Voraussetzungen
- die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
- Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
- Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
- es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
- zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers
Verfahrensablauf
- Die Übernahme von Mietrückständen können Sie schriftlich oder online beantragen. Gegebenenfalls können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren, in welchem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden.
- Sie reichen den Antrag mit Nachweisen schriftlich oder online ein.
- Der zuständige Leistungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie werden benachrichtigt, ob Ihre Mietschulden übernommen werden oder nicht.
- Wenn Ihre Mietschulden übernommen werden, erfolgt die Begleichung Ihrer Mietschulden in der Regel in Form eines Darlehens durch den zuständigen Leistungsträger direkt an den Vermieter oder die Vermieterin.
- Im Falle der darlehensweisen Übernahme der Mietrückstände erfolgt die Tilgung der Darlehensforderung während des Leistungsbezugs durch monatliche Aufrechnung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
- aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
- Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
- Lohnabrechnungen
- Jobcenterbescheide
- Einkommen der Kinder
- Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
- Ratenzahlung
- Kreditverträge
- gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank
- Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
- gegebenenfalls weitere Nachweise