Zum Inhalt springen
Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Historisches
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Bauleitpläne
    • Ortsrecht
    • Finanzen
    • Katastrophenschutz
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
    • Schaden melden
  • Wohnen und Leben
    • Was ich immer mal fragen wollte
    • Kindergärten und Schulen
    • LAUFAZ
    • Senioren
    • Vereine
    • Kirchen
    • Öffentlicher Nahverkehr
    • Bauen in Lauf
    • Glasfaser in Lauf
    • Bodenrichtwerte
    • Laufer Trinkwasserqualität
    • Mindestflurkonzept
  • Kultur und Tourismus
    • Kultur auf der Burg
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Wanderrucksack
    • Partner
    • Laufer Künstler
    • DIES und DAS
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Karriere
  • eBürgerdienste
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Termin online
  • Schaden melden
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Betrieb eines Tiergeheges anzeigen

Zurück zur Übersicht

Bei der Errichtung, der Erweiterung oder dem Betrieb eines Geheges müssen Sie verschiedene Anforderungen aus den Bereichen Naturschutz, Forst, Baurecht und Veterinärwesen beachtet. Möglicherweise sind auch Anzeigen oder Genehmigungen notwendig. Hierbei sind unter Umständen bestimmte Fristen zu beachten.

Voraussetzungen

Werden mehr als fünf Arten Schalenwild oder mehr als 20 Tiere anderer Arten gehalten, kann es sich bei der Einrichtung um einen Zoo handeln. Anträge in diesem Zusammenhang müssen Sie bei der Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihres Stadtkreises stellen.

Zu den Gehegen zählen daher vor allem:

  • Gehege für Tiere des Jagdrechts (z.B. für Rotwild, Damwild, Schwarzwild),
  • Volieren im Garten oder an anderer Stelle zur Haltung von Papageien, Sittichen, europäischen Singvögeln (z.B. Stieglitz, Gimpel usw.), aber auch Eichhörnchen.

Im Wesentlichen müssen Sie Folgendes beachten:

Naturschutz

Gehege, die eine Größe von 50 m² überschreiten, und Gehege, die nicht unter staatlicher Aufsicht stehen, müssen Sie beim Naturschutz anzeigen. Je nach Art der gehaltenen Tiere müssen Sie nachweisen, dass diese legal sind. Je nach Tierart kann auch eine Meldepflicht bestehen.

Forst

Für Gehege im Wald benötigen Sie eine forstrechtliche Genehmigung.

Baurecht

Werden Gehege erweitert oder neu errichtet, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Einen Antrag auf Baugenehmigung können Sie in Service-bw bei der Leistung „Baugenehmigung beantragen“ stellen.

Veterinärwesen

Bei einer Gehegehaltung müssen Sie über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Darüber hinaus bestehen Bestimmungen zur Gehegegröße und bauliche Anforderungen, die Sie beachten müssen. Zudem sind bestimmte Registrierungen und Anzeigen notwendig.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Gehege errichten, erweitern oder betreiben wollen, müssen Sie dies vor Baubeginn den zuständigen Behörden mitteilen.

  • Reichen Sie dazu Informationen und gegebenenfalls weitere Dokumente zu Ihrem Vorhaben online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Anzeige vollständig ist und ob darüber hinaus ggf. eine Genehmigung notwendig ist.
  • Die Behörde teilt Ihnen im Anschluss mit, ob die von Ihnen eingereichten Unterlagen vollständig sind oder ob weitere Angaben zum Vorhaben benötigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden im Serviceportal abgefragt. Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Notwendige Unterlagen können sein:

  • Art, Zahl und Geschlecht der Tiere
  • Sachkunde der verantwortlichen Person
  • Gehegegröße und -ausgestaltung

Frist/Dauer

Wollen Sie das Gehege neu errichten, müssen Sie hierfür zunächst einen Bauantrag stellen. Einen Antrag auf Baugenehmigung können Sie im Serviceportal bei der Leistung „Baugenehmigung beantragen“ stellen.

Nach Veterinärrecht müssen Sie spätestens vier Wochen vor Baubeginn melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten möchten. Die Errichtung, die Erweiterung sowie die wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind mindestens einen Monat vorher der Naturschutzbehörde anzuzeigen.

Kosten/Leistung

Die Kosten sind vom Antrag abhängig (Was wird von Ihnen beantragt? Wie hoch ist der Aufwand der Behörde?) und können bei den einzelnen Behörden unterschiedlich sein.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TierSchG)

  • § 2 Tierhaltung
  • § 11 Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren

Artikel 93 VO EU 2016/429

Leitlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur nutztierartigen Haltung von Dam-, Rot-, Sika- und Muffelwild in Gehegen (Leitlinie Nutztierartige Haltung von Wild)

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

  • § 43 Tiergehege

Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG)

  • § 42 Tiergehege, Ausnahmen von der Anzeigepflicht

Landeswaldgesetz (LWaldG)

  • § 34 Gehege im Wald

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Zählerstandserfassung online
        • Haushaltsplan 2025 Komplettfassung
        • Haushaltsplan 2024
        • Haushaltsplan 2023
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundtiere
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Bundestagswahl 2025
    • Kommunal- und Europawahl 2024
    • Bürgerentscheid
    • Bürgermeisterwahl 2022
    • Bundestagswahl 2021
    • Landtagswahl 2021
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Katastrophenschutz
    • Alarmierung über Sirenen
    • Alarmierung über Cell Broadcast
  • Ortsrecht
  • Finanzen
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2025 und Wirtschaftsplan 2025
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2024 und Wirtschaftsplan 2024
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2023 und Wirtschaftsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021
    • Jahresabschlüsse 2020
    • Jahresabschlüsse 2019 Kernhaushalt und Eigenbetriebe
    • Jahresabschlüsse 2018 Kernhaushalt und Eigenbetriebe, Eröffnungsbilanz 2018
  • Mitarbeiter
  • Kontakt
  • Schaden melden
Search Search

Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Ihr Kontakt
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Seniorenweihnachtsfeier
    14.12.2025
  • Friedenslicht/Lichterfeier der Kolpingfamilie
    14.12.2025
  • Café Kirchturmblick
    15.12.2025
  • Gemeinderatssitzung
    16.12.2025
  • Blutspende DRK
    29.12.2025

Das Wetter in Lauf

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

Barrierefreiheit

  Erklärung zur Barrierefreiheit

  Leichte Sprache

© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Cookie-Historie
    • -ändern
    • -widerrufen
    • Cookie-Richtlinie
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen