Die Mindestflur
Ein offenes Landschaftsbild mit freien Wiesen ist ein Markenzeichen unserer Region. Daher sind wir Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e.V.. Damit unsere Heimat nicht durch Wald oder Bebauung verloren geht, nutzt die Gemeinde das Instrument der Mindestflur- oder Offenhaltungskonzepte.
Was bedeutet „Mindestflur“ genau?
Der Begriff beschreibt alle Flächen, die außerhalb des Waldes und der bebauten Ortslagen liegen und bewusst offengehalten werden. Konkret bedeutet das:
- Schutz vor Bewaldung: Diese Flächen sollen davor bewahrt werden, dass der Wald sie „zurückerobert“, wenn die reguläre Bewirtschaftung wegfällt.
- Freihaltung von Bebauung: Die Mindestflur wird von Gebäuden oder anderen Nutzungen freigehalten, die das Landschaftsbild oder die ökologische Funktion beeinträchtigen würden.
- Erhalt von Nutzungselementen: Es geht darum, Elemente zu bewahren, die für die Funktion der Flur wichtig sind.
Warum ist ein Konzept notwendig?
Wenn Flächen z. B. aufgrund von schwierigen Steillagen oder nach der Aufgabe von landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr regelmäßig bewirtschaftet werden, erobert sich der angrenzende Wald Stück für Stück das Gelände zurück. Auch aktive Aufforstungen können das Landschaftsbild verändern. Um dies zu verhindern, ist ein Pflegeaufwand nötig, der oft über das übliche Maß hinausgeht.
Weitere Vorteile:
- Finanzielle Unterstützung: Durch ein abgestimmtes Konzept wird die Pflege der Flächen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg förderfähig.
Das Mindestflurkonzept der Gemeinde Lauf können Sie hier einsehen: