Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Bauleitpläne
    • Ortsrecht
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
  • Wohnen und Leben
    • Glasfaser in Lauf
    • Kindergärten und Schulen
    • Laufaz
    • Jugend
    • Senioren
    • Vereine
    • Integration
    • Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“
    • Kirchen
    • Bauplätze
  • Kultur und Tourismus
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Partner
    • Laufer Künstler
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Zurück zur Übersicht

Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis.

Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbieten oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen, indem Sie

  • eine Prostitutionsstätte oder eine Prostitutionsvermittlung betreiben,
  • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen oder
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen.

Prostitutionsstätten sind:

Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die dauerhaft als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden. Beispiele: Bordelle, bordellartige Einrichtungen, Wohnungsbordelle, Terminwohnungen oder Modellwohnungen.

Prostitutionsvermittlung bedeutet:

Vermittlung mindestens einer anderen Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers. Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören. Hierzu zählen auch Fahr- und Begleitdienste (sog. Escort).

Prostitutionsfahrzeuge sind:

in der Regel Kraftfahrzeuge, insbesondere Wohnmobile, Wohnwagen, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen (z. B. See- und Binnenschiffe, die nicht dauerhaft mit dem Ufer verbunden sind), die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Prostitutionsveranstaltungen sind:

für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen mindestens eine unmittelbar anwesende Person sexuelle Dienstleistungen anbietet.

Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept. Hierfür müssen die Mindestanforderungen für das jeweilige Prostitutionsgewerbe erfüllt sein.

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn das Prostitutionsgewerbe in einer Gemeinde mit mindestens 35.000 Einwohner betrieben werden soll. Dies gilt nur, wenn für diese kein vollständiges Verbot der Prostitution im gesamten Gemeindegebiet durch Rechtsverordnung besteht.

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe mit einer Stellvertretung betreiben wollen, müssen Sie zusätzlich den Antrag Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe stellen. 

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie besitzen die für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit. Angesichts der sensiblen Rechtsgüter der persönlichen Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Sicherheit von Prostituierten und Kunden gibt es besonders hohe Anforderungen.
  • Die Prostitutionsstätte muss nach Ihrem Betriebskonzept sowie nach ihrer örtlichen Lage, Ausstattung und Beschaffenheit den Anforderungen genügen, die erforderlich sind:
    • zum Schutz der im Prostitutionsgewerbe tätigen Prostituierten, der Beschäftigten, anderer dort Dienstleistungen erbringenden Personen, der Kundinnen und Kunden,
    • zum Schutz der Jugend und
    • zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner, der Anlieger oder der Allgemeinheit.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.

  • Für die elektronische Antragstellung melden Sie sich mit Ihrem Service-Konto an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Wählen Sie das gewünschte Prostitutionsgewerbe aus, z. B. Betrieb einer Prostitutionsstätte.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Schicken Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Im weiteren Verfahren holt die zuständige Stelle zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit eine Stellungnahme bei der Polizei ein. Bei Bedarf können zur Prüfung des Betriebskonzeptes weitere Stellen und Fachbereiche beteiligt werden, z. B. Bauordnungs-, Bauplanungs-, Gesundheits-, Immissionsschutz-, Fahrzeug-Zulassungs-, Gewerbe- und Ordnungsbehörde sowie Jugendamt.

Sie dürfen das Prostitutionsgewerbe erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart 0 oder europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart 9 (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- oder Betriebssitzgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Angaben zu Personen, die für Aufgaben der Stellvertretung, Betriebsleitung und –beaufsichtigung eingesetzt werden

Gesellschaften (juristische Personen), z.B. GmbH:

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche/n Vertretung/en (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart 0 für die gesetzliche/n Vertretung/en oder europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart 9 sowohl für die Gesellschaft als auch für die gesetzliche/n Vertretung/en (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- oder Betriebssitzgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzliche/n Vertretung/en
  • Angaben zu Personen, die für Aufgaben der Stellvertretung, Betriebsleitung und –beaufsichtigung eingesetzt werden

Zusätzlich bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte:

  • Bau- oder Nutzungsgenehmigung einschließlich Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
  • Grundrisszeichnung
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis 

