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Bürgerservice von A bis Z

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Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

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Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Voraussetzungen

Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 in Verbindung mit Anhang I, Nummer 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllen die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
  • Der Lehrgangsanbieter verfügt über fachlich qualifiziertes Lehrgangspersonal.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur Lehrgangsleitung,
  • Lehrgangskonzept,
  • Schulungsunterlagen,
  • Zeitablaufplan mit Stundenanzahl,
  • Muster-Zertifikat,
  • Muster-Anwesenheits-/Teilnehmerliste,
  • Prüfungskonzept/Prüfungsordnung,
  • Prüfungsfragen inklusive Lösungen.

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

EUR 100,00 bis EUR 500,00

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

  • § 8 Absatz 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
  • Anhang I, Nummer 2.4.2 Absatz 3 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

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