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Gemeinde Lauf ermöglicht „Vernissage online“

30. März 2021/in Allgemeine News, Startseiten News /von Gemeinde Lauf
„Die Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff, wir möchten aber unseren Laufer Künstlern die Möglichkeit geben, sich und ihre Werke zu präsentieren“, so Bürgermeister Oliver Rastetter, „deshalb verlagern wir die beliebten Vernissagen nun ins Internet.“
Den Anfang macht Siegfried Huber, ein Autodidakt und Multitalent. Der ehemalige Gemeinderat begann 1973 seine künstlerische Karriere. Nach dem Studieren von Fachliteratur über Techniken, Farben, Perspektiven, Portraits entstanden in den Folgejahren unzählige Werke in Öl, Tusche, Aquarell und Mischtechniken. Landschaftsmotive aus der näheren Umgebung, Portraits und historische Gebäude prägen die 70er  und 80er Jahre. Nach monatelangem Studium der Burgruine Neuwindeck und nach historischen Aufzeichnungen entstand in diesen Jahren auch ein dreidimensionales Modell, wie sie um 1300 ausgesehen haben könnte. Das Experimentieren mit Farben und Formen kennzeichnete die Bilder der 90er Jahre. Kreidezeichnungen, vorwiegend Portraits und Aktzeichnungen entstanden in den Jahren 1995 bis 2003. Neben der gegenständlichen Malerei nahm immer mehr das Interesse für Acrylfarben und abstrakten Bildern zu. Die schnelle Trocknungszeit erlaubt Spontanität und bringt ganz eigene Kompositionen hervor.
Info: Die Laufer Kunstgalerie ist unter https://www.lauf-schwarzwald.de/kultur-und-tourismus/laufer-kuenstler/siegfried-huber/ Tag und Nacht für die Besucher geöffnet.
Bei Interesse können sich weitere Laufer Künstler gerne bei Udo Herr von der Firma Netmotion melden -bitte ausschließlich per eMail: info@netmotion.de
Für die Veröffentlichung fällt ein kleiner Unkostenbeitrag an.
 
https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Bericht-Kuenstlergalerie-Foto.jpg 1009 1232 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-03-30 12:04:442021-03-30 12:10:49Gemeinde Lauf ermöglicht „Vernissage online“

Naturkindergarten  – Start am 6. April

30. März 2021/in Allgemeine News, Startseiten News /von Gemeinde Lauf
Die Arbeiten in der Naturgruppe schreiten voran und die Kinder sowie das Team freuen sich schon auf den Start. Der Gemeindebauhof ist derzeit sehr aktiv an der Gestaltung, die Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Glasfaser werden hergestellt. Ein Zaun ist bereits installiert und auch die Blumenwiese wird bald angelegt Die Steine für die Kräuterspirale sind vor Ort und die Pfosten zum Spannen der Slackline gestellt. 
 
Leider wird es bei der Auslieferung des Zirkuswagens zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Die Herstellerfirma des Fahrgestells des Wagens ist derzeit aufgrund eines Coronaausbruchs geschlossen. Die Zimmerei hat bereits die Wände und anderen Materialien so weit wie möglich vorbereitet. Diese können aber erst loslegen, wenn das Fahrgestell da ist. Die Feuerwehr Lauf hat sich dankenswerterweise bereiterklärt, den Toilettenwagen für die Zeit des Übergangs der Naturgruppe zu überlassen. Somit sind die Kinder und Erzieherinnen wie geplant mit fließendem Wasser und einer Toilette versorgt. Zudem haben wir ein großes Mannschaftszelt organisiert, in dem sich die Kinder und das Team aufhalten können.  Wir freuen uns schon jetzt auf einen gelungenen Start am 06.04.! Mit dem Zirkuswagen selbst rechnen wir im Mai.
 
 
https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Wiese-mit-Loewenzahn.jpg 522 960 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-03-30 11:59:252021-03-30 12:01:33Naturkindergarten  – Start am 6. April

Gemeindeverwaltung Lauf nutzt nun auch die Luca-App

23. März 2021/in Allgemeine News, Startseiten News /von Gemeinde Lauf

Besucher*innen des Laufer Rathauses können sich nun über die Luca-App am Eingang registrieren, damit eine Nachverfolgung bei Kontakt mit einer infizierten Person vereinfacht werden kann.

Das Gesundheitsamt erhält die Daten ausschließlich bei der Feststellung des Aufenthalts einer infizierten Person im Rathaus. Die Gemeindeverwaltung hat auf die Daten der Besucher*innen keinen Zugriff.

