Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Bauleitpläne
    • Ortsrecht
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
  • Wohnen und Leben
    • Glasfaser in Lauf
    • Kindergärten und Schulen
    • Laufaz
    • Jugend
    • Senioren
    • Vereine
    • Integration
    • Projekt „Der Ländliche RAUM für Zukunft“
    • Kirchen
    • Bauplätze
  • Kultur und Tourismus
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Partner
    • Laufer Künstler
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Patentregister - Design anmelden

Zurück zur Übersicht

  • Eingetragene Designs schützen die Gestaltung (das Design) von
    • industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen,
    • Teilen von Erzeugnissen, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgeräts.
  • Schutzfähig sind Form und Farbgebung von Gegenständen.
  • Nach Eintragung ins Designregister haben Sie das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen
  • Designschutz können Sie bis zu 25 Jahre aufrecht erhalten.

Voraussetzungen

  • Das angemeldete Design ist designfähig, d.h. die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts wird gezeigt
  • Das Design ist mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sit-ten vereinbar. Staatliche Hoheitszeichen oder andere Zeichen von öffentlichem Interesse dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
  • Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und weder einen Sitz noch eine Niederlassung in Deutschland haben, benötigen Sie einen in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt als Vertreter

Verfahrensablauf

Ihr Design können Sie schriftlich oder elektronisch anmelden.

Wenn Sie Ihr Design schriftlich anmelden möchten:

  • Laden Sie sich das Antragsformular zur Anmeldung eines Designs sowie – bei Sammelanmeldungen - gegebenenfalls das Anlageblatt herunter und füllen Sie beides aus. Es steht im Internet zum Download zur Verfügung.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen bei und reichen Sie Ihren Antrag persönlich oder per Post (nicht per Fax) beim DPMA ein. Beachten Sie die rechtlichen Anforderungen und die Vorgaben für die Wiedergabe Ihres Designs. Unbedingt vorliegen müssen
    • Angaben zum Anmelder
    • die Wiedergabe des Designs und
    • die Erzeugnisangabe.
  • Sie bekommen dann eine Empfangsbestätigung.
  • Überweisen Sie binnen drei Monaten die Anmeldegebühren.
  • Ihre Anmeldung wird erst im Rahmen der Sachbearbeitung in der Designstelle des DPMA geprüft. Das DPMA klärt, ob alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben und Unterlagen eingegangen sind. Es wird festgestellt, ob die Anmeldung die rechtlichen Anforderungen erfüllt, vor allem, ob die Wiedergabe den Formerfordernissen entspricht. Außerdem prüft das DPMA, ob das angemeldete Design designfähig ist, das heißt die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts zeigt.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Designstelle Ihre Anmeldung in das Register ein. Die Eintragung wird auf der Publikationsplattform DPMAregister und im elektronischen Designblatt bekannt gemacht. Mit der Eintragung in das Designregister entsteht der Designschutz.
  • Um den Schutz aufrecht zu erhalten, müssen Sie rechtzeitig zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils 5 Jahre) die Aufrechterhaltungsgebühren bezahlen. Sie können Ihr Design maximal 25 Jahre schützen lassen.

Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:

  • Für Anmeldungen von bis zu 10 Designs können Sie Ihren Antrag über den Dienst DPMAdirektWeb stellen, er ist dann ohne Unterschrift und ohne elektronische Signatur gültig.
  • Wenn Sie mehr als 10 Designs anmelden möchten, nutzen Sie dafür den kostenlosen Dienst DPMAdirektPro
  • Sie brauchen dafür
    • eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser (Anbieter finden Sie bei der Bundesnetzagentur) und
    • die Anmelde-Software DPMAdirektPro, um die Anmeldedokumente erstellen und validieren zu können
  • Überweisen Sie unaufgefordert die Anmeldegebühr.
  • Sie erhalten dann eine Empfangsbestätigung.
  • Das DPMA prüft, ob Ihr Design eingetragen werden kann.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die Designstelle Ihre Anmeldung in das Register ein. Die Eintragung wird auf der Publikationsplattform DPMAregister und im elektronischen Designblatt bekannt gemacht. Mit der Eintragung in das Designregister entsteht der Designschutz.
  • Um den Schutz aufrecht zu erhalten, müssen Sie rechtzeitig zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils 5 Jahre) die Aufrechterhaltungsgebühren bezahlen. Sie können Ihr Design maximal 25 Jahre schützen lassen.

