Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.
Gefördert werden interkommunale Zusammenschlüsse in folgenden Zusammensetzungen:
- Mindestens zwei Kommunen unter 20.000 Einwohner schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Eine Große Kreisstadt schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Ein Land-/Stadtkreis schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Zwei Land-/Stadtkreise schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Ein Land-/Stadtkreis und mindestens eine große Kreisstadt schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
- Der Eigenanteil des Zusammenschlusses wird zu gleichen Teilen unter den Kommunen des Zusammenschlusses aufgeteilt.
- Die (Höchst-)Anzahl der kommunalen Partner des Zusammenschlusses orientiert sich an den jeweiligen Bausteinen.
- Es können bis zu 3 Schulungstage pro Zusammenschluss gefördert werden.