Zusätzlich bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Gegebenenfalls Eigentumsnachweis hinsichtlich des Fahrzeugs oder Nachweis der Nutzungsberechtigung
  • Aktuelles Foto des Fahrzeugs

Frist/Dauer

Keine

Kosten/Leistung

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Ihrem Einzelfall und nach der Gebührensatzung der Kommune, in der Sie das Gewerbe betreiben möchten. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

  • §§ 12 ff. Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
  • § 1 Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution
  • § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Elektronische Kommunikation)
  • § 18 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Elektronischer Identitätsnachweis)

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Bauen und Gebäudemanagement
      • Bildung, Kultur, Soziales
      • Finanzen und Betriebe
        • Zählerstandserfassung online
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Bürgermeisterwahl
    • Landtagswahl 2021
    • Bundestagswahl 2021
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Ortsrecht
  • Mitarbeiter
  • Kontakt

Sprechzeiten

Derzeit ausschließlich mit Termin (bitte klingeln Sie)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Kontaktformular
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Vereinsmeisterschaften TV Lauf

    02.07.2022

  • Jugend-Sommerfest des Sportvereins

    02.07.2022

  • Generalversammlung der Ziegenfreunde Lauf e. V.

    04.07.2022

  • Brunnenfest des SV Lauf

    05.07.2022

  • Jahreshauptversammlung DRK Ortsverein Lauf

    07.07.2022

Die Wetterlage

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten (nur mit Termin)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Login
    Nach oben scrollen

    Unser Internetauftritt verwendet sog. "Cookies", um Ihnen einen größtmöglichen Komfort bei der Nutzung unserer Seiten zu garantieren.

    AkzeptierenMehr erfahrenDatenschutz

    Cookie- und Datenschutz-Einstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Um eine einwandfreie Funktion unserer Seite zu gewährleisten, speichern wir sog "Cookies" auf Ihrem Computer. Mit diesen Cookies erfahren wir, wie Sie unsere Seite nutzen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihnen einen größtmöglichen Komfort beim Besuch unserer Seiten zu ermöglichen.

    Um mehr darüber zu erfahren, klicken Sie bitte in der linken Spalte auf den entsprechenden Punkt. Sie können hier auch Einstellungen verändern und bestimmte Cookies von Drittanbietern deaktivieren.

    Bitte bedenken Sie beim Verändern der Einstellungen, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird und wir Ihnen eine komfortable Nutzung unserer Internetseiten nicht mehr garantieren können.

    Wichtige Website Cookies

    Wir nutzen sogenannte "Session-Cookies". Diese und weitere Cookies sind unerlässlich, um die Funktion unserer Website sicherstellen zu können

    Da diese Cookies unter anderem auch für die korrekte Ausgabe der Internetseiten zuständig sind, können diese auch nicht hier deaktiviert werden. Sie können jedoch in Ihren Browsereinstellungen generell die Annahme von Cookies verweigern. Hier erfahren Sie, wie Sie dies bewerkstelligen: https://www.google.de/search?q=cookies+deaktivieren

    Bitte bedenken Sie: Nach dem Deaktivieren werden unsere und auch die meisten anderen Webseiten jedoch nicht mehr vollständig lauffähig sein.

    Generell empfehlen wir Ihnen jedoch für Ihre Datensicherheit, nach schließen des Browsers, sämtliche Cookies automatisch zu löschen.
    Hier erfahren Sie, wie Sie dies einstellen: https://www.google.de/search?q=cookies+automatisch+löschen

    Andere externe Services

    Wir nutzen auf unserer Seite Google Webfonts, Google Maps und externe Video-Provider wie YouTube oder Vimeo. Da diese Provider Zugriff auf Ihre IP Adresse haben, wenn Sie die entsprechende Seite aufrufen, können Sie dies hier verhindern. Bitte bedenken Sie aber, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird. Sie müssen anschließend diese Seite neu laden (Taste F5 drücken), damit Ihre Einstellungen wirksam werden

    Google Webfonts Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Vimeo und Youtube Video:

    Datenschutz

    Alles über Cookies und wie wir Ihre Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung!

    AkzeptierenHinweis nur ausblenden