Zum Inhalt springen
Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Historisches
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Bauleitpläne
    • Ortsrecht
    • Finanzen
    • Katastrophenschutz
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
    • Schaden melden
  • Wohnen und Leben
    • Was ich immer mal fragen wollte
    • Kindergärten und Schulen
    • LAUFAZ
    • Senioren
    • Vereine
    • Kirchen
    • Öffentlicher Nahverkehr
    • Bauen in Lauf
    • Glasfaser in Lauf
    • Bodenrichtwerte
    • Laufer Trinkwasserqualität
    • Mindestflurkonzept
  • Kultur und Tourismus
    • Kultur auf der Burg
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Wanderrucksack
    • Partner
    • Laufer Künstler
    • DIES und DAS
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Karriere
  • eBürgerdienste
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Termin online
  • Schaden melden
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Verfahren zur Annahme als Kind - Adoption von Minderjährigen beantragen

Zurück zur Übersicht

Sie haben sich erfolgreich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beworben und ein Kind in Adoptionspflege in Ihren Haushalt aufgenommen. Nun möchten Sie das Kind adoptieren.
Eine Adoption ist erst rechtsgültig, wenn das Familiengericht darüber entschieden hat.

Voraussetzungen

  • Die Adoption dient dem Kindeswohl.
  • Es besteht bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis oder es ist zu erwarten, dass ein solches entsteht.
  • Die Adoptionspflegezeit ist abgelaufen. Diese beträgt normalerweise mindestens ein Jahr.
  • Überwiegende Interessen leiblicher Kinder der Adoptiveltern stehen der Adoption nicht entgegen.
  • Die Voraussetzungen für das Alter der Adoptiveltern sind erfüllt:
    • Ehepaar/Lebenspartnerschaft: einer der Eheleute beziehungsweise Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen ist mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt
    • unverheiratete Person: die Person ist mindestens 25 Jahre alt
    • bei einer Stiefkind-Adoption: die Partnerin oder der Partner ist mindestens 21 Jahre alt.
  • Bei Kindern ab 14 Jahren: Die Einwilligung des Kindes mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung liegt vor.
  • Bei Kindern unter 14 Jahren: Die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung liegt vor.
  • Die Einwilligung der leiblichen Eltern liegt vor. In besonderen Fällen kann das Gericht die Einwilligung der Eltern ersetzen.
  • Bei der Stiefkind-Adoption: Die Einwilligung der Partnerin oder des Partners ist erforderlich.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Notarin beziehungsweise Ihr Notar müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.

Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.

Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus.
Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption rechtsgültig und unwiderruflich.
Das Kind erhält im Regelfall den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

Erforderliche Unterlagen

  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen
    • des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung beziehungsweise
    • der gesetzlichen Vertretung zum Adoptionsantrag für ein unter 14-jähriges Kind und
    • der leiblichen Eltern
  • fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle

Hinweis: Die notariell beurkundeten Einwilligungserklärungen reicht Ihre Notarin oder Ihr Notar beziehungsweise das Jugendamt als Amtsvormund bei Gericht ein. Die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle reicht die Adoptionsvermittlungsstelle oder das Jugendamt ein.

Das Gericht wird unter Umständen weitere Unterlagen bei Ihnen anfordern. Diese müssen Sie fristgerecht einreichen.

Frist/Dauer

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Kosten/Leistung

Es entstehen Kosten für die notarielle Beurkundung des Antrags.

Sonstiges

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall anwaltlich beraten.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • §§ 1741 ff. Annahme als Kind

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG):

  • §§ 186 ff. Verfahren in Adoptionssachen

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Zählerstandserfassung online
        • Haushaltsplan 2025 Komplettfassung
        • Haushaltsplan 2024
        • Haushaltsplan 2023
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundtiere
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Bundestagswahl 2025
    • Kommunal- und Europawahl 2024
    • Bürgerentscheid
    • Bürgermeisterwahl 2022
    • Bundestagswahl 2021
    • Landtagswahl 2021
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Katastrophenschutz
    • Alarmierung über Sirenen
    • Alarmierung über Cell Broadcast
  • Ortsrecht
  • Finanzen
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2025 und Wirtschaftsplan 2025
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2024 und Wirtschaftsplan 2024
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2023 und Wirtschaftsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021
    • Jahresabschlüsse 2020
    • Jahresabschlüsse 2019 Kernhaushalt und Eigenbetriebe
    • Jahresabschlüsse 2018 Kernhaushalt und Eigenbetriebe, Eröffnungsbilanz 2018
  • Mitarbeiter
  • Kontakt
  • Schaden melden
Search Search

Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Ihr Kontakt
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Seniorenweihnachtsfeier
    14.12.2025
  • Friedenslicht/Lichterfeier der Kolpingfamilie
    14.12.2025
  • Café Kirchturmblick
    15.12.2025
  • Gemeinderatssitzung
    16.12.2025
  • Blutspende DRK
    29.12.2025

Das Wetter in Lauf

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

Barrierefreiheit

  Erklärung zur Barrierefreiheit

  Leichte Sprache

© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Cookie-Historie
    • -ändern
    • -widerrufen
    • Cookie-Richtlinie
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen