Baubeginn für das Regenüberlaufbecken am Aspichbach ist ein wichtiger Meilenstein
Ein Festzelt mit Rednerpult, Stehtische, Getränke und Snacks standen am 29. September zu einem besonderen Anlass auf einer Wiese an der Aspichstraße bereit. Zum symbolischen Spatenstich für das Regenüberlaufbecken (RÜB) Aspich kamen Vertreter der Genehmigungsbehörden, des Planungsbüros, des Bauunternehmens, des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung. Bürgermeisterin Bettina Kist begrüßte die Gäste und beschrieb den langen Weg bis zur Realisierung des Vorhabens. Es handelt sich um eine der größten Investitionen der Gemeinde in den letzten Jahren.
Auszug aus der Rede von Bürgermeisterin Bettina Kist zum Spatenstich:
Heute vollziehen wir den ersten Spatenstich für das Regenüberlaufbecken Aspich – ein Projekt, das uns seit Jahrzehnten begleitet, und das nun endlich Wirklichkeit wird.
Mit diesem Projekt setzen wir ein sichtbares Zeichen: Wir schützen unsere Umwelt, wir investieren in unsere Infrastruktur und wir gestalten unsere Zukunft verantwortungsvoll. Bereits Anfang der 1990er Jahre war ein zweites Regenüberlaufbecken im Gespräch. Am Laufbach gibt es seit vielen Jahren bereits ein solches – doch am Aspichbach bislang nur einen Überlauf. Das bedeutete: Wenn die Kapazitäten nicht reichten, floss Schmutzwasser aus den angeschlossenen Mischwasserkanälen in den Bach. Mit dem neuen, 260 m³ großen Stauraumkanal wird das künftig verhindert. Eine rechtliche Vorgabe, aber auch ein Wunsch von uns allen geht damit endlich in Erfüllung.
Der Weg hierher war – und das darf man ruhig sagen – ein sehr, sehr steiniger. Zahlreiche Verfahren, Genehmigungen, Prüfungen und Vorgaben haben uns immer wieder ausgebremst. Manchmal schien es fast, als stünden wir vor einer unüberwindbaren Hürde.
Ich möchte nur einige Schlaglichter nennen:
Grundlage für die Genehmigung war der Generalentwässerungsplan, der diese Maßnahme als “Todo” enthält. Die Unterlagen wurden bereits 2019 fristgerecht eingereicht, denn ein solcher muss alle 20 Jahre neu genehmigt werden. Das Verfahren geriet ins Stocken, da zusätzliche Gutachten erforderlich waren – so z.B. eine gewässerökologische Untersuchung, die an bestimmte Jahreszeiten gekoppelt war, bis hin bis zu einer FFH-Vorprüfung. Im August 2025 erhielten wir schließlich die Genehmigung, deren Unterlagen einen ganzen Aktenordner füllen – gültig bis 2039. Allerdings sind von diesem Zeitraum bereits sechs Jahre verstrichen.
Doch nun zur eigentlichen Genehmigung des Regenüberlaufbeckens. Hierfür gingen wir zunächst von einem wasserwirtschaftlichen Benehmen aus. Erst im Frühjahr 2025 war klar, dass es für den Beginn auch einer separaten naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Hierfür waren jedoch noch zahlreiche zusätzliche Maßnahmen zu erfüllen und Nachweise zu erbringen. Ein 500 Quadratmeter großes Feuchtbiotop, das hier verloren geht, musste ausgeglichen werden. Nach langer Suche konnten wir schließlich eine solche Umsetzungsmaßnahme in Willstätt “erwerben” – verbunden mit erheblichen Kosten. Weitere erforderliche Ausgleiche konnten über unser gut gefülltes Ökokonto ausgeglichen werden. Immer wieder kam es durch Personalwechsel in den Behörden zu neuen Vorgaben durch geänderte Gesetze oder neuen Auslegungen. Dass wir heute hier stehen, ist dem Einsatz vieler Beteiligter zu verdanken. Und dann kam die Frage: Wohin mit dem Aushub?
“Nicht schon wieder den ehemaligen Hartplatz am Ortsausgang aus Richtung Obersasbach belagern”. Das ist keine gute Visitenkarte für Lauf. Ein Grundstück in der Nähe – Eigentümer ist der Landkreis Rastatt – hat sich gefunden.
