Warum wird man zum Bauvorhaben des Nachbarn nicht mehr im Voraus gehört?
Zum 25.11.2023 wurde die Landesbauordnung BW geändert. Die Änderungen betreffen vor allem die Beteiligung der Angrenzer und Nachbarn. Angrenzer werden auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) nur noch dann angehört, wenn Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen vom Bauordnungs- und Bauplanungsrecht erforderlich sind, die nachbarschützende Vorschriften betreffen.
Nach Auskunft des Landratsamtes wird allen anderen Angrenzern die Baugenehmigung nach Abschluss des Verfahrens zugestellt.
Es grüßt Sie herzlichst
Bettina Kist
Bürgermeisterin
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