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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

8. März 2024

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes, um die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden des Ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Im Vordergrund stehen dabei die Bemühungen, den weiteren Flächenverbrauch durch eine verbesserte innerörtliche Entwicklung zu vermeiden. Um Ortskerne zu stärken, hat die Förderung vor allem die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Wiedernutzung von Gewerbebrachen im Blick. Dabei sind auch die Bereitstellung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze von Bedeutung.

Die Erstellung örtlicher Entwicklungskonzepte durch die Gemeinden gewährleistet eine auf die strukturelle Ausgangssituation bezogene problemorientierte Förderung sowohl kommunaler, privater als auch privat-gewerblicher Maßnahmen. Im idealtypischen Fall des ganzheitlichen Ansatzes unterstützt das ELR die gemeindliche Entwicklung in allen vier Förderschwerpunkten: Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen.

Durch Investitionszuschüsse werden unter anderem die Verlagerung und Erweiterung von Unternehmen, der Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnungen sowie die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden gefördert.

Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen rationeller Energieeinsatz, Verwendung erneuerbarer Energien beziehungsweise nachwachsender Rohstoffe oder die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind Fördervoraussetzung für kommunale Projekte.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs schont die natürlichen Lebensgrundlagen und dient dem Klimaschutz. Daher erhalten Umnutzungen im Förderschwerpunkt Wohnen eine deutlich höhere Priorität als Modernisierungen. Neubauten sind nachrangig und kommen außerhalb des Bereichs der Grundversorgung nur bei Verwendung von CO2-bindender Rohstoffe wie Holz in Frage. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte.

Antragsberechtigt sind vom Grundsatz her alle Eigentümer:innen im Bereich der von der Gemeinde Lauf erstellten Abgrenzung der Siedlungsbereiche der 1960er Jahre (siehe Plan). An diesen Bereich angrenzende Gebiete können den Voraussetzungen des Standorts nach dem ELR ebenfalls entsprechen. Solche Fälle sind im Einzelfall zu prüfen.

Eine Förderung ist grundsätzlich bis 30 % der Nettokosten möglich.
Die Förderaufrufe des ELR werden gesondert veröffentlicht.

Nehmen Sie hierzu mit Alexander Trapp Kontakt auf:
Tel. 07841 2006-15 oder Alexander.Trapp@lauf-schwarzwald.de

 

ELR-Abgrenzung Lauf

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/wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png 0 0 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2024-03-08 12:40:432025-10-07 11:52:14Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
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