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Immissionsschutz - vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen

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Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, bereits vor der erforderlichen Genehmigung mit dem Bau der Anlage beginnen zu können.

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Eine Wiederherstellung des früheren Zustands ist erforderlich, sofern die beantragte Anlage nicht genehmigungsfähig sein sollte.

Voraussetzungen

  • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
  • Bei Antragstellung müssen Sie sich dazu verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen. Sofern Sie keine Genehmigung erhalten, müssen Sie den früheren Zustand wiederherstellen.
  • Die Beantragung einer vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist nur im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich.

Verfahrensablauf

  • Die Beantragung einer vorzeitigen Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage ist nur im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich.
  • Sobald die zuständige Behörde die Prüfung abgeschlossen hat und die Vorraussetzungen für eine vorzeitige Errichtung bestehen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der zuständigen Behörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • Verpflichtungserklärung bezüglich einer Wiederherstellung des früheren Zustands, sofern die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung doch nicht erteilt wird
  • sonstige Unterlagen, gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen

Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach den Investitionskosten für die Anlage.

Sonstiges

Stimmen Sie sich im Vorfeld mit der zuständigen Immissionsschutzbehörde bezüglich der erforderlichen Unterlagen ab.

Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

Die Beantragung einer vorzeitigen Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage ist nur im Rahmen eines Verfahrens auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung möglich. Die Beantragung erfolgt im Rahmen der Verwaltungsleistung "Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen"

Rechtsgrundlage

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

  • § 8a Zulassung vorzeitigen Beginns

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