrgenommen.Die Bürgerinitiative Don Quixote organisierte ebenfalls mehrere Veranstaltungen, darunter in Bühl, Seebach, Achern und Bühlertal. Hier bestand die Möglichkeit, sich intensiv mit Gegenargumenten auseinanderzusetzen.Die Gemeinderäte erhielten mehrfach Zuschriften – ausschließlich mit Gegenargumenten – in ihren privaten Briefkästen.Die Gemeindeverwaltung informierte mehrfach ausführlich über das Vorhaben im Nachrichtenblatt.

In meinen Bürgermeistersprechstunden wurde ich bereits drei Mal von insgesamt vier Vertretern der sich später zu erkennen gebenden Bürgerinitiative Don Quixote aufgesucht, um auf kritische Fragen – auch schriftlich – Antworten zu geben.In der Bürgerfragestunde vom 07.11.2023 konnten aus Zeitgründen nicht alle Fragen eines Bürgers ausführlich beantwortet werden. In einem Telefongespräch unmittelbar nach der Sitzung habe ich die noch offenen sowie alle weiteren Fragen in einem konstruktiven Gespräch ausgiebig beantwortet.Außerdem wurde die Präsentation des Abends mit vielen Informationen bereits neun Tage vor der Sitzung im Ratsinformationssystem der Gemeinde veröffentlicht. Auf der Homepage sind diese Informationen bis heute umfassend abrufbar.

Nach dieser Gemeinderatssitzung, in der ein einstimmiger Beschluss zur Verpachtung des Grundstücksteils unterhalb der Schwarzwaldhochstraße gefasst wurde, erhielt die Gemeinde breiten Zuspruch aus der Bevölkerung.

Weniger als ein Dutzend Bürger haben sich bisher kritisch mir gegenüber geäußert. Diese Bürger kann ich dahingehend verstehen, dass eine Windenergieanlage nun einmal nicht nur Vorteile mit sich bringt. Die Optik ist Ansichtssache – da werden die Meinungen immer auseinander gehen und natürlich muss eine begrenzte Fläche an Bäumen im Wald gefällt werden. Doch Bäume wachsen wieder – wenn nicht hier, dann an anderer Stelle, wo teilweise ungewollt der Wald nach unten auf bisher freie Flächen wandert.

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass der Laufer Wald nachhaltig bewirtschaftet wird und höchstens so viel Holz entnommen wird, wie nachwächst.

Der Gemeinderat hat sich eingehend mit den Vor- und Nachteilen von Windkraft am geplanten Standort auseinandergesetzt und sorgsam das Für und Wider bei seiner Entscheidung abgewogen. Es wird betont, dass die Errichtung von Windkraftanlagen vor Ort notwendig ist, um den Strombedarf in der Region annähernd – auch wenn die Sonne nicht scheint – decken zu können.

Bezüglich des Bürgerbegehrens haben sich die Laufer Bürger Hans Doninger (Obere Rötelstraße) und Martin Schnurr (Lochwaldstraße) als sogenannte Vertrauenspersonen angegeben. Diese vertreten die Unterzeichnenden nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Nach deren Angabe sind sie gleichzeitig Mitglieder der Bürgerinitiative Don Quixote. Von einer Bürgerinitiative “windkraftfreies Laufbachtal” hat die Gemeindeverwaltung erstmals im Pressebericht vom 29.12.2023 im Acher- und Bühler Boten erfahren. Mutmaßlich besteht diese bisher aus einer einzigen Person, die kein Bürger in Lauf ist.