Leider ist auch mit zusätzlichen Kosten (die Fläche muss befestigt werden) sowie mit einer grundsätzlich erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – hier sogar über Landkreis- und Regierungspräsidiumsgrenzen hinweg – aufgrund der Lage mit besonderen Auflagen verbunden. Ein besonderer Dank gilt dem Landratsamt Rastatt, das die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach Anhörung zahlreicher Behörden rechtzeitig auf den Weg gebracht hat.
Ein gewichtiger Punkt ist auch die die Finanzierung: Mit einem Kostenrahmen von rund 1,8 Millionen Euro handelt es sich um eine der größten Investitionen unserer Gemeinde in den letzten Jahren – und ich denke DIE größte Investition hier im wunderschönen Ortsteil Aspich an der Gemarkungsgrenze. Wir hoffen natürlich, dass wir diesen Kostenrahmen einhalten können – wohl wissend, dass bei Projekten dieser Größe immer wieder neue Herausforderungen auftreten. Aber klar ist: Jeder Euro, den wir hier investieren, ist ein Euro für unsere Umwelt, für den Schutz unserer Gewässer und für die Zukunftsfähigkeit unseres Ortes.
Dafür erhalten wir einen Zuschuss. Ende des vergangenen Jahres stellten wir den Zuschussantrag. Im Frühjahr wurde der Antrag zunächst negativ beschieden. Allerdings wurde uns Hoffnung auf sogenannte Rücklaufmittel gemacht. Das sind anderweitig zugesagte Mittel für Maßnahmen, die nicht zur Ausführung kommen. Den Besuch des Regierungspräsidenten Carsten Gabbert nutzten wir im Frühjahr, um nochmals auf die Dringlichkeit unseres Vorhabens sowie auf die bereits vorhandene Langwierigkeit hinzuweisen.
Da wir wussten, dass die Maßnahme spätestens im Juli vergeben werden musste, um noch in diesem Jahr mit der Umsetzung beginnen zu können, benötigten wir nach der Absage dringend eine Unbedenklichkeitsbescheinigung- eine Erlaubnis, dass wir mit der Maßnahme beginnen können, ein Zuschuss aber trotzdem weiterhin bewilligt werden kann. Diese erhielten wir nach Überwindung einiger neuer Hürden rechtzeitig für eine Vergabe der Arbeiten im Juli.
Mit vereinten Kräften setzten sich alle für unseren Zuschuss ein. Dank dieser gemeinsamen Bemühungen erhielten wir schließlich vor Kurzem den positiven Zuschussbescheid für das Projekt in Höhe von 434.000 € in den Händen. Das sind 26 % der zuschussfähigen Kosten.
Doch in der Höhe liegt ein Wermutstropfen. Die Zuschusshöhe hängt von der Höhe des Wasser- und Abwassergebührensatzes in den vorausgehenden drei Jahren ab, den wir unseren Bürger zumuten müssen. Der Wassergebührensatz wurde am 01.01.2025 nochmals auf 3,50 €/m³ erhöht. Da wir den Zuschussantrag noch bei einem niedrigeren Satz gestellt haben, gilt auch ein niedrigerer Zuschusssatz in Höhe von 26 % anstatt 36 %. Dadurch entgehen uns nun leider rund 110.000 Euro an Zuschussmitteln. Hier appelliere ich an die Politik, für künftig – oder insbesondere für unseren unglücklichen Fall – eine pragmatische Regelung zu schaffen, die die Situation beim Bau des Beckens heranzieht und nicht eine, die schon ein Jahr überholt ist.
Wir haben nicht aufgegeben. Wir haben gemeinsam angepackt, noch einmal das Rad beschleunigt – und Schritt für Schritt ist es uns gelungen, die Genehmigungen, die finanziellen Grundlagen und auch die organisatorischen Fragen zu klären.
Wir bauen hier auf fremdem Grund – und darum gilt mein herzlicher Dank auch den Grundstückseigentümern für ihre Bereitschaft und die gute Zusammenarbeit. Ebenso danke ich schon jetzt den Anwohnerinnen und Anwohnern für ihr Verständnis, denn natürlich wird es während der Bauzeit zu Unannehmlichkeiten kommen. Wichtig ist: Wir bleiben im Gespräch. Bitte scheuen Sie sich nicht, direkt auf die Bauleitung, die ausführende Firma oder die Gemeinde zuzugehen. Gemeinsam werden wir auch diese Phase gut meistern.