Die Gemeindeverwaltung freut sich, wenn alle Besucher*innen im Rathaus zukünftig zur besseren Nachverfolgung die Luca-App nutzen würden.

Die App können Sie hier: https://www.luca-app.de/ herunterladen.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Luca-App.jpg 180 321 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-03-23 11:28:492021-03-23 11:34:28Gemeindeverwaltung Lauf nutzt nun auch die Luca-App

Kostenlose Coronatestung der Bevölkerung geht weiter

17. März 2021/in Allgemeine News, Startseiten News /von Gemeinde Lauf

Die Bürgertestungen sind diese Woche angelaufen und der DRK-Ortsverein sowie die Gemeinde wollen der Laufer Bevölkerung auch nächste Woche Testmöglichkeiten anbieten.

Die Testungen auf Corona finden jeweils am Montag und Mittwoch von 18 bis 20 Uhr im Foyer der Neuwindeckhalle statt.

Wir bitten Sie, sich vorab über unsere Corona-Hotline (07841 2006 47) anzumelden, dadurch lassen sich auch Wartezeiten minimieren.  Bitte halten Sie vor Ort die Abstands-und Hygieneregeln ein.

Bitte beachten Sie, dass am Ostermontag keine Testungen durchgeführt werden!

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Mund-Nasen-Schutz.png 640 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-03-17 12:10:562021-03-30 12:13:52Kostenlose Coronatestung der Bevölkerung geht weiter

Einführung der App SCHULMANAGER ONLINE an der Neuwindeck-Schule in Lauf

17. März 2021/in Allgemeine News /von Gemeinde Lauf
 
Die Gemeinde Lauf hat sich mit der Neuwindeck-Schule für die Einführung einer modernen Kommunikationsplattform entschieden, welche mit verschiedenen Modulen den Schulalltag, gerade im Bereich Informationsaustausch, erleichtern soll.
Die Erziehungsberechtigten der momentan 123 Schüler/innen erhalten in Zukunft Elternbriefe online über die Schulmanager-App. Dabei wird die Lehrerin bzw. die Schule automatisch darüber informiert, ob die Elterninformation schon erhalten und gelesen wurde. Rückläufe werden durch eine Umfragefunktion erleichtert.
Auch die Krankmeldung eines Kindes erfolgt recht komfortabel über den Schulmanager. Die entsprechende Lehrkraft und auch das Schulsekretariat werden über das Fehlen informiert. Auch Synergieeffekte für die Planung des Mittagsessens in der Schule werden durch die Nutzung dieser App verstärkt, sodass ein Kind im Krankheitsfall für dieses nicht mehr telefonisch abgemeldet werden muss.
 Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Module des Schulmanagers hinzugefügt werden. 
Die Schulleiterin Frau Seydel freut sich :“ Die Vereinfachung der organisatorischen Abläufe durch die Schulmanager-App spart wertvolle Unterrichtszeit, da Elternbriefe nicht mehr ausgeteilt und Rückläufe nicht eingesammelt werden müssen. Weniger Kopien bedeuten zudem eine Ersparnis von Rohstoffen.“
Für Bürgermeister Oliver Rastetter schafft die Einführung des Schulmanagers ausschließlich Vorteile, denn damit entlasten wir Lehrer, Eltern und Schüler zugleich.
Auch Hauptamtsleiter Thomas Gerth ist sehr interessiert an dieser App und begeistert, dass ein weiterer Baustein zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Lauf umgesetzt wurde.
https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Schulmanager-online.jpg 336 752 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-03-17 12:00:002021-03-31 09:52:19Einführung der App SCHULMANAGER ONLINE an der Neuwindeck-Schule in Lauf

