Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Historisches
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Ortsrecht
    • Finanzen
    • Katastrophenschutz
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
  • Wohnen und Leben
    • Glasfaser in Lauf
    • Kindergärten und Schulen
    • LAUFAZ
    • Senioren
    • Vereine
    • Integration
    • Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“
    • Kirchen
    • Bauplätze
    • Projekt “Junges Wohnen”
    • Bodenrichtwerte
  • Kultur und Tourismus
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Wanderrucksack
    • Partner
    • Laufer Künstler
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen

Zurück zur Übersicht

Wenn Sie folgende Finanzdienstleistungen anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis.

  • die Anlagevermittlung,
  • die Anlageberatung,
  • den Betrieb eines multilateralen Handelssystems,
  • das Platzierungsgeschäft
  • Betrieb eines organisierten Handelssystems,
  • die Abschlussvermittlung,
  • die Finanzportfolioverwaltung
  • den Eigenhandel.
  • die Vermittlung von Einlagen in Drittstaaten,
  • das Sortengeschäft,
  • Factoring,
  • Finanzierungsleasing
  • die Anlageverwaltung und
  • eingeschränktes Verwahrgeschäft.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilen. Die Erlaubnis kann darüber hinaus auf einzelne Finanzdienstleistungen beschränkt werden und zieht eine laufende Aufsicht der Behörde über den Finanzdienstleister nach sich. Für folgende bestimmte Finanzdienstleistungen benötigen Sie eine Erlaubnis:

Sie brauchen außerdem die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt, wenn Sie neben Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen auch ein Eigengeschäft betreiben wollen, also Finanzinstrumente für eigene Rechnung anschaffen oder verkaufen wollen.

Hinweis: Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu sichern. Die Beitragsleistung richtet sich nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit. Für andere Finanzdienstleistungen ist eventuell eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung nötig. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe erforderlich ist.

Voraussetzungen

  • Nachweis über ausreichendes Anfangskapital
    • bemisst sich nach eingezahltem Kapital und Rücklagen
    • Je nach Art der Finanzdienstleistungen EUR 25.000 bis 50.000
    • Alternativ reicht auch eine entsprechend Versicherung (Versicherungssumme abhängig von der Art der Finanzdienstleistungen)
  • Finanzdienstleistungsinstitute, die nur Drittstaateneinlagenvermittlung, Sortengeschäft, Factoring oder Finanzierungsleasing erbringen: keine Rücklagen.
  • Finanzportfolioverwalter: Eigenmittel, die mindestens einem Viertel der Kosten entsprechen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahresabschlusses unter den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ausgewiesen sind.
  • Einzelkaufmann oder Personenhandelsgesellschaft: Risikoaktiva des Inhabers oder der persönlich haftenden Gesellschafter wird in die Beurteilung der Solvenz des Instituts einbezogen
  • Nachweise über fachliche und persönliche Eignung der Geschäftsführung

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Für eine Erlaubnis zum Erbringen der Tatbestände § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 10 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 bis 4 oder 11 KWG muss das Formblatt aus der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945 verwendet werden
  • Ansonsten können Sie den Antrag formlos stellen.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung an die zuständige Stelle.
  • Sie bekommen dann per Post Bescheid über die Entscheidung der BaFin

Erforderliche Unterlagen

  • Gründungsunterlagen (beglaubigte Kopie)
  • Gesellschaftsvertrag oder die Satzung (beglaubigte Kopie)
  • ein geeigneter Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel
  • Angabe der Geschäftsleiter
  • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der Geschäftsleiter erforderlich sind in Form einer Straffreiheitserklärung (Formulare & Online-Dienste)
  • Angaben, die für die Beurteilung der fachlichen Eignung der Inhaber und Geschäftsleiter erforderlich sind:
    • detaillierter, lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf jedes Inhabers beziehungsweise Geschäftsleiters,
    • ergänzt zumindest um die Zeugnisse der in den letzten 3 Jahren beendeten Beschäftigungsverhältnisse
  • ein tragfähiger Geschäftsplan mit Angabe der Art der geplanten Geschäfte unter begründeter Angabe ihre künftigen Entwicklung einschließlich Planbilanzen, Plangewinn- und Verlustrechnungen für die ersten drei Geschäftsjahre
  • eine nähere Beschreibung der beabsichtigten Geschäftsabwicklung
  • Muster der vorgesehenen Kundenverträge, Verwaltungsverträge, Konto-/Depotvollmachten und allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit entworfen
  • Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Instituts einschließlich Organigramm (mit Angaben über geplante Zweigstellen und darüber, ob die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen beabsichtigt ist, sowie eine Erklärung darüber, ob beabsichtigt ist, Auslagerungen von Bereichen auf ein anderes Unternehmen vorzunehmen)
  • Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren mit Darlegung, wie die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem KWG und WpHG sichergestellt werden soll
  • Sofern an dem Institut bedeutende Beteiligungen gehalten werden:
    • Angabe der Inhaber bedeutender Beteiligungen
    • Angabe der Höhe dieser Beteiligungen
    • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter notwendig sind (siehe weiter oben, Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin)
  • Sofern Antragsteller oder Inhaber bedeutender Beteiligungen Konzernen angehören: Darstellung der Konzernstruktur, Konzernspiegel
  • Angabe von Tatsachen, die auf eine enge Verbindung zwischen dem Finanzdienstleistungsinstitut und anderen natürlichen Personen oder anderen Unternehmen hinweisen
  • Anzeigen und Unterlagen nach § 2c KWG in Verbindung mit der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
  • bei Wertpapierhandelsunternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes: Darlegung des Inhabers, inwieweit er angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Kunden für den Fall der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit, zum Beispiel im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit, getroffen hat. Die Darlegung enthält die Einwilligung des darin benannten Vertreters und dessen Erklärung zur Beurteilung seiner Zuverlässigkeit (siehe weiter oben: Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin), sofern es sich um eine natürliche Person handelt.
  • Bei Finanzdienstleistungsinstituten, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1- 4 oder 11, Abs. 1 S. 2 Nr. 4 oder Nr. 10 KWG beatragen:
    • Angaben nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943
    • Formblatt der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945

