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Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Ortenaukreises bleiben wegen Waldbrandgefahr gesperrt

2. September 2026

Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 30. September

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin hohen Waldbrandgefahr verlängert der Ortenaukreis die Sperrung der öffentlichen Feuer- und Grillstellen in den Wäldern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gilt vom 1. bis einschließlich 30. September 2026.

Die Allgemeinverfügung betrifft alle öffentlichen Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Ortenaukreises. Auch mitgebrachte Grills jeglicher Art dürfen dort nicht benutzt werden.

„Die Wald- und Vegetationsbrände der vergangenen Wochen haben gezeigt, wie schnell trockene Vegetation zur ernsten Gefahr werden kann. Auch wenn der Regen zuletzt für eine gewisse Entspannung gesorgt hat, sind die Böden und der Wald weiterhin sehr trocken. Deshalb müssen die Feuer- und Grillstellen auch im September geschlossen bleiben. Wir bitten alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, die Regeln konsequent zu beachten und damit auch die Einsatzkräfte zu entlasten“, erklärt Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis.

Außerhalb öffentlicher Feuer- und Grillstellen ist es grundsätzlich nur mit Genehmigung der Unteren Forstbehörde erlaubt, im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald Feuer zu machen. Es gelten wenige gesetzlich geregelte Ausnahmen.

Das Landratsamt weist außerdem auf das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald hin. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen weder im Wald noch in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden.

„Die Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiteren Helferinnen und Helfer waren in den vergangenen Wochen bei zahlreichen Einsätzen außerordentlich gefordert. Alles, was wir durch umsichtiges Verhalten vermeiden können, müssen wir vermeiden“, so Pfüller.

Wer Feuer oder Rauch im Wald entdeckt, sollte umgehend den Notruf 112 wählen und, wenn möglich, vor Ort bleiben, um die Einsatzkräfte einzuweisen. Für die Feuerwehr sind insbesondere Angaben zum genauen Ort, zur Größe der Brandfläche, zur Art des Feuers sowie zu möglichen Zufahrtswegen und Wasserentnahmestellen wichtig. Eigene Löschversuche sollten nur unternommen werden, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Ortenaukreises unter Bekanntmachungen abrufbar.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/forest-fire-g423026dec_1920.jpg 823 1920 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-09-02 12:43:442026-09-02 12:49:26Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Ortenaukreises bleiben wegen Waldbrandgefahr gesperrt

Verkehrsbehinderung durch Straßensanierungen erst in KW 39

28. August 2026

Die angekündigten Straßensanierungsarbeiten im DSK-Verfahren (Dünne Asphaltschicht in Kaltbauweise) können aufgrund eines technischen Defekts an der benötigten Maschine erst in KW 39 durchgeführt werden.

Aufgrund der Arbeiten kommt es in nachfolgenden Straßen zu kurzzeitigen Sperrungen oder Behinderungen:

  • Hornenbergstraße ab Ziegenstall bis zur Kreuzung (Bushaltestelle)
  • Schafgartenweg ab Kreuzung Stein- und Schloßstraße bis Kurvenbereich (Ende Wohnbebauung)
  • Gehrengraben ab Kreuzung Einmündung Kopfgartenweg bis Kurve (Häuser Nr. 4 und 5)

Die Straße ist nach 20 – 30 Minuten wieder befahrbar. Die Straßensanierungsarbeiten sind witterungsabhängig, es könnte daher sein, dass sich der Ausführungszeitraum verschiebt.

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Baustelle.jpg 1357 1920 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-08-28 12:13:382026-09-10 11:42:02Verkehrsbehinderung durch Straßensanierungen erst in KW 39

Kostenlose Handy-Hilfe/Computer-Hilfe für Laufer Senioren und Seniorinnen

27. August 2026

Auch im September laden wir Seniorinnen und Senioren herzlich zu unseren kostenlosen Sprechstunden ein. Hier erhalten Sie praktische Unterstützung im Umgang mit Smartphone, Handy, Tablet oder Laptop – ganz unkompliziert und individuell.

Die Sprechstunden werden von Daniel Ruff und Hannes Brunold durchgeführt, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Egal ob Sie Hilfe beim Einrichten, Bedienen oder Verstehen Ihrer Geräte benötigen – alle Fragen sind willkommen!

