Blinken bei abknickender Vorfahrt
Der Frühling steht in den Startlöchern – die Fahrradsaison hat bereits begonnen. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass besondere Rücksicht an Knotenpunkten, wie z.B. dem Scharfen Eck, geboten ist.
Wenn sie dem Verlauf einer Vorfahrtsstraße folgen (wie hier von am Scharfen Eck), müssen Sie den Blinker setzen. Möchten Sie also eine Vorfahrtsstraße nach links folgen, ist links blinken angesagt.
Verlassen Sie die Vorfahrtsstraße geradeaus, brauchen Sie keinen Blinker zu setzen, denn die natürliche Fahrtrichtung ändert sich nicht. Dies ist auch deswegen unerlässlich, da beim Blinker setzen nach rechts von anderen Verkehrsteilnehmern davon ausgegangen werden muss, dass in die Schlossstraße eingebogen wird.




Tom Schiansky