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Bürgerservice von A bis Z

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Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen nach Strahlenschutzverordnung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen bei beruflicher Exposition beantragen

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Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung nach Strahlenschutzverordnung von Personen mit beruflicher Exposition durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Ermächtigung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Die Ermächtigung wird nur Ärztinnen und Ärzten erteilt, welche die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Die Ermächtigung ist personengebunden und auf fünf Jahre befristet. Sie ist bundesweit gültig.

Voraussetzungen

  • die Approbation als Arzt oder Ärztin oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes und
  • die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung entsprechend den Vorgaben des Richtlinienmoduls zur Strahlenschutzverordnung „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung“

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition nach Strahlenschutzverordnung elektronisch oder schriftlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beglaubigte Kopie Ihrer Approbation
  • Beglaubigte Kopie der Anerkennung der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin beziehungsweise der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
  • Bescheinigung des ermächtigten Arztes oder der ermächtigten Ärztin, bei dem oder der die praktische Erfahrung (Sachkunde) erworben wurde.
  • Für alle erforderlichen Kurse jeweils eine Kopie der Bescheinigung der durchführenden Einrichtung, dass der jeweilige Kurs erfolgreich besucht wurde.

Frist/Dauer

  • Erteilung der Ermächtigung vor Beginn der Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition
  • mindestens alle fünf Jahre Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition durch ermächtigte Ärzte
  • neue Ermächtigung rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahresfrist der noch gültigen Ermächtigung beantragen

Kosten/Leistung

abhängig vom Einzelfall zwischen 400 Euro und 5.000 EUR

Sonstiges

Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV):

  • § 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
  • § 48 Aktualisierung der Fachkunde
  • § 175 Ermächtigte Ärzte

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77886 Lauf

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