🗓 Termine: Freitag, 11. und Freitag, 25. September 2026
⌚  Uhrzeit: von 16:00 bis 17:00 Uhr
📌 Ort: Ratssaal der Gemeinde Lauf

Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich – wir freuen uns aber über eine kurze Rückmeldung zur besseren Planung. Daniel Ruff steht Ihnen dafür täglich ab 16 Uhr unter 07841 / 6373174 gerne zur Verfügung.

Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gerät zur Sprechstunde mit. Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei über den Seiteneingang möglich. Wenn Sie diesen nutzen möchten, bitten wir um telefonische Anmeldung bei Herrn Ruff.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Senior-am-Handy-1.jpg 873 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-08-27 10:05:412026-08-27 10:05:41Kostenlose Handy-Hilfe/Computer-Hilfe für Laufer Senioren und Seniorinnen

Einfangaktion der Füchse mit Räudeerkrankungsverdacht startet

26. August 2026

Die Einfangaktion der Füchse im Bereich Rötelstraße / Anna-Frye-Weg kann jetzt starten. Nach Klärung der notwendigen, insbesondere auch rechtlichen Voraussetzungen geht es los.

Wir bitten weiterhin darum, bis zur Entwarnung durch die Gemeinde Abstand zu halten und Haustiere von den Tieren fernzuhalten.

Sichtungen bitte direkt melden bei:

Jagdpächter Herrn Schulmeister: 0160-97050612 oder seinem unterstützenden Jäger Herrn Schmidt: 0171-7110616

Die Gemeinde informiert über weitere Neuigkeiten und gibt Entwarnung, sobald dies möglich ist.

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/FuchsXmitXFuchsrXXude.jpg 768 1156 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-08-26 09:06:372026-08-26 09:06:37Einfangaktion der Füchse mit Räudeerkrankungsverdacht startet

Brückensanierung in Obersasbach – Umleitung ab 26. August

25. August 2026

Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Brücke im Bereich der Einmündung Waldstraße (Gasthaus Bergblick) in Obersasbach ist diese ab Mittwoch, 26. August 2026, bis voraussichtlich 30. Oktober 2026 gesperrt.

Die Umleitung erfolgt im Einbahnverkehr über den Aubachweg (ab Fitness-Pfad) in Richtung Waldstraße. Die Rückfahrt erfolgt über die Weinbergstraße in Obersasbach.

Die Gemeinde Lauf wurde kurzfristig über die Umleitungsregelung informiert.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der ausgeschilderten Umleitung und um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen.

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Umleitung.jpg 686 1030 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-08-25 13:12:552026-08-25 13:31:08Brückensanierung in Obersasbach – Umleitung ab 26. August

Einladung zum Ausflug und zur Besichtigung des Baden Airpark

21. August 2026

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/marcmanhart-plane-7641341_1280-1.png 905 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-08-21 11:33:302026-08-21 11:33:30Einladung zum Ausflug und zur Besichtigung des Baden Airpark

Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

20. August 2026

An Bächen, Flüssen und Seen darf derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gartenbauliche Flächen sowie Hausgärten zu beregnen. Darauf weist die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis hin.

Bei dem derzeit herrschenden Niedrigwasser dürfen auch Inhaber von Wasserrechten ihr Wasserrecht nur im erlaubten Umfang ausüben. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten. Für genehmigte Wasserentnahmen gelten bei Niedrigwasser die in den wasserrechtlichen Erlaubnissen festgelegten Einschränkungen.

Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen sind die Pegelstände der Fließgewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist auch weiterhin nicht mit großflächigen ergiebigen Niederschlägen zu rechnen. Einzelne Regenschauer können insbesondere bei Gewittern lokal zwar ergiebig ausfallen, tragen jedoch nicht flächendeckend zu einer Entspannung der Situation bei.

 

Wasserentnahmen können die Gewässerökologie erheblich beeinträchtigen.

Die geringe Wasserführung gefährdet sowohl Tiere als auch Pflanzen in den Gewässern. Gerade in Zeiten hoher Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht vollständig austrocknen. Führen Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, wird ihre Selbstreinigungskraft gemindert. Vermehrter Algenwuchs sowie Schäden am Fischbestand können die Folge sein.

Das Landratsamt beschränkt daher den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Verstöße gegen das Verbot der Wasserentnahme können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

 

Hintergrund
Befinden sich die Fließgewässer im Ortenaukreis mehrheitlich im Niedrigwasser, ist eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs nicht mehr zulässig. Die aktuellen Pegelstände können im Internet auf den Seiten der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden.

