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Bürgerservice von A bis Z

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Ökokonto-Maßnahme beantragen

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Ökokonto-Maßnahmen sind freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung der Natur und Landschaft. Sie werden schon umgesetzt, ohne dass sie sofort mit einem Bauvorhaben oder Eingriff in die Natur verbunden sein müssen. Solche Maßnahmen können von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, anderen privaten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Kommunen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen werden in einem speziellen Verzeichnis gespeichert. Später können sie als Ausgleich für eigene Eingriffe in die Natur genutzt oder an andere verkauft werden.

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde muss der Ökokonto-Maßnahme zustimmen. Die Zustimmung erfolgt, wenn

1. die Flächenverfügbarkeit nachgewiesen ist,

2. die erforderlichen Unterlagen unter Verwendung der vorgeschriebenen elektronischen Vordrucke eingereicht worden sind,

3. die Mindestpunktzahl an Ökopunkten und gegebenenfalls die Flächengröße bei der Maßnahme eingehalten werden,

4. die Maßnahme zu einer Aufwertung des Naturhaushalts führt, die über die Pflege des vorhandenen Zustandes sowie die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft hinausgeht,

5. die Maßnahmenfläche für entgegenstehende Zwecke nicht überplant ist.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Ökokonto-Maßnahme umsetzen wollen, können Sie sich für die Online-Anwendung „Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW) registrieren. Sie erhalten daraufhin einen persönlichen Zugang. Verwenden Sie hierzu den Zugang für Maßnahmenträger.

  • Sie finden die Internetanwendung hier: KompVz BW.
  • Die Online-Anwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ ist ein eigenständiges Fachverfahren außerhalb des Serviceportals Baden-Württemberg.
  • In der Online-Anwendung haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Maßnahmendaten (Beschreibung, Lage, Bewertung) in die elektronischen Formulare einzutragen und zu speichern. Die in der Internetanwendung gespeicherten Maßnahmenkomplexe können anhand ihres aktuellen Status (zum Beispiel neu angelegt, beantragt, genehmigt) problemlos geordnet und verwaltet werden.
  • Nachdem Sie alle Daten eingegeben und alle Punkte in der Aufgabenliste des Maßnahmenkomplexes abgearbeitet haben, können Sie den Zustimmungsantrag zur Aufnahme der Maßnahmen in das Ökokonto-Verzeichnis über die Online-Anwendung bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde stellen.
  • Der Maßnahmenkomplex erhält durch das Übermitteln des Zustimmungsantrags den Status "beantragt" und wird der unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung angezeigt. In diesem Status können die Daten nicht mehr verändert werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Zustimmung muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Maßnahmenträgers und, falls hiervon abweichend, des Grundstückseigentümers, dinglich Berechtigten oder Nutzungsberechtigten,
  • Angaben zum Naturraum, zur Gemeinde, Markung und Größe der Maßnahmenfläche sowie eine flurstückscharfe kartografische Darstellung im Maßstab 1 : 5 000 (Offenland) oder 1 : 10 000 (Wald); sind diese Maßstäbe ungeeignet, kann die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall einen anderen Maßstab festlegen,
  • Angabe der Flur und Auflistung der betroffenen Flurstücke,
  • Nachweis der Verfügbarkeit der Fläche,
  • auf die Wirkungsbereiche bezogene Angaben zum Ausgangszustand, bei biotop- und bodenbezogenen Wirkungsbereichen auch zum Ausgangswert in Ökopunkten, durch eine fachkundige Person,
  • auf die Wirkungsbereiche bezogene Beschreibungen der vorgesehenen Maßnahmen und ihre Bewertung in Ökopunkten durch eine fachkundige Person,
  • die erforderlichen Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften,
  • Angaben zur Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel,
  • die Bestätigung der betroffenen Gemeinde, dass die Fläche nicht für andere Zwecke überplant ist und ihre Überplanung nicht eingeleitet wurde,
  • eine Erklärung des Maßnahmenträgers und des Grundstückseigentümers oder des sonstigen Berechtigten, ob sie der öffentlichen Einsehbarkeit der sie betreffenden personenbezogenen Daten im Ökokonto-Verzeichnis zustimmen.

Frist/Dauer

Die Zustimmung muss erteilt worden sein, bevor Sie mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen.

Kosten/Leistung

abhängig vom Antrag

Sonstiges

Den Beginn der Maßnahme müssen Sie der unteren Naturschutzbehörde anzeigen und in das Ökokonto-Verzeichnis aufnehmen. Die Zustimmung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe mit der Maßnahme beginnen.

Die Weitergabe oder Veräußerung von Flächen oder Ökopunkten müssen Sie der unteren Naturschutzbehörde anzeigen. Im Ökokonto-Verzeichnis wird der bisherige Maßnahmenträger gelöscht und der Erwerber als Maßnahmenträger eingetragen.

Rechtsgrundlage

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

  • § 15 Eingriffsregelung
  • § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

Naturschutzgesetz (NatSchG):

  • § 15 Rechtsfolgen des Eingriffs (ergänzende landesrechtliche Vorschrift zu § 15 BNatSchG)
  • § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (ergänzende landesrechtliche Vorschrift zu § 16 BNatSchG)

Ökonto-Verordnung (ÖKVO):

  • § 3 Antragsverfahren

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