Dieses Projekt ist für uns ein “Projekt des letzten Jahrhundertviertels”. Umso schöner ist es, dass wir heute gemeinsam den Startschuss setzen können.
Philipp Sackmann, Geschäftsführer der Zink Ingenieure GmbH aus Lauf, erläuterte anschließend die gesetzlichen und technischen Hintergründe. Der große Rahmen und der Grund, warum die Entwässerung in jeder Gemeinde ein Thema ist, sei das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Wie das Gesetz umgesetzt werde, sei in Arbeitsblättern des Fachverbands DWA geregelt. Die Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. beschreibe konkrete Maßnahmen und Standards zur Wassergüte. Das Landratsamt des Ortenaukreises sei die Behörde, die die Maßnahmen anfordere und die Pläne vorab prüfe.
Im Generalentwässerungsplan der Gemeinde Lauf stehen die Grundlagen, etwa wie viel Abwasser abfließt und welche Qualität es hat, so Sackmann weiter. Das RÜB Aspich sei Teil des Generalentwässerungsplans. Es soll künftig das Abwasser der Anlieger im Bereich Aspich aufnehmen, bevor es zur Kläranlage des Abwasserzweckverbands Bühl abgeleitet wird.
Im Bereich Aspich fließen Regenwasser aus den Straßenabläufen und Schmutzwasser aus Waschbecken, Duschen, Wannen und Toiletten der Häuser in einen Mischwasserkanal. Der führt bisher zu einem einfachen Überlauf. “Jedes Mal, wenn viel Regen kommt, wird Schmutzwasser in den Aspichbach entwässert. Das Wasser aus der Toilette landet im Bach”, erklärte Philipp Sackmann. Die gesetzliche Vorgabe laute, die Gewässergüte zu verbessern, indem dies künftig vermieden werde. Deshalb werde das neue Regenüberlaufbecken Aspich gebaut.
Es besteht zum größten Teil aus einem unterirdischen Stauraumkanal, in dem das Abwasser gesammelt wird. Durch die Absetzwirkung wird das Wasser darin mechanisch geklärt. Was künftig bei starkem Regen über den neuen Überlauf in den Bach gelangen wird, werde eine ganz andere Güte haben als bisher, so der Fachmann. Der bisherige Überlauf ins Gewässer werde verschlossen. Philipp Sackmann dankte den Beteiligten bei der Gemeindeverwaltung, den Behördenvertretern und Gutachtern. Für die Bauzeit bat er die Anwohner um Verständnis. “Gerne bleiben wir im Gespräch.” Dominik Fies von den Zink-Ingenieuren sei der Ansprechpartner. Er wünschte unfallfreies Arbeiten und viel Erfolg.
Tradition bei den Zink-Ingenieuren ist es, Wasserproben vor und nach einer solchen Maßnahme anzubieten. Noch sei das Wasser trüb, das im Moment über den Überlauf ins Gewässer gelange. “Wenn wir das Überlaufbecken einweihen, wird das Wasser klar sein”, sagte Philipp Sackmann zu. Bei der Wasserprobe zum Mitnehmen handelte es sich um einen braunen Kräuterschnaps.
Zehn Beteiligte vollzogen den ersten Spatenstich auf der Wiese am Aspichbach: Bürgermeisterin Bettina Kist, Wolfgang Flink, die Gemeinderatsmitglieder Benedikt Schmieder, Sarah Lack und Volker Lang, Planer Peter Sackmann, Bauunternehmer Thomas Welle, Planer Philipp Sackmann sowie Elisa Meidinger und Stefan Luchner von der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis. Danach wurde mit Secco angestoßen.
An einem Baucontainer waren die Pläne für das Bauwerk ausgehängt. Peter Sackmann von der Zink Ingenieure GmbH beantwortete die Fragen der Anwohner. Er erklärte, dass Anfang 2026 mit der Anlieferung großer Fertigteile zu rechnen sei. Der 77,5 Meter lange, 2,25 Meter breite und 1,60 Meter hohe Stauraumkanal werde aus Betonringen mit einem Boden aus Keramik zusammengesetzt. Sichtbar seien vom RÜB Aspich später nur ein neuer Beckenüberlauf zum Aspichbach am oberen Ende und ein neuer Drosselschacht am unteren Ende.










