Streuobstwiesen zu verpachten
Die Gemeinde Lauf verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Streuobstwiesen (mit extensiver Bewirtschaftung) pachtzinsfrei.
Die erste Streuobstwiese befindet sich auf dem Grundstück Flurstück Nr. 444, im Hesselfeld, und umfasst eine Fläche von 1.989 m².
Die zweite Streuobstwiese liegt auf dem Grundstück Flurstück Nr. 659, Am spitzigen Stein, und umfasst zudem die darauf liegende Hütte, die Fläche beträgt 2.316 m².
Die extensive Bewirtschaftung setzt im Jahr eine zwei- bis dreimalige Mahd des Grünlands ohne Mulchen und ohne Düngung voraus. Das Grünland darf zudem nicht gehackt werden. Eine Düngung der Bäume ist möglich. Diese sind artgerecht zu pflegen (regelmäßig Pflanzschnitt/Erziehungsschnitt und Erhaltungsschnitt) und sind bei Verlust durch hochstämmige Obstbäume zu ersetzen.
Interessenten an einer oder beiden Streuobstwiesen können sich bis zum 07.04.2026 im Rathaus bei Herrn Delkof, Zimmer 8, Tel. 2006-51 oder pascal.delkof@lauf-schwarzwald.de melden.