Achtung: Es wird nicht geprüft, ob das angemeldete Design auch die übrigen materiellen Schutzvoraussetzungen erfüllt – zum Beispiel in Bezug auf die Neuheit und Eigenart des Designs. Ein Design wird also auch eingetragen, wenn eine oder mehrere dieser Schutzvoraussetzungen fehlen. Designschutz entsteht jedoch nur, wenn das Design zum Zeitpunkt der Anmeldung Neuheit und Eigenart aufweist. Diese Schutzvoraussetzungen werden aber erst im Streitfall im Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA oder in einem Verletzungsverfahren vor Gericht geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung eines Designs, der konkrete Angaben zum Anmelder enthält
  • Zur Bekanntmachung geeignete Darstellung des Designs, zum Beispiel eine bildliche Darstellung. Die Darstellungen des Designs, die Sie einreichen, sind besonders wichtig. Denn geschützt ist nur das, was aus den Darstellungen ersichtlich wird.
  • Angabe der Erzeugnisse, bei denen das Design verwendet werden soll
  • Bei Sammelanmeldungen zusätzlich: Anlageblatt zum Antrag auf Eintragung eines Designs

Frist/Dauer

  • Antrag auf Designschutz: maximal 12 Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung ("Offenbarung") Ihres Designs
  • Zahlung der Anmeldegebühr: innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der Anmeldung
  • Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr: spätestens zum Ende einer jeden Schutzperiode (jeweils fünf Jahre ab dem Anmeldetag)

Kosten/Leistung

  • Anmeldung eines Designs (elektronisch): EUR 60,00
  • Anmeldung eines Designs (in Papierform): EUR 70,00
  • Sammelanmeldung (elektronisch): EUR 6,00 pro Design, mindestens EUR 60,00
  • Sammelanmeldung (Papierform): EUR 7,00 pro Design, mindestens EUR 70,00

Sonstiges

Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden. Das heißt auch, dass Sie als Designinhaber gegen jedes Design vorgehen können, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt.

Rechtsgrundlage

  • Designgesetz (DesignG)
  • Designverordnung

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Bauen und Gebäudemanagement
      • Bildung, Kultur, Soziales
      • Finanzen und Betriebe
        • Zählerstandserfassung online
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Bürgermeisterwahl
    • Landtagswahl 2021
    • Bundestagswahl 2021
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Ortsrecht
  • Mitarbeiter
  • Kontakt

Sprechzeiten

Derzeit ausschließlich mit Termin (bitte klingeln Sie)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Kontaktformular
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Vereinsmeisterschaften TV Lauf

    02.07.2022

  • Jugend-Sommerfest des Sportvereins

    02.07.2022

  • Generalversammlung der Ziegenfreunde Lauf e. V.

    04.07.2022

  • Brunnenfest des SV Lauf

    05.07.2022

  • Jahreshauptversammlung DRK Ortsverein Lauf

    07.07.2022

Die Wetterlage

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten (nur mit Termin)
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Login
    Nach oben scrollen

    Unser Internetauftritt verwendet sog. "Cookies", um Ihnen einen größtmöglichen Komfort bei der Nutzung unserer Seiten zu garantieren.

    AkzeptierenMehr erfahrenDatenschutz

    Cookie- und Datenschutz-Einstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Um eine einwandfreie Funktion unserer Seite zu gewährleisten, speichern wir sog "Cookies" auf Ihrem Computer. Mit diesen Cookies erfahren wir, wie Sie unsere Seite nutzen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihnen einen größtmöglichen Komfort beim Besuch unserer Seiten zu ermöglichen.

    Um mehr darüber zu erfahren, klicken Sie bitte in der linken Spalte auf den entsprechenden Punkt. Sie können hier auch Einstellungen verändern und bestimmte Cookies von Drittanbietern deaktivieren.

    Bitte bedenken Sie beim Verändern der Einstellungen, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird und wir Ihnen eine komfortable Nutzung unserer Internetseiten nicht mehr garantieren können.

    Wichtige Website Cookies

    Wir nutzen sogenannte "Session-Cookies". Diese und weitere Cookies sind unerlässlich, um die Funktion unserer Website sicherstellen zu können

    Da diese Cookies unter anderem auch für die korrekte Ausgabe der Internetseiten zuständig sind, können diese auch nicht hier deaktiviert werden. Sie können jedoch in Ihren Browsereinstellungen generell die Annahme von Cookies verweigern. Hier erfahren Sie, wie Sie dies bewerkstelligen: https://www.google.de/search?q=cookies+deaktivieren

    Bitte bedenken Sie: Nach dem Deaktivieren werden unsere und auch die meisten anderen Webseiten jedoch nicht mehr vollständig lauffähig sein.

    Generell empfehlen wir Ihnen jedoch für Ihre Datensicherheit, nach schließen des Browsers, sämtliche Cookies automatisch zu löschen.
    Hier erfahren Sie, wie Sie dies einstellen: https://www.google.de/search?q=cookies+automatisch+löschen

    Andere externe Services

    Wir nutzen auf unserer Seite Google Webfonts, Google Maps und externe Video-Provider wie YouTube oder Vimeo. Da diese Provider Zugriff auf Ihre IP Adresse haben, wenn Sie die entsprechende Seite aufrufen, können Sie dies hier verhindern. Bitte bedenken Sie aber, dass die entsprechende Anwendung dann nicht mehr funktionieren wird. Sie müssen anschließend diese Seite neu laden (Taste F5 drücken), damit Ihre Einstellungen wirksam werden

    Google Webfonts Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Vimeo und Youtube Video:

    Datenschutz

    Alles über Cookies und wie wir Ihre Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung!

    AkzeptierenHinweis nur ausblenden