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Rentenversicherung - Rentenauskunft und Kontenklärung beantragen

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Ob Sie berufstätig oder zwischenzeitlich selbstständig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtlich relevante Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung hinterlegt diese in Ihrem Versicherungskonto. Sie können jederzeit die darin gespeicherten Daten einsehen. Dazu übersendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.

Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen.

Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie Ihr Versicherungskonto berichtigen lassen. Hierfür stellen Sie einen Kontenklärungsantrag. Eine Kontenklärung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen beantragen.

Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente korrekt berechnet werden.

Voraussetzungen

Es müssen rentenrechtliche Zeiten (zum Beispiel Beitragszeiten aufgrund Beschäftigung) im Versicherungskonto vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger sendet Ihnen dann den aktuellen Versicherungsverlauf zu.

Diese Anforderung kann schriftlich, telefonisch über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 70 oder auch online erfolgen. Hier kann man einen aktuellen Versicherungsverlauf, eine Rentenauskunft oder auch eine Lückenauskunft beantragen.

Stellen Sie Lücken, Fehlzeiten in Ihrem Versicherungsverlauf fest, können Sie einen elektronischen Antrag auf Kontenklärung stellen. Den Antrag finden Sie in den Online-Services der Deutschen Rentenversicherung im Bereich Versicherung.

Diesen Antrag können Sie auch unabhängig davon entweder bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

Mit Ihrer ersten Renteninformation ab dem 27. Geburtstag wird Ihnen ein Versicherungsverlauf zugesandt. Dazu müssen lediglich fünf Beitragsjahre vorhanden sein.

Wenn Sie das 43. Lebensjahr vollendet haben, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen weiteren Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu. Anschließend erhalten Sie alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf.

Auch zu anderen Zeitpunkten kann eine Kontenklärung notwendig sein, unter anderem, wenn die Deutsche Rentenversicherung durch Familiengerichte im Rahmen eines Scheidungsverfahrens mit Versorgungsausgleich um Auskunft über die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche aufgefordert wird.

Die Versicherten werden in regelmäßigen Abständenangeschrieben und aufgefordert, die Angaben in Ihrem Versicherungskonto zu prüfen. Mit dem Anschreiben erhalten Versicherte einen Zugangscode. Dieser ermöglicht ihnen, das Schreiben über das Internet zu beantworten. Der Zugangscode ist nur einmalig für diese Rückantwort gültig und verfällt nach spätestens 6 Monaten.

Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft und falls erforderlich, den Antrag auf Kontenklärung online anfordern. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungsnummer eingeben. Die Dokumente werden Ihnen dann auf dem Postweg zugesandt.

Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis (eID).

Alles auf einen Blick: Mein Kundenportal

Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, auch ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater aber auch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Halten Sie bei jedem Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin kann so schneller Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten.

Wenn Sie bereits einen Rentenantrag gestellt und dabei bemerkt haben, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken aufweist, können Sie die fehlenden Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachreichen oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch Kopien der Unterlagen beifügen. Originalunterlagen beziehungsweise bestätigte Kopien sind nur erforderlich, wenn diese ausdrücklich angefordert wurden.

Eine Bestätigung für Rentenzwecke ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung kostenlos.

Nach einem Kontenklärungsverfahren erhalten Versicherte einen Feststellungsbescheid, einen aktuellen Versicherungsverlauf sowie eine Wartezeit- oder Rentenauskunft. Durch den Feststellungsbescheid werden alle Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, verbindlich festgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Um Ihr Versicherungskonto zu klären beziehungsweise zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Sozialversicherungsnummer, sofern vorhanden
  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Aufrechnungsbescheinigungen)
  • Geburtsurkunde beziehungsweise Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
  • Eheurkunden bei Namensänderung
  • Vollmacht, wenn die Antragstellung für eine andere Person erfolgt (auch bei Ehegatten)
  • Nachweise über:
    • Ausbildungszeiten: Belege über Zeiten eines Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulbesuchs ab Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu deren Ende (zum Beispiel Zeugnisse, Schulbescheinigungen, Studienbücher, fortlaufende Immatrikulationsbescheinigungen, Fachschul- und Hochschulabschlüsse) auch ausländische Schul- und Ausbildungszeiten sind zu belegen
    • Unterlagen über den Zeitraum einer Lehre und die Entgelthöhe (zum Beispiel Lehrvertrag, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief, Facharbeiterbrief, Lehrzeugnis) Nachweise über berufliche Ausbildungen durch die Agentur für Arbeit (Zeugnisse, Lehrgangsbescheinigungen), sowie Nachweise über Zahlungen von Unterhaltsgeld durch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)
    • Zeiten der Arbeitslosigkeit beziehungsweise Ausbildungssuche
    • Krankheitszeiten
    • Erwerbstätigkeit im Ausland (ausländische Versicherungsnummer, ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitsbücher et cetera)
    • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
    • Nachweis über Wehr- oder Zivildienst
    • gegebenenfalls Angaben zu Zeiten im Beitrittsgebiet (DDR)
    • den letzten Versicherungsverlauf, sofern vorhanden
  • Sofern Sie keine Originalunterlagen abgeben möchten, bringen Sie bitte zusätzlich zu den Originalen Fotokopien mit.
  • Vom Sozialversicherungsausweis (der ehemaligen DDR) sind grundsätzlich sämtliche Seiten mit Eintragungen (einschließlich Deckblatt und Krankheitszeiten) zu kopieren.
  • Bei elektronischer Antragaufnahme können die Originale eingescannt werden. Hier sind keine Kopien notwendig.


Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

keine

Sonstiges

Können Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln oder sind Sie unsicher, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen? Dann lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger, einem ehrenamtlichen Versichertenberater / Versichertenberaterin oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beraten.

Rechtsgrundlage

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

  • § 55 Beitragszeiten
  • § 56 Kindererziehungszeiten
  • § 57 Berücksichtigungszeiten
  • §§ 58, 252 Anrechnungszeiten
  • § 149 Versicherungskonto
  • § 250 Ersatzzeiten

Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung (VKVV)

  • § 7 Versendung eines Versicherungsverlaufs

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Fax: 07841 2006-60

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Hauptstraße 70
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