Die Gemeinde zeigt sich offen für einen Bürgerentscheid, auch wenn dies rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Man hätte den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss bereits vollziehen können. Trotzdem signalisierte ich gegenüber den Vertrauenspersonen nach Absprache mit dem Gemeinderat eine Bereitschaft, einen Bürgerentscheid zuzulassen, sollten 7 % der Wahlberechtigten (entspricht rund 230 Bürgern) dies fordern. Es wird aber auch betont, dass diese Offenheit nur insoweit aufrecht erhalten wird, solange keine Unwahrheiten an den Haustüren erzählt oder Personen unter Druck gesetzt werden, um die notwendige Anzahl von Unterschriften für das Bürgerbegehren zu erreichen. Dies auch vor dem Bewusstsein, dass ein Bürgerentscheid für unsere kleine Gemeindeverwaltung ein Kraftakt mit einem Zeit- und Kostenaufwand – vergleichbar mit einer Bürgermeisterwahl – sein würde.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Zurverfügungstellung eines Grundstücks durch einen Dritten zur Errichtung einer Windenergieanlage nicht durch einen Bürgerentscheid verhindert werden könnte. Dies kann nur die Genehmigungsbehörde mit rechtlichen Argumenten verhindern.

Ich bin persönlich davon überzeugt, dass ein möglicher Bürgerentscheid – sollte er nicht zu vermeiden sein – zu einem positiven Signal für die Energiewende und die Errichtung einer Windenergieanlage in Lauf würde.

Hierfür ist aber erforderlich, dass im Falle eines Falles alle Bürger aktiv an der Abstimmung teilnehmen. Nur so kann sich ein repräsentatives Bild der Meinung der Bevölkerung ergeben mit der Chance, den Beschluss mit gestärktem Bewusstsein umzusetzen.

Abschließend bringe ich meine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass ausgerechnet gegen das Laufer Windrad ein Bürgerbegehren angestrebt wird. Der dafür vorgesehene Ort, der mindestens 1.200 Meter von jedem bewohnten Gebäude entfernt ist, ist einer derjenigen von den 13 Standorten, der im Verhältnis die geringsten Nachteile für die Natur aufweist. Und gerade aus dem Ortsteil Glashütte, der am nächsten dabei liegt, habe ich noch keine negativen Stimmen gehört. Insgesamt nehme ich in Lauf einen sehr bewussten Umgang mit der Natur und einen großen Gemeinschaftssinn wahr. Dazu gehört auch, dass die Interessen in Lauf einer gesamtheitlichen Betrachtung hintenangestellt werden – denn “irgendwoher muss der Strom ja kommen” höre ich immer wieder aus der Bevölkerung.

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne persönlich oder unter Bettina.Kist@lauf-schwarzwald.de zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Kist
Bürgermeisterin

/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2024-01-03 12:32:102024-01-18 11:28:08Allgemeine Informationen zu einem derzeit von zwei Bürgern angestrebten Bürgerbegehren gegen die Verpachtung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windenenergieanlage auf Laufs Gemarkung

Kinderreisepässe

14. November 2023

Die Ausstellung von Kindereisepässen ist nur noch bis zum 31.12.2023 möglich, weil sie ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Dasselbe gilt für die Verlängerung von Kinderreisepässen vor deren Ablauf um ein weiteres Jahr. Die Gründe hierfür und weitere Informationen zur Abschaffung können auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter dem Begriff „Reisepass für Kinder“ entnommen werden (https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html).  Wer deshalb noch in diesem Jahr einen Kinderreisepass für seine Kinder unter 12 Jahren beantragen möchte oder den vorhandenen Kindereisepass vor Ablauf desselben verlängern möchte, wendet sich bitte an das Bürgerbüro (so lange Vorrat reicht). Um Wartezeiten zu minimieren, bitten wir Sie den Termin bereits online zu reservieren.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Reisepass.jpg 743 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2023-11-14 12:12:432023-11-28 09:28:19Kinderreisepässe