Informationen zum Corona-Virus

10. März 2021/in Allgemeine News, Startseiten News /von Gemeinde Lauf
Baden-Württemberg erweitert die Liste der impfberechtigten Personen unter 65 Jahren, die sich ab sofort mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen können. Hinzu kommen unter anderem die Personen aus der 2. Gruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes.
Ab sofort können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind. Die Terminvereinbarung erfolgt regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder insbesondere auf https://www.impfterminservice.de/impftermine
Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich. Für die Ausstellung durch den Hausarzt oder die Fachärztin bleibt daher bis zum Termin im Impfzentrum Zeit. Das ärztliche Zeugnis ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.
Dank des in großen Mengen vorhandenen Impfstoffs von AstraZeneca kann allen Menschen von 18 bis einschließlich 64 Jahren, die nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) der Bundesregierung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, zeitnah ein Impfangebot gemacht werden. Damit können jetzt auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und von pflegebedürftigen und selbst bereits impfberechtigten Menschen, die zuhause gepflegt werden, einen Impftermin für AstraZeneca vereinbaren.
Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Sie nicht unmittelbar buchen können oder im Callcenter durchkommen. Probieren Sie es dann in den kommenden Tagen noch einmal. Bis Mitte März wird das Land rund 450.000 Dosen Impfstoff von AstraZeneca erhalten und die Liefermengen werden schnell weiter ansteigen.
Zusätzlich zu den Berechtigten aus Priorität 1 haben damit folgende Personen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit hoher Priorität ab sofort Anspruch auf eine Schutzimpfung (§ 3 CoronaImpfV; STIKO-Stufe 2 und 3):
  1. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
    1. Personen mit Trisomie 21.
    2. Personen nach Organtransplantation.
    3. Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression.
    4. Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.
    5. Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung.
    6. Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%).
    7. Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung.
    8. Personen mit chronischer Nierenerkrankung.
    9. Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Erkrankung.
  2. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und ärztliches Zeugnis einer Einrichtung, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt sind.
  3. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von 18 bis einschließlich 64 Jahre von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet oder eine der oben unter Punkt 1 genannten Erkrankungen hat. Die Kontaktpersonen werden von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis der Kontaktperson und Bestätigung der pflegebedürftigen Person oder einer sie vertretenden Person und Altersnachweis dieser Person oder ärztliches Zeugnis über die Erkrankung.
  4. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von 18 bis einschließlich 64 Jahre von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bestätigung der schwangeren Person oder einer sie vertretenden Person und Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft.
  5. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung. Zu den impfberechtigten Personen, die in diesen Einrichtungen tätig sind, zählen alle direkten Beschäftigten der Einrichtungen dazu zählen unter anderem Hauswirtschaftskräfte, Sozialpädagogen, Verwaltungsmitarbeiter, auch Beschäftigte externer Dienstleister wie etwa Reinigungskräfte. Daneben sind in den Einrichtungen auch weitere tätige Personen anspruchsberechtigt, sofern sie regelmäßig unmittelbaren Bewohnerkontakt haben, beispielsweise auch Ehrenamtliche.
  6. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens.

    1. In besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe
    2. In Werk- und Förderstätten für behinderte MenschenZu den impfberechtigten Personen, die in diesen Einrichtungen „tätig sind“ zählen alle direkten Beschäftigten der Einrichtungen, dazu zählen unter anderem Betreuung- und Fachpersonal, Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungsmitarbeiter, auch Beschäftigte externer Dienstleister wie beispielsweise Reinigungskräfte. Daneben sind in den Einrichtungen auch weitere tätige Personen anspruchsberechtigt, sofern sie regelmäßig unmittelbaren Kontakt zu Bewohnern und/oder Betreuten haben, dazu zählen auch Ehrenamtliche.
  7. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in SARS-CoV-2-Testzentren, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste, Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens.

    1. Krankenhaus- und Praxispersonal, dazu zählen Arzt-/Psychotherapie-/Zahnarzt-/Heilmittelerbringerpraxen. Das Impfangebot gilt für Ärzt*innen, Medizinische Fachangestellte (MFA), Physio-, Ergotherapie, Podologie.
    2. Personal der Rehabilitationseinrichtungen.
    3. Reinigungspersonal in Kliniken und Praxen.
    4. Hebammen.
    5. Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
    6. Personal, das Abstriche nimmt, dazu zählt auch das Personal in Apotheken, das Abstriche durchführt.
    7. Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts (ÖGD) mit Patientenkontakt.
    8. Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
    9. Personal der forensischen Psychiatrie sowie in medizinischen Bereichen der Justizvollzugsanstalten.
    10. Personal in der stationären Suchtbehandlung oder -rehabilitation.
    11. Personen, die im Bestattungswesen Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Leichnamen haben.
    12. Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  8. Polizei- und Ordnungskräfte von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Die Impfung der Polizistinnen und Polizisten im Land wird zentral in Abstimmung zwischen Sozialministerium und Innenministerium organisiert.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Behörde.
  9. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens.

