Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Historisches
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Ortsrecht
    • Finanzen
    • Katastrophenschutz
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
  • Wohnen und Leben
    • Glasfaser in Lauf
    • Kindergärten und Schulen
    • LAUFAZ
    • Senioren
    • Vereine
    • Integration
    • Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“
    • Kirchen
    • Bauplätze
    • Projekt “Junges Wohnen”
    • Bodenrichtwerte
  • Kultur und Tourismus
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Wanderrucksack
    • Partner
    • Laufer Künstler
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Ausländische Zeugnisse - Anerkennung beantragen

Zurück zur Übersicht

Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie beispielsweise

  • bestimmte weiterführende Schulen besuchen oder
  • sich für bestimmte Ausbildungsberufe bewerben oder möchten.
  • einen Beruf in der Kindertagesbetreuung ausüben möchten.

Zur Anerkennung wird der ausländische Bildungsnachweis einem vergleichbaren Abschluss in Baden-Württemberg zugeordnet.

Beispiele für Zeugnisse oder Abschlüsse, die zugeordnet beziehungsweise anerkannt werden:

  • Realschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
  • Hauptschulabschluss oder ein dazu gleichwertiger Ausbildungsstand
  • Berufsabschluss einer reglementierten Ausbildung im Bereich Kindertagesbetreuung
  • Hochschulreife für berufliche Zwecke
  • Hochschulzugangsqualifikation für deutsche Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Bildungsnachweisen

Voraussetzungen

Für die Anerkennung von schulischen Abschlüssen:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder
  • Sie können als Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg eine vorläufige Zusage über einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg vorlegen, das heißt eine Ausbildungsstelle in Baden-Württemberg bescheinigt, dass eine Ausbildung vorbehaltlich der Zeugnisanerkennung vorgesehen ist. Allein der Nachweis über eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz in Baden-Württemberg ist nicht ausreichend. Oder
  • Sie können als Bürger der EU/EWR/Schweiz einen Nachweis über die Aufnahme im Bewerbungsverfahren für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung in Baden-Württemberg vorlegen oder
  • Sie haben sich als deutsche/r Staatsangehörige/r für ein Studium in Baden-Württemberg beworben oder wollen sich bewerben.

Für Abschlüsse aus Baden-Württemberg sind wir jedoch nicht zuständig.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anerkennung schriftlich beantragen. Nutzen Sie das entsprechende bereit gestellte Formular. Beachten Sie die besonderen Hinweise. Nennen Sie auch den Zweck, für den Sie die Bewertung benötigen.

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen mit der Post an die zuständige Stelle. Sie können den Antrag auch vorab per E-Mail senden.

Über die Ergebnisse der Zeugnisprüfung und über eine mögliche Anerkennung der Gleichwertigkeit werden Sie schriftlich informiert.

Die Zeugnisanerkennungsstelle stellt Ihnen bei Anerkennung der erworbenen Qualifikation eine Bescheinigung darüber aus. Mit dem Bescheid erhalten Sie auch Informationen zur Überweisung der Gebühren. Schicken Sie kein Bargeld.

Erforderliche Unterlagen

Anerkennung schulischer Bildungsnachweise:

  • Antragsformular schulische Anerkennung vollständig ausgefüllt
  • Kopie des Passes bzw. Personalausweises
  • wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und ggf. in amtlicher Übersetzung
  • für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedstaates: Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt)
  • ausländische Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersichten
  • Studiennachweise (falls vorhanden)
  • wenn Sie eine Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens beantragen, benötigen Sie außerdem:
    • Nachweise über das Familieneinkommen, z.B. Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
    • Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, z.B. Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder

Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise:

  • Antragsformular berufliche Anerkennung vollständig ausgefüllt
  • Kopie des Passes bzw. Personalausweises
  • wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und ggf. in amtlicher Übersetzung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise über Berufsqualifikation mit Fächer- und Notenübersichten
  • Nachweise zur Berufstätigkeit (z.B. Arbeitsbuch, Arbeitszeugnisse)

Wichtig:

Ihre Bildungsnachweise und deren amtliche Übersetzungen müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Kopien sind amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel darauf bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Andere originalsprachliche Dokumente müssen Sie originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung als normale Kopie, nicht als amtlich beglaubigte Kopie, vorlegen.
Unterlagen in englischer oder französischer Sprache müssen in der Regel nicht übersetzt werden.

Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.

Frist/Dauer

frühzeitig, beachten Sie mögliche Bewerbungsfristen

Kosten/Leistung

Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation: EUR 100,00

Bei geringem Einkommen können Sie formlos eine Gebührenbefreiung beantragen. Fügen Sie hierzu Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:

  • Nachweise über das Familieneinkommen, z.B. Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
  • Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, z.B. Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder

Sonstiges

Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Rechtsgrundlage

  • § 58 Landeshochschulgesetz (LHG) (Hochschulzugang)
  • § 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) (Prüfungen und Befähigungsnachweise)
  • Landesanerkennungsgesetz
  • EU-Richtlinien und zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Bauen und Gebäudemanagement
      • Bildung, Kultur, Soziales
      • Finanzen und Betriebe
        • Zählerstandserfassung online
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Bürgermeisterwahl
    • Landtagswahl 2021
    • Bundestagswahl 2021
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Katastrophenschutz
    • Alarmierung über Sirenen
    • Alarmierung über Cell Broadcast
  • Ortsrecht
  • Finanzen
  • Mitarbeiter
  • Kontakt

Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Ihr Kontakt
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Generalversammlung der Dämmerdämonen vom Laufbachtal
    30.09.2023
  • Alte Trotte geöffnet
    01.10.2023
  • Miteinander Essen
    05.10.2023
  • Almabtrieb der Ziegenfreunde
    08.10.2023
  • Alte Trotte geöffnet
    08.10.2023

Die Wetterlage

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Login
    Nach oben scrollen

    Wir verwenden sog. "Cookies", um Ihnen einen größtmöglichen Komfort bei der Nutzung unserer Seiten zu garantieren.

    Alle akzeptierenNur NotwendigeAlle ablehnenEinstellungen

    Cookie- und Datenschutz-Einstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Um eine einwandfreie Funktion unserer Seite zu gewährleisten, speichern wir sog "Cookies" auf Ihrem Computer. Mit diesen Cookies erfahren wir, wie Sie unsere Seite nutzen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihnen einen größtmöglichen Komfort beim Besuch unserer Seiten zu ermöglichen.

    Um mehr darüber zu erfahren, klicken Sie bitte in der linken Spalte auf den entsprechenden Punkt. Sie können hier auch Einstellungen verändern und bestimmte Cookies von Drittanbietern deaktivieren.

    Bitte bedenken Sie beim Verändern der Einstellungen, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird und wir Ihnen eine komfortable Nutzung unserer Internetseiten nicht mehr garantieren können.

    Wichtige Website Cookies

    Wir nutzen sogenannte "Session-Cookies". Diese und weitere Cookies sind unerlässlich, um die Funktion unserer Website sicherstellen zu können

    Da diese Cookies unter anderem auch für die korrekte Ausgabe der Internetseiten zuständig sind, können diese auch nicht hier deaktiviert werden. Sie können jedoch in Ihren Browsereinstellungen generell die Annahme von Cookies verweigern. Hier erfahren Sie, wie Sie dies bewerkstelligen: https://www.google.de/search?q=cookies+deaktivieren

    Bitte bedenken Sie: Nach dem Deaktivieren werden unsere und auch die meisten anderen Webseiten jedoch nicht mehr vollständig lauffähig sein.

    Generell empfehlen wir Ihnen jedoch für Ihre Datensicherheit, nach schließen des Browsers, sämtliche Cookies automatisch zu löschen.
    Hier erfahren Sie, wie Sie dies einstellen: https://www.google.de/search?q=cookies+automatisch+löschen

    Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

    Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

    Andere externe Services

    Wir nutzen auf unserer Seite verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Video-Provider wie YouTube oder Vimeo. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte bedenken Sie aber, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird. Die Seite lädt anschließend automatisch neu, damit Ihre Einstellungen wirksam werden

    Standardmäßig sind alle Dienste deaktiviert. ist der Schieber grün, haben Sie den Dienst aktiviert.

    Google Webfonts Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Google reCaptcha Einstellungen:

    Vimeo und Youtube Video:

    Datenschutz

    Alles über Cookies und wie wir Ihre Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung!

    Einstellungen akzeptierenHinweis nur ausblenden