Fördermöglichkeiten
Die Gemeinde Lauf hat ein Mindestflurkonzept erstellen lassen. Dieses ist unter bestimmten Voraussetzungen Förderkulisse nach der Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg. So ist die Pflege jener Flächen finanziell förderfähig, die von Waldsukzession betroffen sind. Hierunter fallen v.a. Grünlandflächen, die eine Hangneigung über 35 % Gefälle aufweisen. Dieser Prozentsatz gilt als Grenze dafür, eine Fläche mit dem Schlepper bewirtschaften zu können. Ist diese Hangneigung nicht gegeben, die Fläche aber von mindestens drei Seiten von Wald umgeben, so kann solch eine Fläche auch finanziell gefördert werden. Auch Flächen, die Biotop oder FFH-Wiese sind, können in den Vertrag mit einbezogen werden.
Beratung hierzu erfolgt über den Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis und das Amt für Landwirtschaft, hier die Mitarbeiter des Sachgebiets Agrarstruktur.
Soweit Flächen weiter über Beweidung oder Mahd mit Abräumen bewirtschaftet werden, kann ein sog. LPR A-Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg geschlossen werden. Vertragsdauer: 5 Jahre, frühester Vertragsbeginn ab 2027, Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Gemeinsamen Antrag stellt.
Bei Flächen, die einer Erstpflege bedürfen (verbuschte Flächen), besteht evtl. die Möglichkeit, diese Erstpflege über LPR B sich finanziell fördern zu lassen. Diese Maßnahmen sind nur im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis 28. Februar möglich und laufen nur einmalig, i.d.R. nach Stundenaufwand für die Erstpflege. Letztere Mittel sind aber nicht zugesagt, es wird nach Einzelfall entschieden.
Beratung zu LPR ist möglich beim Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e.V. ab 01. Juni 2026.