Landtagswahl Baden-Württemberg am Sonntag, 14. März 2021
Am 14. März 2021 ist es wieder so weit: In Baden-Württemberg findet die Landtagswahl statt. Die Wahlperiode des aktuellen 16. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2021. Davor muss der neue Landtag gewählt werden. Der aktuelle Landtag von Baden-Württemberg, der am 13. März 2016 gewählt wurde, gehören 143 Abgeordnete an. Der neugewählte Landtag wird wohl im Mai 2021 das erste Mal zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung (Briefwahlunterlagen) können Sie unter www.wahlschein.de/8317068/ in der Zeit vom 09.02.2021 09:00 Uhr bis 11.03.2021 12:00 Uhr online beantragen. Bitte halten Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung bereit.
Darüber hinaus können Wahlscheine von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 12.03.2021, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Lauf, Bürgerbüro, Zimmer 1, Hauptstraße 70, 77886 Lauf (rollstuhlgerechter Zugang) schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden.
Wann wird gewählt?
- 14. März 2021
- zuletzt: 13. März 2016
- Wahlperiode: 5 Jahre
Wer wird gewählt?
- Die Abgeordneten des Landtags.
Was ist der Landtag?
- Der Landtag ist die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg.
- Sitz: Stuttgart
- Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten.
- Seit der letzten Wahl sind 143 Abgeordnete im Landesparlament vertreten.
- Baden-Württemberg ist für die Landtagswahl in 70 Wahlkreise eingeteilt.
- Die Gemeinde Lauf gehört dem Wahlkreis 52 (Kehl) an.
Wer darf wählen?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Alle Personen, die am Wahltag wahlberechtigt und in Lauf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wurden von Amts wegen zum Stichtag 31. Januar 2021 ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21.02.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wer kann gewählt werden?
- Jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte, der nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
- Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich.
- Die Wählbarkeit wird durch eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamts der Hauptwohnsitzgemeinde bestätigt.
Wie wird gewählt?
- Den Stimmzettel erhalten die Wähler erst im Wahlraum (es sei denn sie haben Briefwahl beantragt).
- Es besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt oder über den oben genannten Link zu beantragen.
- Jeder Wähler hat 1 Stimme zu vergeben.
- Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
- Es findet eine personalisierte Verhältniswahl statt.
Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen finden Sie hier:
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl BW 2021 am 14.03.2021
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2021 stellt die Landeszentrale für politische Bildung auf der Internetseite https://www.landtagswahl-bw.de/ zur Verfügung. Außerdem können Sie sich auf https://www.landtag-bw.de über den Landtag von Baden-Württemberg informieren.
Die Ansprechpartner für diese Wahl erreichen Sie unter:
Tel: 07841/2006-18, -19 oder -41 sowie über E-Mail: buergerservice@lauf-schwarzwald.de