Die Beantragung eines Vorbescheids zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage erfolgt im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, welches einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraussetzt. Für die elektronische Beantragung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung steht Ihnen der Onlineantrag "Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen" zur Verfügung, welcher sich den von Ihnen gemachten Angaben anpasst, Sie durch den Antragsprozess leitet und gezielt fachliche Informationen bereitstellt.
Dem Antrag sind die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Sofern von der zuständigen Immissionsschutzbehörde beziehungsweise den jeweiligen Fachbehörden weitere Unterlagen für eine Beurteilung erforderlich sind, sind diese nachzureichen.
Sobald die zuständige Behörde die Prüfung der von dem Vorbescheid betroffenen Genehmigungsvoraussetzungen abgeschlossen hat und eine positive vorläufige Gesamtbeurteilung erfüllt ist, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der zuständigen Behörde.
Soweit mit dem Vorbescheid einzelne Genehmigungsvoraussetzungen abschließend beurteilt wurden, ist die Genehmigungsbehörde im späteren Genehmigungsverfahren daran gebunden (gestuftes Verfahren). Der Vorbescheid gestattet jedoch weder die Errichtung noch den Betrieb der Anlage. Dies ist erst mit der Beantragung und Erteilung der abschließenden Genehmigung möglich.