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Bürgerservice von A bis Z

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Städtebauförderung Sachstandsbericht

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Die Städtebauförderung in Baden-Württemberg fördert städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Gesamtfördersatz von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die jährlichen Sachstandsberichte dienen der Evaluation und laufenden Begleitung der Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahmen. Für ein effizientes Monitoring soll in einem angemessenem Umfang vom Fortschritt der Maßnahme berichtet werden. Mit einem Sachstandsbericht haben Sie die Möglichkeit, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes zu beantragen.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gemeinden, Zweckverbände nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und Planungsverbände nach § 205 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB), die eine städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahme durchführen.

Verfahrensablauf

1. Sachstandsbericht

  • Die Vorlage eines Sachstandsberichtes ist ausschließlich elektronisch über das Servicce-Portal möglich. Nutzen Sie das Onlineformular.
  • Sie benötigen ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.
  • Zusätzlich benötigen Sie die Bewilligungs-ID und den Passcode. Die Bewilligungs-ID können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Alternativ wurde Ihnen diese auf separatem Weg mitgeteilt. Der Passcode wurde Ihnen ebenfalls auf separatem Weg mitgeteilt.
  • Nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
  • Sollten Sie nach dem Absenden des Onlineformulars noch Änderungsbedarfe an Ihrem Sachstandsbericht oder den Anhängen feststellen, nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular „Änderungsantrag“.
  • Die weitere Kommunikation führt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen elektronisch, schriftlich oder telefonisch.

2. Mitteilungspflichten

Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn

  • das Erneuerungsgebiet festgelegt oder geändert wird (mit Lageplan),
  • weitere Fördermittel beantragt oder erhalten werden beziehungsweise sich relevante Angaben ändern,
  • der Zuwendungszweck oder andere Bewilligungsvoraussetzungen sich ändern oder entfallen,
  • der Zuwendungszweck nicht erreicht werden kann oder sich geförderte Ausgaben verringern,
  • geförderte Gegenstände nicht mehr zweckentsprechend genutzt oder benötigt werden,
  • die Bewilligung nicht oder nur teilweise im Bewilligungszeitraum in Anspruch genommen wird.

Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

  • Kosten- und Finanzierungsübersicht
  • Lageplan
  • Maßnahmenplan
  • Plan zur Wohnraumschaffung

Frist/Dauer

Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.

Kosten/Leistung

Antragstellung und Beratung: keine

Sonstiges

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR)

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