1) Die Rückmeldung zum besonderen Beratungsverfahren erfolgt durch die Erziehungsberechtigten spätestens am vierten Tag nach dem Erhalt der Grundschulempfehlung auf einem Formular, das die Erziehungsberechtigten mit der Grundschulempfehlung erhalten, an die Grundschule.
2) Eine besonders ausgebildete und weiterqualifizierte Beratungslehrkraft bietet den Erziehungsberechtigten einen Termin für ein Beratungsgespräch an. Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten werden in diesem Gespräch Anliegen und Fragestellungen herausgearbeitet. Möglicherweise wird in diesem Beratungsgespräch das zentrale Elternanliegen bereits geklärt und die Beratung ist beendet. Ggf. kann es sinnvoll sein, weitere Informationen zum Leistungsprofil Ihres Kindes zu gewinnen. Die Beratungslehrkraft schlägt Ihnen in diesem Fall vor, an einem zusätzlichen Termin eine Testung mit Ihrem Kind durchzuführen. Dem müssen alle Erziehungsberechtigten zustimmen. Dabei können die Begabung, die Motivation oder auch andere Aspekte in den Mittelpunkt gestellt werden. Die eingesetzten Verfahren sowie die Testform (Einzel- oder Gruppentestung) werden von der Beratungslehrkraft, orientiert an den Fragestellungen der Erziehungsberechtigten, festgelegt.
In einem Rückmeldegespräch werden die diagnostischen Ergebnisse (z.B. Test- und Fragebogenergebnisse, Beobachtungen, Gesprächsinformationen) gemeinsam mit den Eltern hinsichtlich des Elternanliegens reflektiert.
Die Entscheidung über die Schulwahl bleibt auch nach dem besonderen Beratungsverfahren Ihnen als Erziehungsberechtigten überlassen.