Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich
- die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,
- die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie
- den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.
Ab 1. Mai 2025 können Sie im Antragsprozess auch die kostenpflichtige Option "Direktversand" wählen und erhalten das Dokument an Ihre zustellfähige Wohnanschrift geliefert. Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens 16. Jahre alt sind und den Antrag für die Ausstellung einer eID-Karte innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Darüber hinaus müssen Sie sich persönlich an der Wohnungstür gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass) ausweisen und die alte eID-Karte bereits bei der Beantragung der neuen eID-Karte entwerten lassen. Bewohnerinnen und Bewohner aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.