Sachstandsbericht Windrad auf Laufer Gemarkung

9. November 2023

Windenergieanlage Lauf

Das E-Werk Mittelbaden plant den Bau von 13 Windenergieanlagen entlang der Schwarzwaldhochstraße. Neun Windenergieanlagen entstehen in Kooperation mit Herrn Matthias Griebl und vier weitere in Kooperation mit der Stadtwerke Bühl GmbH (Omerskopf). Der Standort für die geplante Windenergieanlage in Lauf liegt direkt an der B500.
Die Planung sieht eine Windenergieanlage von Enercon vor. Es handelt sich dabei um den Typ E138, mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einer Leistung von 4,5 Megawatt. Aktuell ist die Produktion des gängigen Typs E115 von Enercon eingestellt und kommt nicht mehr zum Einsatz.
Die laufenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen für den Standort Lauf enden voraussichtlich im November. Erste Ergebnisse werden für Januar 2024 erwartet, um
das Genehmigungsverfahren für die geplante Anlage ab April 2024 anzustoßen.
Der Standort liegt in keinem ausgewiesenen Vogel- und Wasserschutzgebiet, allerdings im Auerhuhngebiet. Das E-Werk Mittelbaden plant habitatsverbessernde Maß-nahmen im Lebensraum des Auerhuhns im direktem Kontakt mit dem Auerhuhn im Schwarzwald e.V. durchzuführen. Die Lebensräume gilt es so zu verbessern, dass die Auerwildpopulation dort weiter bestehen bleibt, in der es lebt und auch eine Population vorhanden ist.
Die Auerhuhn im Schwarzwald e.V. führt in den nächsten Wochen die Vegetationsaufnahme durch, um daraus ein gezieltes Maßnahmenkonzept zu erstellen. Ausgleichsmaßnahmen für die Bestandsanlage an der Hornisgrinde waren erfolgreich. Das Auerhuhnmonitoring zeigt, dass die Habitatsverbesserungen wirken und ein Ausgleich für mögliche Habitatsverluste durch die Windenergieanlage ausgeglichen werden können.
Die mittlere gekappte Windleistungsdichte am Anlagenstandort ist sehr hoch und nach
Angaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bei ca. 375-515 W/m².
Die LUBW geht von einem jährlichen Stromertrag von über 14 000 MWh/a aus. Das bedeutet, dass mit dieser einen Windenergieanlage 14 000 Personen oder rund 4 600 Haushalte nochmal zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Setzt man die Einwohnerzahl der Gemeinde Lauf mit circa 4 000 Einwohner dagegen, wird deutlich, wie wichtig es ist, den Ausbau der Windenergieanlagen zu beschleunigen und voranzutreiben.
In den nächsten Tage startet eine dreimonatige Windmessung zur Bestätigung der Ertragswerte aus dem TÜV-Gutachten, den mehrjährigen Windmessungen entlang der B500 und den Windwerten der bestehenden Windenergieanlage auf der Hornisgrinde.
Der höchste Berg im Nordschwarzwald ist durch die B500 verkehrstechnisch sehr gut ausgebaut, so dass keine weiteren Erschließungsmaßnahmen anfallen. Zudem müssen kaum neue Wege gebaut werden, da sich die Windenergieanlage in unmittelbarer Nähe zur B500 befindet. Das reduziert den Eingriff in die Natur erheblich.

HIER sehen Sie eine Präsentation von Herrn Griebl und dem Elektritätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/wind-turbine-2218457_1280.jpg 853 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2023-11-09 13:32:132023-11-16 12:08:14Sachstandsbericht Windrad auf Laufer Gemarkung

Leonhardusfest wegen Sturmwarnung einmal anders

3. November 2023

Am vergangenen Wochenende konnten wir wieder unser Patroziniumsfest in festlicher Form feiern. Leider musste morgens in einer eigens einberufenen Besprechung des Leonhardusrittausschuss schweren Herzens entschieden werden, den Ritt und die Pferdesegnung wegen einer schweren Sturmwarnung abzusagen. Im Vorfeld hatten schon mehrere Kutscher ihr Kommen zum Wohl der Pferde abgesagt.
Vielen Dank an alle die zu diesem Zeitpunkt bereits zur perfekten Organisation beigetragen hatten, teilweise schon fertig gerichtet waren und insbesondere an alle, die mit ihren Angeboten dennoch für einen besonderen Tag gesorgt haben: Allen Beteiligten der festlichen Messe und des Sektempfangs im Josefshaus, den Mitgliedern des Leonhardusrittausschusses, dem Leonhardus-Wagen-Team, den Helfern an der Reitstrecke, den Pferde- und Kutschenbesitzern, dem Musikverein und den Spielmannszügen, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes, der Kolpingfamilie, den Ziegenfreunden, den Landfrauen, der Laufer Geschäftswelt, der Organisation der Kunst- und Hobbyausstellung, allen weiteren Ehrenamtlichen, die in irgendeiner Form tätig waren, an die Bediensteten der Gemeinde, die an der Organisation und Umsetzung beteiligt waren und nicht zuletzt den dennoch zahlreichen Besuchern.
Danke!