    1. Mitarbeitende des ÖGD mit und ohne Patientenkontakt.
    2. Mitarbeitende in Krankenhäusern in den Bereichen IT/EDV, Krankenhaus- und Medizintechnik, Hauswirtschaft, Küche, Krankenhausapotheke, Verwaltung, Sterilgutversorgung, angeschlossene Wäschereien.
    3. Personen, die im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit in Krankenhäusern tätig sind und dabei mit besonderer Relevanz zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur beitragen etwa die Wartung von Beatmungsgeräten.
  10. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
    Dazu zählen unter anderem Ehrenamtliche beispielsweise von Betreuungsgruppen für demenziell erkrankte Menschen, in Nachbarschaftshilfen oder häusliche Besuchsdienste. Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens).
  11. Personen von 18 bis einschließlich 64 Jahre, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personentätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Dazu zählen: Grund-, Werkreal-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), berufliche Schulen.
    Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis und Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens.
    Hierzu zählen neben den dort lehrenden bzw. erziehenden Personen beispielsweise auch:

    1. Weiteres Schulpersonal wie Hausmeister*inne oder Sekretäriatsmitarbeiter*innen.
    2. Sozialpädagoginnen und -pädagogen in entsprechenden Einrichtungen.
    3. Aufsuchendes Personal der öffentlichen Jugendhilfe, etwa auch im Jugendamt.
    4. Schul- und Kitabegleiterinnen und -begleiter.
    5. Beschäftigte der Heilpädagogische Dienste und Interdisziplinären Frühförderstellen.
Des Weiteren möchte die Gemeindeverwaltung nochmals gerne darauf hinweisen, dass die über 80jährigen Personen der Priorität 1, welche Probleme bei der Vereinbarung von Impfterminen haben, sich bei der Gemeinde Lauf unter 07841/200620 oder bei deren Hausarzt bzw. Hausärztin telefonisch melden können um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Hier die neueste Änderung der CoronaVO zum 1. März:
Friseurbetriebe dürfen wieder öffnen, Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kunden/Kundinnen. Erlaubt sind aber nur Haare waschen, schneiden, färben und föhnen. Face-to-Face Behandlungen wie Bartschneiden oder Rasuren sind weiterhin nicht möglich.
Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich.  Es gilt jedoch im Fahrzeug für allen Insassen eine Maskenpflicht.
Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen einschließlich des notwendigen Zubehörs wird wieder gestattet. Mischsortimente dürfen nur dann angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt.
In Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter darf sich max. ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt ab dem 801. Quadratmeter eine Beschränkung auf ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Liste der impfberechtigten Personen unter 65 Jahren wurde nochmals erweitert
Der Kreis der impfberechtigten Personen, die sich ab sofort mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen können, wurde auf die 2. Gruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes ausgeweitet. Zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten können sich nun weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin anmelden. Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis / Bescheinigung zur Impfberechtigung möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, die eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt bzw. die Bescheinigung, als Nachweis zwingend erforderlich.
Die aktuell impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg können auf der Liste des Sozialministeriums eingesehen werden: 
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfberechtigt-bw/
Die aktuelle CoronaVO des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter diesem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

 

Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:

Landratsamt Ortenaukreis – zuständiges Gesundheitsamt

https://www.ortenaukreis.de/corona

Hotline Gesundheitsamt: 0781 / 805 – 9695

Psychologische Beratung (Mo.-Fr., 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr): 07821 / 9157 – 2557

 

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

Aktuelle Corona-Verordnung

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Aktuelle Verordnung für Ein- und Rückreisende

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

https://www.infektionsschutz.de/

 

Robert Koch – Institut

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

 

Bundesministerium für Gesundheit

Informationen zur Ausgabe von kostenlosen Schutzmasken

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html

 

Impfzentren:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren stellt das Land unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/ zur Verfügung.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Hier können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute sich für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben

 

Weitere Informationen

Um die Versorgung von infizierten Personen, Kontaktpersonen und Reiserückkehrern in häuslicher Isolation zu gewährleisten, ist es notwendig bei alltäglichen Dingen, wie Besorgungen und ähnliches, Unterstützung zu erhalten. Ist dies durch Familienangehörigen, dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft nicht möglich, hilft Ihnen die Gemeinde Lauf gerne weiter! Wir organisieren eine Person, der Sie während dieser schwierigen Zeit, beispielsweise bei der Erledigung von Einkäufen, unterstützt!

Kontaktieren Sie uns hierzu oder auch bei sonstigen Fragen rund um das Thema Corona-Virus über unsere Corona-Hotline (Tel. 07841 / 2006 – 47).

 

Nachbarschaftshilfe Lauf e.V.

https://www.nachbarschaftshilfe-lauf.de/

 

Kirchengemeinde Lauf – Sasbachtal

https://www.kath-lauf-sasbachtal.de/html/content/corona4504.html

 

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und bleiben Sie gesund!

