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Bürgerservice von A bis Z

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Approbation als Arzt beantragen

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Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine abgeschlossene deutsche ärztliche Ausbildung.
  • Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs würdig, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

Die Urkunde erhalten Sie per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Geburtsurkunde, falls diese nicht bereits im Rahmen der Ärztlichen Prüfung vorgelegt wurde. Falls sich Ihr Name geändert hat, wird ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung (zum Beispiel Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde) benötigt, aus dem sich der jetzt gültige Name ergibt (ebenfalls in einer vom Bürgermeisteramt beglaubigten Kopie oder im Ausnahmefall im Original).
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
  • Persönliche Erklärung mit Datum und Unterschrift, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist.
  • Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs (als Arzt/Ärztin) ungeeignet“ sind;
    Sie muss Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes enthalten.
  • Wenn Sie die Approbation nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ärztlichen Prüfung beantragen, eine Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
  • Führungszeugnis der „Belegart OB“
    Geben Sie dabei als Verwendungszweck an: „Approbation als Arzt/Ärztin“ und als Empfänger „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95".
  • Bei Auslandsaufenthalten ab der Volljährigkeit (länger als ein Jahr) ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Ausland vorzulegen (Original mit amtlicher Übersetzung; nicht älter als drei Monate).

Frist/Dauer

Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen dürfen dann nicht älter als 1 Monat sein!

Kosten/Leistung

EUR 250,00

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Bundesärzteordnung (BÄO):

  • § 1 Einzelnorm
  • § 2 Einzelnorm
  • § 3 Einzelnorm
  • § 10 Einzelnorm

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG):

  • § 1 Approbation als Zahnarzt

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Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
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