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Bürgerservice von A bis Z

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Förderung für IBB-Stellen beantragen

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In den Stadt- und Landkreisen werden psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen durch die unabhängigen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) unterstützt.

Das Land fördert die Errichtung, Aufrechterhaltung und den Betrieb der IBB-Stellen durch Teilfinanzierung der hierfür anfallenden laufenden Personal- und Sachausgaben. Hierunter fallen auch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Diese sind entweder selbst Träger einer IBB-Stelle haben eine andere Institution mit der Trägerschaft beauftragt. Die IBB-Stelle erfüllt die Anforderungen aus Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (VwVIBB).

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg an.
  • Geben Sie den Standort der IBB-Stelle an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:
    • Den Online-Antrag, falls Sie Fördermittel beantragen möchten
    • Den Online-Mittelabruf, falls Sie den Zuwendungsbescheid schon erhalten haben und sich nun die Fördermittel auszahlen lassen möchten
    • Den Online-Verwendungsnachweis, falls Sie im Vorjahr Fördermittel erhalten haben
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.
  • Sind alle förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid entweder per E-Mail versendet oder an Ihr service-bw-Postfach.
  • Nach Erhalt des Bescheids können Sie die Überweisung der Fördermittel (Mittelabruf) über das hier hinterlegte Online-Formular beantragen.
  • Nach Ablauf des Förderzeitraums ist der Verwendungsnachweis ebenfalls über das hier hinterlegte Online-Formular auszufüllen und abzusenden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Frist/Dauer

Anträge auf Förderung sind jährlich bis spätestens 15.10. für das Folgejahr zu stellen.

Verwendungsnachweise sind bis spätestens 01.04. des auf die Bewilligung folgenden Kalenderjahres einzureichen.

Kosten/Leistung

Keine

Sonstiges

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, 55 – Psychiatrie, Sucht.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (VwV-IBB)

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