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Nächste Sprechstunde der Bürgermeisterin

26. Juni 2026

Die nächste Sprechstunde der Bürgermeisterin findet am
Donnerstag, 30.07.2026, von 16:00 – 19:00 Uhr  statt.

Terminvereinbarung unter Tel. 07841 2006-13 (vormittags)
oder Email: sekretariat@lauf-schwarzwald.de

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Bild-Buergermeisterinnensprechstunde.jpg 1600 1067 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-26 11:15:532026-06-26 11:16:00Nächste Sprechstunde der Bürgermeisterin

Herzlich Willkommen Dr. Lars Steiner in der Praxis Dr. Wey/Sokolowski in der Laufbachstraße

26. Juni 2026

Bürgermeisterin Bettina Kist besuchte die Hausarztpraxis Dr. Wey/Sokolowski in der Laufbachstraße, um Dr. Lars Steiner herzlich willkommen zu heißen. Seit dem 1. Juni verstärkt er das Praxisteam; zum 1. Januar 2027 ist sein Eintritt als Teilhaber in die Gemeinschaftspraxis geplant.

Mit diesem wichtigen Schritt ist die Zukunft der traditionsreichen Praxis langfristig gesichert. Gegründet wurde sie einst von Dr. Walter Wey, dem Großvater von Dr. Stefan Wey. Anschließend führte zunächst dessen Vater, Dr. Michael Wey, die Praxis weiter, bevor Dr. Stefan Wey sie – später gemeinsam mit Maria Sokolowski – erfolgreich übernahm und fortführte. Seit nunmehr 80 Jahren ist die Praxis damit eine verlässliche Säule der hausärztlichen Versorgung in Lauf und der Region.

In ihre Willkommensgrüße bezog Bürgermeisterin Bettina Kist auch Sabrina Steiner ein. Sie betonte, dass die Entscheidung, eine Hausarztpraxis in einer ländlich geprägten Region zu übernehmen und weiterzuführen, eine gemeinsame Entscheidung der ganzen Familie sei.

„Wir wünschen dem Ehepaar Steiner in Lauf eine gute Zukunft, viel Freude und Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit und vor allem Gesundheit“, so die Bürgermeisterin.

Besonders würdigte Bettina Kist auch das Engagement von Dr. Stefan Wey, der sich mit großem Einsatz für die langfristige Sicherung der hausärztlichen Versorgung starkgemacht hat. Für seine Bemühungen und sein erfolgreiches Werben um einen Nachfolger sprach sie ihm im Namen der Gemeinde ihren herzlichen Dank aus.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/20260625_104317-scaled.jpg 2274 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-26 09:53:342026-07-03 10:44:42Herzlich Willkommen Dr. Lars Steiner in der Praxis Dr. Wey/Sokolowski in der Laufbachstraße

Aspichstraße ab Mitte Juli wieder frei

23. Juni 2026

Aspichstraße ab Mitte Juli wieder frei

Gute Nachrichten für Anwohner und Verkehrsteilnehmer: Die Aspichstraße soll voraussichtlich ab Mitte Juli wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Seit dem 21. April 2026 war die Straße aufgrund umfangreicher Bauarbeiten vollständig gesperrt. Im Mittelpunkt stand dabei das Versetzen des Beckenüberlaufs sowie weitere notwendige Kanalarbeiten in diesem Bereich. Diese Maßnahmen konnten inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden.

Derzeit laufen noch abschließende Arbeiten zur Verlegung der Versorgungsleitungen für die Elektro‑, Mess‑, Steuer- und Regeltechnik.

Im nächsten Schritt folgen die Herstellung der Zuwegung sowie das Aufbringen und Profilieren des Oberbodens in den Böschungsflächen. Nach Abschluss der Arbeiten mit dem schweren Kettenbagger werden anschließend in der Aspichstraße die Asphalttragschicht sowie die Asphaltdeckschicht wiederhergestellt.

Sofern die Arbeiten weiterhin planmäßig verlaufen, kann die Aspichstraße ab Mitte Juli wieder vollständig für den Verkehr freigegeben werden.

Im Anschluss wird im nördlichen Bereich mit der Herstellung einer Baustraße für die weiteren Kanalarbeiten begonnen. Die gesamte Baumaßnahme soll voraussichtlich bis Ende September abgeschlossen sein.

Die Firma Welle hat in der Zeit vom 10.08. bis 21.08.2026 Betriebsferien.



https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/IMG_2188-scaled.jpeg 2560 1920 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-23 12:11:062026-07-03 10:43:49Aspichstraße ab Mitte Juli wieder frei

Aktionstag „Kommunen am Limit“

23. Juni 2026

Auch wir in Lauf setzen anlässlich des Aktionstags der Kommunen am 22.06.2026 in ganz Deutschland ein deutliches Zeichen.

