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Bürgerservice von A bis Z

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Fahrzeugkennzeichen erhalten (Zulassung / Fahrzeugzulassung)

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Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

Kennzeichen an Fahrzeugen, die umgangssprachlich Nummernschilder genannt werden, dienen als amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Unfällen kann über die Kennzeichen die Halterin oder der Halter herausgefunden werden.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus ein bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich ein Wunschkennzeichen gegen eine Gebühr aussuchen.

Es gibt folgende Kennzeichen:

  • allgemeine Kennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen
  • Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Das zugeteilte Kennzeichen ist auf einem Kennzeichenschild anzubringen und muss mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

In der Regel sind Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anzubringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Das Benutzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht zulässig. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel

  • Leichtkrafträder,
  • Stapler,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
  • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Beschreibungen der Zulassungsprozesse.

Verfahrensablauf

Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt.

Mit dieser Zuteilung

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen,
  • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen und
  • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

Bei der Online-Beantragung über den Online-Dienst i-Kfz:

Bei Online-Beantragung wird die Zuteilung eines Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug

  • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen,
  • an die Versicherung gemeldet und
  • als Bescheid per E-Mail oder per Download an Sie übermittelt

Anschließend

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen,
  • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an und
  • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in der jeweiligen Beschreibung der Zulassungsprozesse.

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

variabel

Sonstiges

Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV):

  • § 9 Zuteilung von Kennzeichen
  • § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
  • § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
  • Anlage 1 Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungnummern der Kennzeichen
  • Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen

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