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Coronavirus-start.png 343 494 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-03-10 09:26:372021-03-13 13:45:34Informationen zum Corona-Virus

25 Jahre Dienst am Nächsten: Ehrung von Michael Falk

8. Februar 2021/in Allgemeine News /von Gemeinde Lauf
Bei der Laufer Feuerwehr stand eine besondere Ehrung an.
Ursprünglich sollte diese an der Jahreshauptversammlung stattfinden, die Veranstaltung musste jedoch Corona bedingt ausfallen. Trotzdem wollten es sich Kommandant Mario Zink, sein Stellvertreter Michael Kropp sowie Bürgermeister Oliver Rastetter nicht nehmen lassen, persönlich – wenn auch ohne Handschlag und mit Abstand – Michael Falk für 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst zu gratulieren.
Bürgermeister Oliver Rastetter bezeichnete Michael Falk als einen sehr aktiven Feuerwehrkameraden, der sich auch von 2002-2011 im Feuerwehrausschuss als Schriftführer einbrachte. Zudem übernehme er als Truppführer sowie als Atemschutzgeräteträger im Einsatzfall eine hohe Verantwortung. „Dafür gebührt Ihnen Dank und Anerkennung von Seiten der ganzen Bevölkerung“, so Bürgermeister Oliver Rastetter. Kommandant Mario Zink hob hervor, dass Michael Falk eine wichtige Stütze der Laufer Feuerwehr sei und er sich als Gemeinderat für die Belange der Wehr einsetzt. Mit den Worten „Die Zusammenarbeit mit Dir ist immer sehr angenehm und von Kameradschaft geprägt“, bedankte sich Mario Zink ganz herzlich für das außerordentliche Engagement von Michael Falk.
Bürgermeister Oliver Rastetter sowie Kommandant Mario Zink überreichten Michael Falk im Namen des Innenministers Thomas Strobl eine Ehrenurkunde sowie das Ehrenzeichen in Silber des Landes Baden-Württemberg für 25 Jahre Einsatzdienst.
https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Ehrung-Michael-Falk-25Jahre-1.jpg 738 1600 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-02-08 19:04:462021-02-23 20:12:1925 Jahre Dienst am Nächsten: Ehrung von Michael Falk

eLadesäule jetzt im Laufer Design

4. Februar 2021/in Allgemeine News /von Gemeinde Lauf

Die Stromtankstelle am Rathausplatz erstrahlt jetzt im Laufer Design. An der Tankstelle kann schnell und unkompliziert mit den gängigen Abrechnungssystemen Strom für Elektrofahrzeuge getankt werden. Es stehen zwei reservierte Parkplätze zur Verfügung.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/eLadesaeule-2.jpg 2016 1512 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-02-04 18:46:302021-02-23 20:14:01eLadesäule jetzt im Laufer Design

Glasfaser in Lauf

1. Februar 2021/in Allgemeine News /von NetMotion Internet-Services

Die Gemeinde Lauf baut für Ihre Bürgerinnen und Bürger ein hochmodernes, zukunftsweisendes Glasfasernetz. Zukünftig können Sie nun in Lichtgeschwindigkeit telefonieren und im Internet suchen.

Weitere Infos finden Sie hier.

 

 

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/GlasfaserLauf_Logo-RGB-kleiner.jpg 2112 2268 NetMotion Internet-Services /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png NetMotion Internet-Services2021-02-01 10:25:332021-02-23 20:13:26Glasfaser in Lauf

Infos digital – Einführung der Kindergarten-App

28. Januar 2021/in Allgemeine News /von Gemeinde Lauf

Schnell und zuverlässig informieren – mit diesem Ziel haben die Kinderkrippe St. Anna und der Kindergarten St. Josef in Lauf mit der Einrichtung der Kita-Info-App begonnen. Nachrichten, Elternbriefe und Termine erhalten die Eltern kostenlos und datenschutzkonform direkt auf ihr Smartphone oder Tablet.

Gerade in der derzeitigen Pandemie-Situation hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, alle Beteiligten umgehend informieren zu können. Termine werden direkt im elektronischen Kalender gespeichert. Durch die Nutzung der App werden persönliche Telefonnummern und E-Mail-Adressen geschützt. Eine kommerzielle Datenauswertung ist durch den Anbieter ausgeschlossen.

Nach einer Prüfung der Daten bei der erstmaligen Anmeldung steht den Eltern die App immer unmittelbar zur Verfügung.

„Die Eltern sind bereits informiert und registrieren sich zahlreich“, berichteten die Leiterinnen von St. Anna und St. Josef.

Dieser Informationsweg erspart den Einrichtungen neben erheblichen Papier- und Druckkosten viel Zeit. „Mit diesem Gemeinschaftsprojekt befinden sich unsere Kindertageseinrichtungen auf einem modernen und zeitgemäßen Weg, der den Eltern einen komfortablen und praktischen Service bietet. Ein weiterer Baustein in unserer Digitalisierungsstrategie“, freut sich Bürgermeister Oliver Rastetter.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Kindergarten-App-quer-scaled.jpg 1707 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-01-28 18:24:352021-02-23 20:14:36Infos digital – Einführung der Kindergarten-App

Ergebnisreicher Themenworkshop im Rahmen des Projekts „Der Ländliche RAUM für Zukunft“

20. Januar 2021/in Allgemeine News /von Gemeinde Lauf

Am 12.01.2021 fand der zweite Workshop der Gemeinde Lauf im Rahmen des Projektes „Der Ländliche Raum für Zukunft“ mit dem Thema „Tourismus, Wirtschaft & Natur“ im virtuellen Bürgersaal statt. Auch dieses Thema wurde während der Auftaktveranstaltung hervorgehoben und stellt laut den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Schwerpunkt in der  Weiterentwicklung der Gemeinde dar.

Nach der Begrüßung durch die Moderatoren des Bündnisses Ländlicher Raum, folgte ein sehr informativer Impulsvortrag über die Initiierung von Dienstleistungen und dorfnaher Rundum-Versorgung präsentiert von Ingrid Engelhart, SPES e.V. Hierbei handelt es sich um die Studiengesellschaft für Projekte zur Erneuerung der Strukturen. Anschließend wurden gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern konkrete Projektideen gesammelt und priorisiert. Ausgewählt wurden die Themen „Lauf erleben“, „Wiederbelebung des Gewerbebundes“, „Vernetzung (Konzept Nah – Da)“ sowie “Natur und Schönheit mit dörflichem Charakter in Lauf“.

In Kleingruppen fanden zu jeweils einer Idee lebhafte Diskussionen statt und im Anschluss wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine zugehörige Projektskizze, welche die Gemeinde bei der Umsetzung unterstützen soll, erstellt. Hierbei wurden die zu treffenden Maßnahmen, Beteiligte, Meilensteine, Ziele und vieles mehr festgehalten. Die einzelnen Gruppen präsentierten die detaillierten Ergebnisse und vermittelten den anderen Teilnehmern ihre Visionen und deren zukünftiger Umsetzung.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass der letzte Workshop am Donnerstag, 28.01.2021, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr stattfindet und das Thema „Kinder, Jugend & Bildung“ behandelt.

Gerne können sich weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Jugendliche, die sich mit ihren Ideen an dem Workshop beteiligen möchten, per E-Mail (hauptamt@lauf-schwarzwald.de) anmelden.

An dieser Stelle wollen wir bereits auf die Abschlussveranstaltung am 04.02.2021 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr hinweisen. Genauere Informationen folgen in der nächsten Ausgabe.

Anbei finden Sie die Präsentationen und die Ergebnisse des Themenworkshops. Weitere Informationen rund um das Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ finden Sie unter https://www.laendlicher-raum-bw.de/.

 

Für den Impulsvortrag der SPES e.V., klicken Sie hier. 

Um die Präsentation anzuschauen, klicken Sie hier.

Um die Ergebnisse zu sehen, klicken Sie hier.

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Themenworkshop-Tourismus.png 880 1586 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-01-20 10:39:522021-01-28 21:03:53Ergebnisreicher Themenworkshop im Rahmen des Projekts „Der Ländliche RAUM für Zukunft“

Gemeinde verzichtet auf Kiga-Gebühren – “Pandemie-Betrieb” in Schule und Kindergärten

15. Januar 2021/in Allgemeine News /von Gemeinde Lauf

Notbetreuung an Grundschulen und Kindergärten – „Pandemie-Betrieb“ stellt nicht nur Eltern vor Herausforderungen / Gemeinde Lauf verzichtet auf die Erhebung der Kiga-Gebühren

 

„Die Corona-Krise stellt uns in jeglichen Bereichen vor nie da gewesene Herausforderungen. Wir alle bekommen zu spüren, dass wir in diesen Tagen vor allem mit Einschränkungen leben müssen“, konstatiert Laufs Bürgermeister Oliver Rastetter. Auch durch die jüngsten Entscheidungen seitens des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann wird ersichtlich, dass die Corona-Infektionszahlen es nicht zulassen, in gewohnte Strukturen zurückzukehren und die alltäglichen Einschränkungen uns im Berufs- und Schulalltag noch mindestens bis Ende Januar begleiten werden. Dies betrifft vor allem Familien mit Kindergarten- oder Schulkindern. Geschlossene Kitas und Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für den Lernerfolg und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. „Deshalb war es wichtig, dass wir als Gemeinde den Sommer dazu genutzt haben, die Neuwindeck-Schule mit Multimedia auszustatten, damit digitales Lernen in Zeiten des Lockdowns möglich ist“, erklärt Rastetter.

