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Bürgerservice von A bis Z

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Personenbezogene Daten - Übermittlung oder Übertragung beantragen

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Unternehmen, öffentliche Stellen und andere Organisationen wie beispielsweise Vereine speichern personenbezogene Daten.

Sie können verlangen, dass diese Daten direkt an Sie übermittelt oder direkt an ein anderes Unternehmen übertragen werden, dessen Dienste Sie nutzen möchten.

Beispiel:

Sie sind Mitglied eines sozialen Online-Netzwerks. Sie entscheiden, dass ein anderes soziales Netzwerk besser zu Ihren Zielen und Ihrer Altersgruppe passt. Sie können das soziale Online-Netzwerk, das Sie aktuell nutzen, bitten, Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihrer Fotos, dem neuen sozialen Netzwerk zu übermitteln.

Voraussetzungen

Die Organisation verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Übertragung schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch.

Im Hinblick auf die mangelnde Sicherheit einer E-Mail-Übertragung ist es empfehlenswert, eine Verschlüsselungssoftware zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Frist/Dauer

Keine

Kosten/Leistung

Keine

Rechtsgrundlage

  • § 19 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (Öffentliche Stellen des Bundes)
  • § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (Auskunft an den Betroffenen)
  • § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) (Sonderregelung für das Bundesamt für Verfassungsschutz)
  • § 491 Strafprozessordnung (StPO) (Gerichte und Strafverfolgungsbehörden)
  • § 495 Strafprozessordnung (StPO) (Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister beim Bundeszentralregister)
  • § 21 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) (Öffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts)
  • § 37 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) (Südwestrundfunk)
  • § 45 Polizeigesetz (PolG) (Sonderregelung für die Landespolizei)
  • § 13 Landesverfassungsschutzgesetz (LVSG) (Sonderregelung für das Landesamt für Verfassungsschutz)

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Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

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