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Bürgerservice von A bis Z

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Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden

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Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung findet nach den Informations- und Beratungsgesprächen der Schule mit Ihnen über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl statt.

Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Voraussetzungen

Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.

Hinweis:

Die Grundschulempfehlung hat als Ziel, jedem Kind die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann – eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über noch unterfordert.

In den Grundschulempfehlungen ist für jede Schulart auch die Empfehlung für den Besuch der Gemeinschaftsschule enthalten.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
  • Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Frist/Dauer

Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/2025

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024

Kosten/Leistung

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

  • § 4 Abs. 3 Schulgesetz (SchG) (Grundschule)
  • § 6 Schulgesetz (SchG) (Werkrealschule und Hauptschule)
  • § 88 Schulgesetz (SchG) (Wahl des Bildungswegs)
  • Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform (Aufnahmeverordnung)

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Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
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