Der finanzielle Handlungsspielraum wird zunehmend enger, insbesondere wenn die Standards kontinuierlich steigen und die Kreisumlage zur Finanzierung der Krankenhäuser sowie der stetig wachsenden Sozialleistungen fortlaufend erhöht werden muss.

Damit die Gemeinden handlungsfähig bleiben und die kommunalen Standards gesichert werden können, braucht es auch zukünftig eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Kommunen.

Kommunen am Limit – eine groß angelegte Gemeinschaftsaktion, damit Daseinsvorsorge, Infrastruktur und Zukunftsaufgaben auch weiterhin gewährleistet bleiben!

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Screenshot_20260622_180638_Samsung-Browser.jpg 1344 1080 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-23 10:58:082026-07-03 10:44:13Aktionstag „Kommunen am Limit“

Jahresabschluss 2025 der Nationalparkregion Schwarzwald

19. Juni 2026
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-19 00:18:572026-06-17 13:19:21Jahresabschluss 2025 der Nationalparkregion Schwarzwald

Studenten gehen von Haus zu Haus für eine Informations- und Werbeaktion des NABU Baden-Württemberg

17. Juni 2026

 

In den nächsten Wochen werden mehrere Studierende im Ort unterwegs sein, um Unterstützerinnen und Unterstützer für den NABU zu gewinnen. Der NABU ist ein gemeinnütziger Verein, der seien Arbeit für Natur und Umwelt zum großen Teil aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Bei dieser Aktion handelt es sich um Informationen über die NABU-Arbeit und Werbung von Fördermitgliedern. Es wird kein Bargeld angenommen.

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/NABU-logo.jpg 1130 1333 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-17 13:05:422026-07-03 10:43:19Studenten gehen von Haus zu Haus für eine Informations- und Werbeaktion des NABU Baden-Württemberg

Baumanstrich zum Schutz junger Bäume

12. Juni 2026

Am 30.5. haben Mitglieder der Bürger: inneninitiative LOS4Klima mit ihrem fachmännisch beratenden Gärtnermeister Franz Rettig die durch diese Initiative gepflanzten Jungbäume am Sportplatz in Lauf und am Rückhaltebacken in Ottersweier mit einem Schutzanstrich versehen, der insbesondere gegen die Sonneneinstrahlung wichtig ist. Das Material und einiges Equipment wurde von Franz Rettig besorgt und zur Verfügung gestellt, die Gemeinden Lauf und Ottersweier übernehmen die Materialkosten.

Was ist ein Baumanstrich?

Der klassische weiße Baumanstrich – auch Kalkanstrich genannt – ist eine bewährte Methode, um Baumstämme zu schützen. Junge Bäume werden dabei vom Erdboden bis zum unteren Astgerüst mit einer weißen, kalkbasierten Paste bestrichen. Es erfolgt aber zunächst ein Voranstrich, der sehr gut am Stamm haftet und dafür sorgt, dass die eigentliche Stammschutzfarbe ca. 10 Jahre haften kann und mit dem Stamm mitwächst.

Man sollte beide Anstrichfarben im Fachhandel kaufen, denn andere Mischungen halten unter Umständen nur sechs Monate und waschen sich wieder ab, so unser Gärtnermeister Franz Rettig.

Warum werden Bäume weiß angestrichen?

Der weiße Anstrich erfüllt mehrere wichtige Schutzfunktionen, insbesondere bei Jungbäumen:

  • Frostschutz: Die weiße Farbe reflektiert Sonnenlicht und verhindert so starke Temperaturschwankungen in der Rinde. Diese können sonst zu Frostrissen führen, junge Bäume sind noch glatter und haben eine empfindliche Rinde.
  • Hitzeschutz im Sommer: Auch bei Hitze bewahrt der Anstrich die natürliche Elastizität der Rinde und beugt Rissen vor.
  • Schutz vor Wildverbiss: Der bittere Geschmack des Kalks hält Rehe und andere Wildtiere davon ab, an der Rinde zu knabbern. Das ist entscheidend, weil die Leitgefäße direkt unter der Rinde verlaufen – Bissschäden können den gesamten Wasser- und Nährstofftransport des Baums zerstören.
  • Schutz vor Schimmel und Schädlingen: Der alkalische Kalk hemmt Pilze und andere Schadorganismen.

