Hier die neueste Änderung der CoronaVO zum 1. März:
Friseurbetriebe dürfen wieder öffnen, Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kunden/Kundinnen. Erlaubt sind aber nur Haare waschen, schneiden, färben und föhnen. Face-to-Face Behandlungen wie Bartschneiden oder Rasuren sind weiterhin nicht möglich.
Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich. Es gilt jedoch im Fahrzeug für allen Insassen eine Maskenpflicht.
Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen einschließlich des notwendigen Zubehörs wird wieder gestattet. Mischsortimente dürfen nur dann angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt.
In Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmeter darf sich max. ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt ab dem 801. Quadratmeter eine Beschränkung auf ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Liste der impfberechtigten Personen unter 65 Jahren wurde nochmals erweitert
Der Kreis der impfberechtigten Personen, die sich ab sofort mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen können, wurde auf die 2. Gruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes ausgeweitet. Zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten können sich nun weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin anmelden. Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis / Bescheinigung zur Impfberechtigung möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, die eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt bzw. die Bescheinigung, als Nachweis zwingend erforderlich.
Die aktuell impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg können auf der Liste des Sozialministeriums eingesehen werden:
Die aktuelle CoronaVO des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter diesem Link:
Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:
Landratsamt Ortenaukreis – zuständiges Gesundheitsamt
https://www.ortenaukreis.de/corona
Hotline Gesundheitsamt: 0781 / 805 – 9695
Psychologische Beratung (Mo.-Fr., 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr): 07821 / 9157 – 2557
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Aktuelle Corona-Verordnung
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Aktuelle Verordnung für Ein- und Rückreisende
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://www.infektionsschutz.de/
Robert Koch – Institut
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Bundesministerium für Gesundheit
Informationen zur Ausgabe von kostenlosen Schutzmasken
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html
Impfzentren:
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren stellt das Land unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/ zur Verfügung.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und weiter ausgebaut wird. Hier können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute sich für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben
Weitere Informationen
Um die Versorgung von infizierten Personen, Kontaktpersonen und Reiserückkehrern in häuslicher Isolation zu gewährleisten, ist es notwendig bei alltäglichen Dingen, wie Besorgungen und ähnliches, Unterstützung zu erhalten. Ist dies durch Familienangehörigen, dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft nicht möglich, hilft Ihnen die Gemeinde Lauf gerne weiter! Wir organisieren eine Person, der Sie während dieser schwierigen Zeit, beispielsweise bei der Erledigung von Einkäufen, unterstützt!
Kontaktieren Sie uns hierzu oder auch bei sonstigen Fragen rund um das Thema Corona-Virus über unsere Corona-Hotline (Tel. 07841 / 2006 – 47).
Nachbarschaftshilfe Lauf e.V.
https://www.nachbarschaftshilfe-lauf.de/
Kirchengemeinde Lauf – Sasbachtal
https://www.kath-lauf-sasbachtal.de/html/content/corona4504.html
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und bleiben Sie gesund!