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Hauptstraße 70
77886 Lauf
Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de
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| Mo.-Fr.: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Di.: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
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Nachdem im letzten Jahr die südliche Gemarkungsgrenze entdeckt wurde, wanderten in diesem Jahr 16 Teilnehmer entlang der nördlichen Gemarkungsgrenze von Niederhofen bis an die Schwarzwaldhochstraße über rund 800 Höhenmeter stetig den Berg nach oben.
Paul Graf kennt die Laufer Gemarkung wie seine Westentasche und führte die Gruppe unter der Mitorganisation von Michael Graf mit sehr viel Kenntnis durch den Ort. Nebenher erfuhr man wieder viel Geschichtliches zu besonderen Plätzen, an denen die Route vorbeiführte.
So lernte man beispielsweise die ehemalige Kalkgrube im Ortsteil Aspich an der Grenze zu Ottersweier-Hub oder das einstige Erzabbaugebiet nebst zugeschüttetem Stollen an der Grenze zu Bühl-Neusatz kennen. Auch der Schütterplatz in Neusatz war für die meisten Teilnehmer eine neue Grenzentdeckung, wo man mit einer kleinen Stärkung freundlich von Manfred Kist empfangen wurde.
Am Mantelstein wurde die Nebeldecke durchschritten und so konnte man am Hardsteinkreuz – der Gedenkstätte für Gefallene im 1. Weltkrieg – bei herrlichem Sonnenschein die Vesperpause mit Blick auf das Nebelmeer genießen. Danach führte der Weg immer öfter durchs Dickicht, wobei man den Wald mit allen Sinnen genießen konnte.
Nach einer langen Wald-Wanderstrecke entlang der Neusatzer Gemarkung erreichte man zum Finale bei der Schwarzwaldhochstraße die Gemarkungsgrenze zu Sasbachwalden. An diesem Platz wird vielleicht mal das Laufer Windrad stehen.
Bürgermeisterin Bettina Kist bedankte sich abschließend bei Wanderführer Paul Graf für die bereichernde Tour und erhielt die Zusage für die Führung der dritten und abschließenden Gemarkungsgrenzwanderung im nächsten Jahr. Dann heißt es „Rund um die Laufer Mark“- die rund 88 ha große Exklave zwischen Ottersweier-Unzhurst, Bühl-Moos und der Sasbacher Mark: Ein Stückchen Ortenaukreis eingebettet im Landkreis Rastatt.
Die Wiesen und Weiden machen die Schönheit des Schwarzwaldes aus. Ihre Bewirtschaftung und Offenhaltung wird aber zunehmend schwieriger. Daher hat der Gemeinderat am 28.11.2023 sowie am 14.05.2024 die Erstellung eines Mindestflurkonzeptes beschlossen. Ein Mindestflurkonzept dient der – möglichst langfristigen – Nutzung der Wiesen und Weiden, vor allem in steileren Standorten in Lauf, und somit der Offenhaltung des Schwarzwaldes.
Viele Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie das Mähen von Wiesen die mit Adlerfarn zugewachsen sind, werden in Baden-Württemberg über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert. Diese Förderung kann aber nicht überall im Land beantragt werden. Eine Förderung ist nur in bestimmten Gebieten möglich, ein solches Gebiet (oder eine „Förderkulisse“) zeichnet sich zum Beispiel durch ein Mindestflurkonzept aus. Mit der Erstellung und amtlichen Anerkennung eines solchen Mindestflurkonzeptes kann die Förderung der LPR beim Landratsamt Offenburg beantragt werden. Gefördert werden können z. B. Weidezäune oder die Bewirtschaftung („Erstpflege“) von verbuschten Wiesen. Alle so geförderten Maßnahmen dienen der Offenhaltung unserer Wiesen und Weiden im Schwarzwald. Es können z. B. keine Obstbäume für eine Intensivobstanlage in der Rheinebene finanziert werden.
Der zentrale Baustein eines solchen Mindestflurkonzeptes ist eine detaillierte Karte mit dem Ist-Zustand der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Lauf. Hierzu wird Jochen Goedecke vom Landschaftsplanungsbüro GEO Plan – Land & Natur, das für die Erstellung des Konzeptes beauftragt wurde, in den nächsten vier Wochen Kartierungen in Lauf durchführen.
Über den weiteren Ablauf der Konzepterstellung wird in regelmäßigen Abständen auch im Nachrichtenblatt berichtet.

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