Sie können eine Wiederzulassung auf denselben Halter vor Ort auf der Zulassungsbehörde oder online beantragen.
Wenn Sie die Wiederzulassung vor Ort auf der Zulassungsbehörde beantragen möchten:
- Sie oder Ihre Vertretung suchen die Zulassungsbehörde zu den Öffnungszeiten auf.
- Vor Ort legen Sie die notwendigen Unterlagen vor.
- Sie können entscheiden, ob Sie das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs weiterverwenden oder ob Sie ein neues Kennzeichen auswählen möchten.
- Wenn Sie ein neues Kennzeichen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde zusätzlich auch das Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen.
- Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt Ihnen diese zusammen mit den neuen Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) aus.
- Haben Sie im Rahmen der Wiederzulassung ein neues Kennzeichen gewählt, erstellt die Zulassungsbehörde gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II und händigt Ihnen diese aus.
- Sie bezahlen auf der Zulassungsbehörde die Gebühren, die für die Wiederzulassung angefallen sind.
- Die Zulassungsbehörde informiert abschließend automatisch Ihre Versicherung über die Wiederzulassung des Fahrzeugs.
Wenn Sie die Wiederzulassung online beantragen wollen:
- Sie beantragen die Wiederzulassung online indem Sie den Prozess Schritt für Schritt durchgehen und geben die korrekten Daten ein.
- Sie weisen Ihre Identität mit einer der folgenden Identifizierungsmethoden nach:
- Natürliche Personen mit einem Personalausweis (nPA), einer elektronischen Identitäts-Karte (eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät.
- Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Der Online-Prozess ist mit sofortiger Zahlung über den jeweiligen Zahlungsdienstleister, an den Sie automatisch weitergeleitet werden, abzuschließen.
- Die Zulassungsbehörde prüft Ihre Eingaben.
- Nach erfolgreicher Prüfung teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis.
- Die Zulassungsbehörde erstellt die Zulassungsdokumente und sendet Ihnen diese gemeinsam mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) innerhalb von zehn Tagen zu. Nach Erhalt der Unterlagen bringen Sie die Plaketten sofort auf dem Kennzeichenschild mit dem von der Zulassungsbehörde zugeteilten Kennzeichen an.
- Sofortiges Losfahren: Sie können den vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen und ausdrucken. Dieser Ausdruck ist im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Sind zusätzlich geprägte Kennzeichenschilder mit dem dem Fahrzeug zugeteilten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht und wird der ausgedruckte Zulassungsbescheid mitgeführt, kann sofort losgefahren beziehungsweise am Straßenverkehr teilgenommen werden.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.