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Bürgerservice von A bis Z

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Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

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Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, können Sie Ihr Grundstück im Vorfeld durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersuchen lassen. Dieser Dienst prüft anhand von Luftaufnahmen, ob Ihr Grundstück frei von Kampfmitteln ist. Die Luftaufnahmen wurden im zweiten Weltkrieg von der amerikanischen und britischen Luftwaffe gefertigt.

Ergibt sich durch die Luftbildauswertung ein Verdacht auf Kampfmittel beziehungsweise werden dort Kampfmittel vermutet oder gefunden, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.

Zuständig ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Er übernimmt die

  • Entschärfung von Kampfmitteln,
  • Beförderung geborgener Kampfmittel und
  • Vernichtung von Kampfmitteln, einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials.

Die Beratung über vermutete Kampfmittel sowie die Suche und Bergung von Kampfmitteln übernimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Kapazität und gegen vollständige Kostenerstattung durch die Auftraggebenden. Wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht tätig werden kann, müssen Sie für diese Arbeiten private Firmen beauftragen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Möchten Sie den Kampfmittelbeseitigungsdienst für eine Luftbildauswertung beauftragen, benötigen Sie das Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF).

  • Füllen Sie es in Blockschrift sorgfältig aus.
  • Senden Sie es unterschrieben mit der Post oder vorzugsweise per E-Mail an den Kampfmittelbeseitigungsdienst.
    Fügen Sie einen Lageplan mit eindeutig und genau abgegrenztem Untersuchungsgebiet bei. Genaue Informationen dazu finden Sie im beigefügten Merkblatt des Auftragsformulars.
  • Wünschen Sie eine Beratung, Suche oder gegebenenfalls Bergung vorhandener Kampfmittel, wenden Sie sich an die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.

Rufen Sie unter der Telefonnummer 0711-904 400-00 an, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Dabei werden mit dem Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die örtlichen Gegebenheiten begutachtet und je nach vorgesehener Maßnahme das weitere Vorgehen besprochen.

Das Vorgehen und Verhalten im Fall des Auffindens von Kampfmitteln finden Sie unter „Bombenfund oder andere Kampfmittel melden“.

Erforderliche Unterlagen

Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, benötigen Sie:

  • Auftragsformular zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung - Luftbildauswertung (PDF)
  • Plan des Untersuchungsgebietes

Das Auftragsformular finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

Es entstehen Ihnen Kosten für:

  • Luftbildauswertung
  • Beratung
  • Suche und Bergung der Kampfmittel

Die Höhe der Kosten finden Sie in:

  • Kostensätze und Entgelte für Leistungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Baden-Württemberg seit 1. Juli 2020

Für Sie kostenfrei sind:

  • Entschärfung von Kampfmitteln
  • Beförderung geborgener Kampfmittel
  • Vernichtung von Kampfmitteln einschließlich der Verwertung des dabei angefallenen Materials

Die Kostenfreiheit gilt nicht auf bundeseigenen Liegenschaften.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 21.12.2006/ 31.08.2013 (VwV Kampfmittelbeseitigungsdienst)

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Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

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Hauptstraße 70
77886 Lauf

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Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

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