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Infos zum verkehrsberuhigten Bereich

25. März 2024

Infos zum verkehrsberuhigten Bereich

In Lauf haben wir an verschiedenen Stellen sogenannte verkehrsberuhigte Bereiche, die mit diesem Schild gekennzeichnet sind.

Auf den ersten Blick scheint die Botschaft recht eindeutig: Vorsicht, hier spielen Kinder! Was aber steckt genau hinter diesem Zeichen? Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich hierbei um eine „verkehrsberuhigte Zone“, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt. In diesem Bereich haben Fußgänger besondere Vorrechte, wohingegen strengere Einschränkungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer gelten:

  1. Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
  2. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
  3. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
  5. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

In verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang. Kinder können dort also mit ihrem Spielzeug die gesamte Straße nutzen, während Auto- sowie Radfahrer besondere Vorsicht walten lassen und ggf. auch warten müssen.

 

Es gibt auch Grenzen

Auch wenn es für Kinder wichtig ist, zu toben, draußen zu spielen und auch mal laut sein zu dürfen, sollten selbstverständlich auch Eltern und Kinder Rücksicht auf die Bedürfnisse Anderer nehmen. Eltern sollten ihren Kindern ganz klar Grenzen aufzeigen. Auch wenn beispielsweise das lautstarke Kicken von Bällen gegen feste Hindernisse Spaß macht – aus Rücksicht auf die Nachbarn sollten solch unnötigen Lärmquellen vermieden werden. Kindern sollten, besonders wenn sie älter werden, lernen, dass ein harmonisches Zusammenleben nur möglich ist, wenn jeder nicht nur auf seine eigenen Bedürfnisse schaut, sondern zumindest auch ein Stück weit die anderen im Blick hat.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde am Sportgelände in der Wendelbach und in der Veilchenstraße attraktive Bolz- und Ballspielmöglichkeiten zur Verfügung stellt, die insbesondere Jugendliche selbständig aufsuchen können.

 

 

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