Aber nicht nur den Jüngsten macht das Ausbleiben bisher bewohnter Strukturen zu schaffen, sondern die gesamte Familie steht unter einer enormen Belastung.  In den meisten Fällen sind die Eltern weiterhin berufstätig. Es gilt daher einen immensen Spagat zwischen Kinderbetreuung und dem oftmals damit verbundenen Heimunterricht, Familienalltag und den eigenen geschäftlichen Verpflichtungen hinzulegen. Diese Herausforderung gilt es gemeinsam anzugehen, weshalb auch in Lauf die Notbetreuung in Kindergärten und Schulen seit dieser Woche angelaufen ist. „Zwar waren schon Strukturen vorhanden, die im Zusammenhang mit der ersten Schließung im Frühjahr 2020 aufgebaut wurden, allerdings mussten die Konzepte angepasst werden. Die wohl größte Herausforderung bei der Organisation der Notbetreuung entsteht durch die extremen Kurzfristigkeiten der Beschlüsse“, erklärt Bürgermeister Oliver Rastetter. „Schnell anberaumte Videokonferenzen auch zu abendlichen Stunden sind daher nicht mehr ungewöhnlich. Trotzdem ziehen in Lauf alle Einrichtungen an einem Strang und die Kindergartenbeauftragte, die Erzieherinnen, die Schulleitung als auch die Lehrkräfte leisten hier eine bemerkenswerte Arbeit“, betont Rastetter.

Das Angebot der Notbetreuung in der Kita St. Anna, dem Kindergarten St. Josef sowie in der Neuwindeck-Schule  wird derzeit von rund 30 Familien in Anspruch genommen, der überwiegende Teil der Kinder wird zu Hause betreut. „Da die beiden Kindergärten im Januar somit nicht mehr für den Regelbetrieb öffnen, werden diejenigen Eltern, die ihr Kind komplett zu Hause betreuen, selbstverständlich auch keine Kindergartengebühren für diesen Monat bezahlen müssen. Darauf haben sich der Träger sowie die Gemeinde geeinigt“, macht  Rastetter deutlich. Die Aussetzung der Gebühren gilt auch für die Kernzeitbetreuung, die im Januar aufgrund einer momentan sehr angespannten Personallage ruht.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Foto-Kindergarten-St.-Josef-scaled.jpg 1707 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2021-01-15 09:14:582021-01-28 20:54:45Gemeinde verzichtet auf Kiga-Gebühren – “Pandemie-Betrieb” in Schule und Kindergärten

Erfolgreicher erster Themenworkshop im Rahmen des Projekts „Der Ländliche RAUM für Zukunft“

23. Dezember 2020/in Allgemeine News /von Gemeinde Lauf
Am 14.12.2020 veranstaltete die Gemeinde Lauf den ersten Workshop im Rahmen des Projektes „Der Ländliche Raum für Zukunft“ mit dem Thema „Mobilität & regenerative Energie“ im virtuellen Bürgersaal. Dieses wurde bei der Auftaktveranstaltung als eines der Themen ausgewählt, welche nach Meinung der Bürgerinnen und Bürger eine große Rolle für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde spielt.
Nach der Begrüßung durch die Moderatoren des Bündnisses Ländlicher Raum, folgte ein inspirierender Vortrag über zukunftsfähige Mobilität und erneuerbare Energien von Lukas Winkler, Baden-Württembergischer Genossenschaftsbund e.V. Dieser gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern neue Impulse und Anregungen für das Thema. Daraufhin wurden konkrete Projektideen gesammelt und durch die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger priorisiert. Ausgewählt wurden die Themen „Bürgergenossenschaft für Klima & Mobilität“, „PV-Anlagen auf Wasserversorgungsanlagen, Pumpwerken und privaten Dächern“, „Zentrum Lauf Energie“ sowie “CarSharing – Public und Privat“.
In vier Kleingruppen wurde jeweils eine Idee diskutiert und im Anschluss eine zugehörige Projektskizze, welche die Gemeinde bei der Umsetzung unterstützen soll, erstellt. Hierbei wurden die zu treffenden Maßnahmen, Beteiligte, Meilensteine, Ziele und vieles mehr festgehalten. Die einzelnen Gruppen präsentierten die Ergebnisse vor den anderen Teilnehmern, sodass alle einen Eindruck von den erarbeiteten Ideen und deren zukünftiger Umsetzung erhalten konnten.
Im Anschluss an den ersten finden noch zwei weitere Workshops mit den Themen „Tourismus, Wirtschaft & Natur“ (Dienstag, 12.01 2021, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr) sowie „Kinder, Jugend & Bildung“ (Donnerstag, 28.01 2021, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr) statt.
Gerne können sich weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihren Ideen an den Workshops beteiligen möchten, per E-Mail (hauptamt@lauf-schwarzwald.de) anmelden.
Anbei finden Sie die Präsentation und die Ergebnisse des ersten Themenworkshops. Weitere Informationen rund um das Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ finden Sie unter https://www.laendlicher-raum-bw.de/.
 

