Interessensabfrage zur gemeinsamen Anschaffung einer Mähmaschine
Aufgrund des Beitritts der Gemeinde zum Landschaftserhaltungsverband besteht die Möglichkeit, eine geförderte Mähmaschine zur gemeinsamen Nutzung anzuschaffen. Eine Anschaffung kann mit bis zu 75 % gefördert werden, sofern ausreichend förderfähige Flächen (z. B. naturschutzrelevante Flächen, FFH-Wiesen, Biotope) damit gemäht werden. Flächen, die bereits über Pflegeverträge oder Landschaftspflegerichtlinien gefördert werden, können bei einer Antragstellung nicht einbezogen werden.
Interessierte werden gebeten, ihre potenziell zu mähenden Flächen unter Angabe der Flst. Nr. bis Ende Dezember 2026 an hauptamt@lauf-schwarzwald.de zu melden, damit diese ggf. im Förderantrag berücksichtigt werden können. Eine Anschaffung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierbarkeit und Zustimmung des Gemeinderats.
Die Maschine könnte später allen Bürgerinnen und Bürgern gegen eine geringe Mietgebühr zur Pflege ihrer Flächen in Lauf zur Verfügung stehen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Sabine Steimel, Tel. 07841/2006-20 oder Sabine.Steimel@lauf-schwarzwald.de