 






https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Leonhardwagen-am-Leo.jpg 855 1281 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2023-11-03 12:45:512023-11-16 12:07:44Leonhardusfest wegen Sturmwarnung einmal anders

Besichtigung Windrad an der Hornisgrinde

21. September 2023

Die Gemeinde Lauf bietet in Zusammenarbeit mit Windradbetreiber Matthias Griebl eine Besichtigung des Windrads an der Hornisgrinde an.

Die Veranstaltung beginnt am Samstag, 23.9. um 14 Uhr direkt am Windrad

Betreiber Matthias Griebl wird das Windrad vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Da nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern zugelassen werden kann, ist eine Teilnahme ausschließlich mit vorheriger Anmeldung unter sekretariat@lauf-schwarzwald.de oder Tel. 07841/2006-13 möglich.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/wind-turbine-2218457_1280.jpg 853 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2023-09-21 11:55:442023-09-26 12:28:01Besichtigung Windrad an der Hornisgrinde

Lauf wird zunehmend barrierefrei

14. August 2023
Unsere Kommunaltechniker vom Bauhof haben die Bordsteine im Kreuzungsbereich Kirch-/Hauptstraße und Prälat-Fischer-/Hauptstraße jeweils auf der Straßenseite der Pfarrkirche abgesenkt. So können unsere Senioren mit Rollator, Rollstuhlfahrer und junge Familien zukünftig wieder problemloser die Straßen queren.
https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/20230802091338-391-scaled.jpg 2560 1920 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2023-08-14 11:07:492023-09-26 12:28:45Lauf wird zunehmend barrierefrei

Vorstellung des Projekts zur möglichen Errichtung einer Windenergieanlage auf Gemarkung Lauf

17. März 2023

Eine Energiewende wird uns nur gelingen, wenn wir alle Möglichkeiten der klimaneutralen Energiegewinnung in Betracht ziehen und bei Geeignetheit schnellstmöglich umsetzen!

Am 31.01.2023 hat Herr Matthias Griebl (Achern) in Vertretung der Kooperation E-Werk Mittelbaden/Matthias Griebl der Gemeindeverwaltung in einem persönlichen Gespräch sein Interesse zur Errichtung einer Windenergieanlage auf Laufer Gemarkung bekundet.
Ein möglicher Standort für eine weitere Windenergieanlage wäre unterhalb der B 500 auf der Gemarkung Lauf, in der Nähe der Unterstmatt. Eigentümer des geplanten Standortes ist die Gemeinde Lauf.
Wie uns berichtet wurde, sind neben einer weiteren Anlage auf der Hornisgrinde zusätzlich sechs solcher Anlagen auf verschiedenen Gemarkungen unterhalb der B 500 geplant.
Um festzustellen, ob die Windhöffigkeit der Erwartung entspricht, sind zunächst Windmessungen durch die Kooperationsgemeinschaft vorgesehen.
Ornithologen der Fa. Bioplan, Bühl werden im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft über einen längeren Zeitraum für die erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung immer wieder (gemarkungsübergreifend) im Wald unterwegs sein.
Eine frühzeitige Information und Einbindung der Öffentlichkeit wird unsererseits und auch im Interesse von Herrn Griebl als wichtig erachtet.
Deshalb stellte er, der als einer der Betreiber der Windkraftanlage an der Hornisgrinde bekannt ist, das Projekt mittels einer Präsentation in der Sitzung vor.