Um die Präsentation anzuschauen, klicken Sie hier.

Um die Ergebnisse zu sehen, klicken Sie hier.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Homepage.png 854 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2020-12-23 16:32:382021-01-28 21:04:08Erfolgreicher erster Themenworkshop im Rahmen des Projekts „Der Ländliche RAUM für Zukunft“

Gemeinde Lauf startet als Pilotkommune in das Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“

10. Dezember 2020/in Allgemeine News /von Gemeinde Lauf

Am 07.12.2020 führte die Gemeinde Lauf gemeinsam mit rund 40 Teilnehmern die Auftaktveranstaltung im Rahmen des Projektes „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ durch. Aufgrund der aktuellen Situation fand diese im virtuellen Bürgersaal statt. Bei dem Projekt werden gezielt, die vor Ort bestehenden Bedarfe und Potentiale einer Gemeinde ermittelt. Im Anschluss wird die Kommune durch das Bündnis Ländlicher Raum bei der Entwicklung von Umsetzungskonzepten zur Zukunftsgestaltung unterstützt und beraten. Die Gemeinde Lauf ist für dieses Projekt eine von sechs ausgewählten Pilotkommunen in Baden- Württemberg.

Der Auftaktdialog diente dazu Themen, welche sowohl die Bürgerinnen und Bürger, den Gemeinderat als auch die Gemeindeverwaltung beschäftigt, zu sammeln und durch eine virtuelle Abstimmung zu priorisieren.

Im Anschluss wurden die wichtigsten Themen in virtuellen Kleingruppen behandelt. Der aktuelle Stand sowie die gewünschte Entwicklung wurde erörtert und diskutiert, um so eine Arbeitsgrundlage für die darauffolgenden Themenworkshops zu schaffen. Abschließend wurden aus den zahlreichen Vorschlägen die Themen „Mobilität & regenerative Energie“ (Workshop: Montag, 14.12 2020, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr), „Tourismus, Wirtschaft & Natur“ (Workshop: Dienstag, 12.01 2021, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr) sowie „Kinder, Jugend & Bildung“ (Workshop: Donnerstag, 28.01 2021, 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr) von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt.

Gerne können sich weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger, die einen Beitrag hierzu leisten möchten, für bestimmte Workshops per E-Mail (hauptamt@lauf-schwarzwald.de) anmelden.

Bürgermeister Oliver Rastetter ist begeistert von der großen Zahl an engagierten Bürgerinnen und Bürgern, welche an dem Auftaktdialog teilgenommen und diesen durch zahlreiche Ideen mitgestaltet haben. Er ist gespannt, auf die weitere Zusammenarbeit in den nachfolgenden Workshops und ist zuversichtlich, dass mit Hilfe dieser Beteiligung ein optimales Konzept für die Zukunft der Gemeinde Lauf entwickelt werden kann.

Der mit der Organisation befasste Hauptamtsleiter Thomas Gerth bedankt sich für die sehr gelungene Moderation der Auftaktveranstaltung durch das Bündnis Ländlicher Raum.

 

Anbei finden Sie die Präsentation sowie die Ergebnisse der Auftaktveranstaltung. Weitere Informationen rund um das Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ finden Sie unter https://www.laendlicher-raum-bw.de/.

Präsentation der Auftaktveranstaltung

Ergebnisse der Auftaktveranstaltung

Termine

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/07122020Auftakt-Lauf-Bild-11.png 646 720 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2020-12-10 10:26:592021-01-28 21:05:33Gemeinde Lauf startet als Pilotkommune in das Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“
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