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Hauptstraße 70
77886 Lauf
Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de
| Öffnungszeiten | |
| Mo.-Fr.: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Di.: | 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Do.: | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Die Gemeinde Lauf verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Laufer Mark:
Teilfäche von Flst. Nr. 2039 – gemäß Plan (rund 2 ha) zu 1 € / ar.
Bei der Fläche handelt es sich um eine Wiese, es besteht Umbruchverbot.
Interessenten können sich bis zum 11.07.2025 im Rathaus bei Herrn Delkof, Zimmer 8, Tel.: 2006-51, E-Mail: pascal.delkof@lauf-schwarzwald.de, melden.
Große Freude herrschte im Kindergarten St. Josef in Lauf: Die Firma STOPA Anlagenbau GmbH aus Gamshurst hat dem Kindergarten einen selbstgebauten Sitzbagger für den Sandkasten gespendet – in leuchtendem Blau-Weiß und mit viel handwerklichem Geschick von Auszubildenden der Firma gefertigt.
Gespannt wurden die Mitarbeiter von STOPA erwartet. Bürgermeisterin Bettina Kist, die Kindergartenleiterinnen Steffi Jogerst und Stephanie Graf, Bauamtsleiter Wolfgang Flink und vor allem die Kinder zeigten sich begeistert von dem neuen Spielgerät.
Rund 40 Arbeitsstunden investierten die Auszubildenden Jona & Steven gemeinsam mit ihren Ausbildern – von der ersten Skizze über die Konstruktion bis hin zur Fertigung. Kaum stand der Bagger im Sandkasten, wurde er von den Kindern ausprobiert – auch Bürgermeisterin Kist und Bauamtsleiter Flink haben sich gleich selbst von der Funktionstüchtigkeit des Spielgeräts überzeugt. Alle Beteiligten zeigten sich beeindruckt von der Stabilität und der kindgerechten Umsetzung des Baggers.
Ein besonderer Dank gilt dem geschäftsführenden Gesellschafter Michael Stolzer, dem Ausbildungsleiter Stephan Hess sowie den engagierten Azubis von STOPA für dieses gelungene und kreative Geschenk.
In Lauf haben wir an verschiedenen Stellen sogenannte verkehrsberuhigte Bereiche, die mit nebenstehendem Schild gekennzeichnet sind. Auf den ersten Blick scheint die Botschaft recht eindeutig: Vorsicht, hier spielen Kinder! Was aber steckt genau hinter diesem Zeichen? Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt es sich hierbei um eine “verkehrsberuhigte Zone”, umgangssprachlich auch Spielstraße genannt. In diesem Bereich haben Fußgänger besondere Vorrechte, wohingegen strengere Einschränkungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer gelten:
Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt. In verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang. Kinder können dort also mit ihrem Spielzeug die gesamte Straße nutzen, während Auto- sowie Radfahrer besondere Vorsicht walten lassen und ggf. auch warten müssen.
Es gibt auch Grenzen
Auch wenn es für Kinder wichtig ist, zu toben, draußen zu spielen und auch mal laut sein zu dürfen, sollten selbstverständlich auch Eltern und Kinder Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer nehmen. Eltern sollten ihren Kindern ganz klar Grenzen aufzeigen. Auch wenn beispielsweise das lautstarke Kicken von Bällen gegen feste Hindernisse Spaß macht – aus Rücksicht auf die Nachbarn sollten solch unnötigen Lärmquellen vermieden werden. Kindern sollten, besonders wenn sie älter werden, lernen, dass ein harmonisches Zusammenleben nur möglich ist, wenn jeder nicht nur auf seine eigenen Bedürfnisse schaut, sondern zumindest auch ein Stück weit die anderen im Blick hat.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde am Sportgelände in der Wendelbach und in der Veilchenstraße attraktive Bolz- und Ballspielmöglichkeiten zur Verfügung stellt, die insbesondere Jugendliche selbstständig aufsuchen können.
Im Oktober feiert das Hotel Garni “Zur Linde” ein besonderes Jubiläum: Seit 125 Jahren besteht das traditionsreiche Haus, das heute in vierter Generation von Alexandra Serr geführt wird.
Die Geschichte beginnt im Jahr 1900, als das Haus zunächst als Gasthaus eröffnet wurde – schon damals mit einer eigenen Kegelbahn, die zum geselligen Beisammensein einlud. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich “Zur Linde” stetig weiter: 1936 wurde ein großer Saal angebaut, 1954 ein weiterer Ausbau vorgenommen.
Ein kulturelles Highlight der Geschichte ist der Aufenthalt des Malers Conrad Kayser, der im Jahr 1928 für eine Zeit in der Linde wohnte und sich von der Atmosphäre des Hauses inspirieren ließ.
Seit 2015 führt Alexandra Serr das Haus mit viel Engagement und Liebe zum Detail. Bereits 1998 kamen fünf gemütlich eingerichtete Ferienwohnungen hinzu, 2014 folgte der Neubau des Gästehauses. Heute stehen den Gästen insgesamt 24 komfortable Doppel- und Familienzimmer sowie die genannten Ferienwohnungen mit insgesamt rund 70 Betten zur Verfügung – alle Zimmer wurden in den letzten Jahren und gerade in jüngster Zeit umfassend und mit viel Geschmack renoviert. Auch der Frühstücksraum erfuhr dabei eine attraktive Umgestaltung.
Beim Betriebsbesuch überzeugte sich Bürgermeisterin Bettina Kist persönlich vom hohen Standard des Hauses. Sie zeigte sich beeindruckt von den vielen neu renovierten Zimmern und lobte die ansprechende Gestaltung sowie die herzliche Atmosphäre im gesamten Betrieb.
Das Hotel Garni “Zur Linde” ist heute ein Ort, an dem Tradition und moderner Komfort auf besondere Weise zusammenfinden – ein echtes Stück gelebte Gastfreundschaft über vier Generationen hinweg.

Hauptstraße 70
77886 Lauf
Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de
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| Mo.-Fr.: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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