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Warum wird das Laufer Schloss derzeit nicht mehr beleuchtet?

Im Zuge der Ukraine-Krise war es der öffentlichen Hand ab 2022 gesetzlich vorgeschrieben, dass das Anstrahlen von öffentlichen Gebäuden aus Energiespargründen unterbleibt. Das Schloss gehört zwar dem Land Baden-Württemberg, wurde bis dahin aber durch die Gemeinde beleuchtet. Das Beleuchtungsverbot galt auch für die Pfarrkirche, die über das Straßenbeleuchtungsnetz der Gemeinde angestrahlt wird.

Bereits zuvor kamen mehrfach Anregungen, die Beleuchtung des Laufer Schlosses zum Schutz der Insekten abzuschalten.

Auf vielfachen Wunsch wurde die Beleuchtung der Kirche wieder wie zuvor zur Straßenbeleuchtungszeit ab Dezember 2023 eingeschaltet. Aspekte waren dabei, aus Sicherheitsgründen eine weitere Lichtquelle im Ortszentrum zu haben und die Kirchturmuhr wieder sehen zu können.

Erst vor kurzem wurde der Wunsch von einigen Bürgern geäußert, die Beleuchtung auch am Laufer Schloss wieder einzuschalten.

Mittlerweile es jedoch so, dass es  laut § 21 Naturschutzgesetz

  • vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und
  • vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr

verboten ist, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. Dies hat zur Folge, dass das Schloss nur noch vom 1. Oktober bis 31. März (bis 22 Uhr und ggf. ab 6 Uhr) beleuchtet werden könnten.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Möchten Sie, dass das Laufer Schloss nach Maßgabe des Gesetzes wieder beleuchtet wird?

Wenden Sie sich hierzu gerne an die Gemeinderäte oder direkt an mich.

Es grüßt Sie herzlichst

Bettina Kist
Bürgermeisterin

Wollten Sie auch schon immer mal etwas fragen?
Melden Sie sich gerne unter Bettina.Kist@lauf-schwarzwald.de

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