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Frauenhäuser - Förderung beantragen

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In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroht sind.

Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden vom Land Baden-Württemberg durch Förderung der laufenden Kosten und Investitionen unterstützt, um Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote bieten zu können. Auch soll für Notfälle jederzeit die telefonische Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft gewährleistet sein.

Voraussetzungen

Sie sind Träger eines Frauen- und Kinderschutzhauses.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an.
  • Wählen Sie aus, wofür Sie eine Förderung wünschen:
    • für den laufenden Betrieb oder/und
    • Investitionen am/im Frauen- und Kinderschutzhaus
  • Füllen Sie das Online-Antragsformular vollständig aus.
  • Für Investitionen: Laden Sie in Schritt 4 der Antragstellung die erforderliche Unterlage (s. u.) hoch.
  • Schicken Sie den Antrag online bis 31.03. ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine E-Mail mit dem entsprechenden Zuwendungsbescheid sowie Formularen für die Auszahlung und für den Verwendungsnachweis.
  • Anschließend kann die Auszahlung des Förderbetrages per E-Mail beantragt werden. Dann erhalten Sie die Förderung vom zuständigen Regierungspräsidium überwiesen.
  • Der Verwendungsnachweis ist dem zuständigen Regierungspräsidium bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen.

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium.

Erforderliche Unterlagen

Für Investitionsförderung: Aufstellung der geplanten Ausgaben mit Nennung und Erläuterung zu den einzelnen geplanten Maßnahmen (formlos)

 

Frist/Dauer

bis zum 31.03. jedes Jahres (Förderanträge: laufendes Jahr, Verwendungsnachweise: Folgejahr)

 

Kosten/Leistung

keine

Sonstiges

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/fb80/frauen-kinderschutzhaeuser

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg vom 26.05.2020

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Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

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Die Wetterlage

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
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