In der anschließenden Diskussion und Fragerunde wurden folgende ergänzenden Informationen gegeben: Die geplante Anlage soll voraussichtlich eine Leistung von 4,2 Megawatt, eine Nabenhöhe von 149 Metern sowie einen Rotordurchmesser von 115 Metern haben. Sie produziert voraussichtlich 11 Mio. kwh an Strom pro Jahr. Dies entspricht in etwa einem jährlichen Strombedarf von 11.000 Menschen. Für die Bauphase des Windrades müssten ca. 7.000 qm Wald abgeholzt werden. Bis auf 700 qm kann die komplette Fläche anschließend wieder renaturiert werden (teilweise durch Aufforstung). Die Pacht bemisst sich am Umsatz, der sich an der Einspeisevergütung und an der Produktionsmenge orientiert. An Pachteinnahmen sind für die ersten neun Jahre voraussichtlich 45.000 Euro, ab dem 10. Jahr 65.0000 Euro bei einer angenommenen Einspeisevergütung von 6,5 Cent zu erwarten. Zuzüglich würden Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde anfallen.

Eine abschließend erfragte Stimmungslage ergab, dass sowohl die Bürgermeisterin als auch 9 der 11 anwesenden Gemeinderäte schon zum Zeitpunkt der Sitzung sich dazu bekennen konnten, der Windkraft grundsätzlich positiv gegenüberstehen, ein weiterer Gemeinderat am Thema stark interessiert ist.

Hier sehen Sie die Präsentation des Projektes, hier die Präsentation zu weiteren Fragen zum Projekt.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Windradpraesentation.jpg 405 716 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2023-03-17 12:49:372023-04-27 08:59:35Vorstellung des Projekts zur möglichen Errichtung einer Windenergieanlage auf Gemarkung Lauf

WLAN – Hotspots in Lauf sind in Betrieb

17. August 2022

Egal ob am Sportplatz, in der Dorfmitte, beim Kraftwerk oder der Glashütte, ab sofort steht ein kostenfreies WLAN für alle in Lauf zur Verfügung. Basis des Netzes ist das Glasfasernetz der Gemeinde, über dieses sind alle Zugangspunkte miteinander vernetzt und an das weltweite Internet angeschlossen. Und dank der Glasfaser ist auch das WLAN extrem schnell, was einen hohen Komfort beim mobilen surfen ermöglicht. Kämmerer Ralph Essig-Christeleit hatte sich bei der Europäischen Union im Rahmen des Projekts WIFI4EU um einen Zuschussvoucher in Höhe von 15.000 Euro beworben. Die Gemeinde Lauf wurde von der EU ausgewählt. Durch Corona und den damit verbundenen Lieferprobleme kam das Projekt erstmal ins Stocken. Nun war es aber soweit, eine Fachfirma aus Aldingen hat innerhalb weniger Tage das Netz aufgebaut. „Wir hatten noch kein WIFI4EU-Projekt welches so gut vorbereitet war wie hier in Lauf“, freute sich Enrico Becker, Projektleiter der beauftragen Firma über die gute Vorbereitung, „das hat uns Kosten gespart und wir konnten dadurch sogar zwei Accesspoints im Laufer Familienzentrum noch zusätzlich installieren.“ Aber auch in der Glashütte, wo es nur sporadisch Kontakt zum Mobilfunknetz gibt, kann nun das öffentliche WLAN genutzt werden. „Die Entscheidung, ein kommunales Glasfasernetz aufzubauen war genau richtig“, blickte Bürgermeister Oliver Rastetter auf eines der Großprojekte seiner Amtszeit zurück, „mit dem öffentlichen WLAN haben wir nun weiteren Mehrwert für Bürger und Gäste.“

Das Netz mit dem Namen WIFI4EU kann jederzeit genutzt werden, ein Kennwort ist nicht erforderlich, lediglich die Nutzungsbestimmungen sind zu akzeptieren. Aufgrund der Nutzungsvorgaben der EU erfolgt nach einer bestimmten Zeit eine Zwangstrennung, nach der man die Nutzungsbestimmungen wieder neu akzeptieren muss.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/WLan-Hotspots-in-Betrieb.jpg 1067 800 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2022-08-17 10:49:412022-09-07 11:49:56WLAN – Hotspots in Lauf sind in Betrieb
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Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
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Veranstaltungen

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  • Friedenslicht/Lichterfeier der Kolpingfamilie
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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

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