Frist/Dauer

vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Kosten/Leistung

  • Verfahrenskosten: EUR 4.545 - EUR 10.160
  • Ferner sind die Kosten der Bundesanstalt für die laufende Aufsicht von den Instituten zu erstatten. Sie werden anteilig auf die einzelnen Institute umgelegt.

Sonstiges

Internetseiten der BaFin

Rechtsgrundlage

  • § 1 Gesetz über das Kreditwesen (KWG) (Begriffsbestimmungen)
  • § 7 Gesetz über das Kreditwesen (KWG) – Zusammenarbeit mit der Dt. Bundesbank
  • § 32 Gesetz über das Kreditwesen (KWG) (Erlaubnis)
  • Anzeigeverordnung (AnzV)
  • Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz ((zi) in der ab 01.07.2011 gültigen Fassung) (FinDAGKostV)

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Bauen und Gebäudemanagement
      • Bildung, Kultur, Soziales
      • Finanzen und Betriebe
        • Zählerstandserfassung online
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Bürgermeisterwahl
    • Landtagswahl 2021
    • Bundestagswahl 2021
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Katastrophenschutz
    • Alarmierung über Sirenen
    • Alarmierung über Cell Broadcast
  • Ortsrecht
  • Finanzen
  • Mitarbeiter
  • Kontakt

Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Ihr Kontakt
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Generalversammlung der Dämmerdämonen vom Laufbachtal
    30.09.2023
  • Alte Trotte geöffnet
    01.10.2023
  • Miteinander Essen
    05.10.2023
  • Almabtrieb der Ziegenfreunde
    08.10.2023
  • Alte Trotte geöffnet
    08.10.2023

Die Wetterlage

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Login
    Nach oben scrollen

    Wir verwenden sog. "Cookies", um Ihnen einen größtmöglichen Komfort bei der Nutzung unserer Seiten zu garantieren.

    Alle akzeptierenNur NotwendigeAlle ablehnenEinstellungen

    Cookie- und Datenschutz-Einstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Um eine einwandfreie Funktion unserer Seite zu gewährleisten, speichern wir sog "Cookies" auf Ihrem Computer. Mit diesen Cookies erfahren wir, wie Sie unsere Seite nutzen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihnen einen größtmöglichen Komfort beim Besuch unserer Seiten zu ermöglichen.

    Um mehr darüber zu erfahren, klicken Sie bitte in der linken Spalte auf den entsprechenden Punkt. Sie können hier auch Einstellungen verändern und bestimmte Cookies von Drittanbietern deaktivieren.

    Bitte bedenken Sie beim Verändern der Einstellungen, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird und wir Ihnen eine komfortable Nutzung unserer Internetseiten nicht mehr garantieren können.

    Wichtige Website Cookies

    Wir nutzen sogenannte "Session-Cookies". Diese und weitere Cookies sind unerlässlich, um die Funktion unserer Website sicherstellen zu können

    Da diese Cookies unter anderem auch für die korrekte Ausgabe der Internetseiten zuständig sind, können diese auch nicht hier deaktiviert werden. Sie können jedoch in Ihren Browsereinstellungen generell die Annahme von Cookies verweigern. Hier erfahren Sie, wie Sie dies bewerkstelligen: https://www.google.de/search?q=cookies+deaktivieren

    Bitte bedenken Sie: Nach dem Deaktivieren werden unsere und auch die meisten anderen Webseiten jedoch nicht mehr vollständig lauffähig sein.

    Generell empfehlen wir Ihnen jedoch für Ihre Datensicherheit, nach schließen des Browsers, sämtliche Cookies automatisch zu löschen.
    Hier erfahren Sie, wie Sie dies einstellen: https://www.google.de/search?q=cookies+automatisch+löschen

    Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

    Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

    Andere externe Services

    Wir nutzen auf unserer Seite verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Video-Provider wie YouTube oder Vimeo. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte bedenken Sie aber, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird. Die Seite lädt anschließend automatisch neu, damit Ihre Einstellungen wirksam werden

    Standardmäßig sind alle Dienste deaktiviert. ist der Schieber grün, haben Sie den Dienst aktiviert.

    Google Webfonts Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Google reCaptcha Einstellungen:

    Vimeo und Youtube Video:

    Datenschutz

    Alles über Cookies und wie wir Ihre Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung!

    Einstellungen akzeptierenHinweis nur ausblenden