Bäume sind weit mehr als Holzlieferanten – sie sind unverzichtbare Stützen unserer Ökosysteme. Über die Photosynthese nehmen Bäume Kohlendioxid aus der Luft auf, speichern den Kohlenstoff im Holz und im Waldboden – und geben Sauerstoff ab. Wälder binden diesen Kohlenstoff über Jahrhunderte. Bäume filtern nicht nur CO₂, sondern auch Stickstoff und andere Schadstoffe. Über Wurzeln und Blätter nehmen sie Wasser auf, reinigen es und geben überschüssiges Wasser gereinigt wieder ab. Ein einziger Baum kann Hunderten von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen. Der Verlust von Bäumen bedeutet immer auch Verlust von Artenvielfalt.

Besonders alte Bäume zu erhalten und zu stärken ist eine wichtige Aufgabe. Angesichts des Klimawandels ist jedoch jeder Baum ein aktiver Beitrag zur Umwelt für sauberere Luft und ein stabileres Klima. Städte, die darauf besonders angewiesen sind gehen daher mit dem Luftfilter und Wohlfühlgarant Baum oft sehr vorsichtig um und schützen ihn.

Aber auch außerhalb von Städten sind Bäume einfach wichtig.

„Jeder Baum macht glücklich“, denn Menschen sind weniger depressiv, wenn sie Bäume vor der Tür haben.

Und: je älter ein Baum ist, desto mehr leistet er. Eine 80 Jahre alt Linde bildet jährlich 89 000 Liter Sauerstoff und bindet 160 Kilogramm CO₂, eine 20 Jahre alte Linde bildet dagegen nur 10 000 Liter Sauerstoff und bindet 18 Kilogramm CO₂. Für einen gefällten Altbaum mit einer 20m großen Krone braucht es etwa 400 Jungbäume um den Verlust auszugleichen.

Regina Steinmann, Mitglied LOS4Klima

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/IMG_20260530_111043.jpg 768 576 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-12 13:16:112026-07-03 10:43:00Baumanstrich zum Schutz junger Bäume

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung Jahresprogramm 2027

12. Juni 2026

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) hat das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.

Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.

Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2027 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich. Sofern Sie außerhalb dieser Gebiete liegen, können Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung setzen. Hier entscheidet eine Einzelfallprüfung, ob eine Förderung möglich ist.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

Zuschlag bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe (NaWaRo)

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, nachwachsende Rohstoffe als Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31.08.2026 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Alexander Trapp, Tel. 07841 2006-15, E-Mail:

alexander.trapp@lauf-schwarzwald.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Gemeinde Lauf, 12.06.2026

Abgrenzungsplan ELR Lauf

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Blick-von-der-Schulstrasse-auf-den-Dorfkern-WK-scaled.jpg 1300 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-12 13:10:122026-07-03 10:42:52Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung Jahresprogramm 2027

26.228 Radkilometer, 5 Teams und 103 Radlerinnen und Radler – das STADTRADELN in Lauf geht erfolgreich zu Ende

12. Juni 2026

Am 21.05.2026 ging das STADTRADELN in Lauf zu Ende. Dabei wurden in den letzten drei Wochen fleißig Radkilometer gesammelt. Durch 103 Radlerinnen und Radler in 5 Teams kamen hierbei 26.228 Kilometer zusammen. Aufgrund dessen konnten so über 4 Tonnen CO² eingespart werden. Gefördert wurde die Aktion durch die Landesinitiative RadKULTUR. Seit heute stehen die aktivsten Teams fest. Neugierig? Eine vollständige Liste der Teams gibt es auf

https://www.stadtradeln.de/lauf-schwarzwald

Die aktivsten STADTRADELN-Teams 2026 aus Lauf im Überblick:

Radteams mit dem besten Gesamtergebnis (meiste km insgesamt):
1. Platz Kolpingfamilie Lauf e.V.              10.280 km
2. Platz TV Lauf 1920 e.V.                           9.728 km
3. Platz Zink Ingenieure Lauf                      3.849 km

Radaktivstes Team (meiste km pro Teammitglied):
Kolping Lauf                                                571 km pro Teammitglied

Weitere Infos erfolgen nach der Siegerehrung.

Die Gemeindeverwaltung Lauf ist stolz auf die rege Teilnahme am diesjährigen STADTRADELN und freut sich schon jetzt auf Ihre Teilnahme beim STADTRADELN 2027!

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/STADTRADELN_Ergebnisgrafik_Gemeinde_Lauf_2026-scaled.jpg 1707 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-12 12:59:032026-07-03 10:42:4426.228 Radkilometer, 5 Teams und 103 Radlerinnen und Radler – das STADTRADELN in Lauf geht erfolgreich zu Ende

Benutzungs- und Entgeltordnung Verl. Grundschule und Ferienbetreuung

11. Juni 2026
/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-06-11 00:57:122026-06-10 10:00:29Benutzungs- und Entgeltordnung Verl. Grundschule und Ferienbetreuung
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