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Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen

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Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.

Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:

  • Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (z.B. Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung,
  • Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
  • Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben

Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Voraussetzungen

  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (z.B. Sozialhilfe).
  • Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
  • Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
    Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen.
  • Sie können die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
  • Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
    Diese Beratungen sind kostenlos.

Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden

  • beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
  • informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, ,
  • unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
  • prüfen, ob Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen,
  • füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
  • leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
  • Mutterpass
  • Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Frist/Dauer

Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.

Kosten/Leistung

keine

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Sprechzeiten

Derzeit ausschließlich mit Termin (bitte klingeln Sie)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

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Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
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