 

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/FlussbettXausgetrocknet.jpg 1024 1280 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-08-20 12:52:352026-08-20 12:53:03Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Hinweis für die Bevölkerung

20. August 2026

Im Gemeindegebiet – insbesondere Anna-Frye-Weg und Rötelstraße – wurde ein Fuchs gesichtet, der augenscheinlich an Räude erkrankt ist. Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit und darum, Abstand zu dem Tier zu halten und es nicht anzufassen oder zu füttern.

Bitte halten Sie insbesondere Haustiere von dem Fuchs fern. Die Gemeinde ist über die Situation informiert und kümmert sich um das weitere Vorgehen. Sichtungen können der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Fuchs-scaled.jpg 1707 2560 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-08-20 12:42:272026-08-20 12:42:27Hinweis für die Bevölkerung

Streuobstwiese zu verpachten

20. August 2026

Die Gemeinde Lauf verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Grundstück Flst. Nr. 444, im Hesselfeld, mit einer Fläche von 1.989 m² (Streuobstwiese mit extensiver Bewirtschaftung) pachtzinsfrei.

Die extensive Bewirtschaftung setzt im Jahr eine zwei- bis dreimalige Mahd des Grünlands ohne Mulchen und ohne Düngung voraus. Das Grünland darf zudem nicht gehackt werden. Eine Düngung der Bäume ist möglich. Diese sind artgerecht zu pflegen (regelmäßig Pflanzschnitt/ Erziehungsschnitt und Erhaltungsschnitt) und sind bei Verlust durch hochstämmige Obstbäume zu ersetzten.

Interessenten können sich bis zum 18.09.2026 im Rathaus, bei Herr Delkof, Zimmer 8, Tel. 2006-51 oder pascal.delkof@lauf-schwarzwald.de melden.

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/ApfelbaumXinXBlXXte.jpg 720 480 Gemeinde Lauf /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Gemeinde Lauf2026-08-20 11:36:252026-08-20 11:36:25Streuobstwiese zu verpachten

Dringender Appell der Gemeinde Lauf: Bitte helfen Sie mit, Wasser zu sparen

4. August 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen derzeit zu einer angespannten Situation bei unserer Wasserversorgung. Die verfügbaren Wassermengen aus der Eigenwasserversorgung der Gemeinde Lauf reichen aktuell nicht mehr aus, um den bestehenden Bedarf vollständig zu decken. Die Gemeinde ist deshalb bereits gezwungen, zusätzlich Wasser von außerhalb zu beziehen.

Diese Entwicklung zeigt, wie ernst die Lage inzwischen ist. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger dringend, ihren Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Bitte verzichten Sie derzeit möglichst auf das Befüllen oder Nachfüllen von Pools. Auch die Bewässerung von Gärten und Rasenflächen sollte deutlich reduziert und nur dort vorgenommen werden, wo sie tatsächlich erforderlich ist. Vermeiden Sie bitte ebenso das Reinigen von Fahrzeugen, Hofflächen oder Terrassen mit Trinkwasser.

Jeder eingesparte Liter hilft dabei, unsere Wasserversorgung zu stabilisieren. Auch kleinere Einsparungen leisten in der Summe einen wichtigen Beitrag.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und keine unbegrenzt verfügbare Ressource. Damit die Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch in den kommenden Wochen zuverlässig sichergestellt werden kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Bitte nehmen Sie die aktuelle Situation ernst und gehen Sie besonders verantwortungsvoll und sparsam mit unserem Trinkwasser um.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Ihre Gemeindeverwaltung

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Wasser-sparen-Foto.png 1254 1254 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2026-08-04 12:16:282026-08-04 12:16:28Dringender Appell der Gemeinde Lauf: Bitte helfen Sie mit, Wasser zu sparen

Nächste Sprechstunde der Bürgermeisterin

28. Juli 2026

Die nächste Sprechstunde der Bürgermeisterin findet am
Donnerstag, 27.08.2026, von 16:00 – 19:00 Uhr  statt.

Terminvereinbarung unter Tel. 07841 2006-13 (vormittags)
oder Email: sekretariat@lauf-schwarzwald.de

https://www.lauf-schwarzwald.de/wp-content/uploads/Bild-Buergermeisterinnensprechstunde.jpg 1600 1067 Elke Doninger /wp-content/uploads/Logo-der-Gemeinde-Lauf-1.png Elke Doninger2026-07-28 09:07:232026-07-28 09:07:23Nächste Sprechstunde der Bürgermeisterin
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