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Bürgerservice von A bis Z

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Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.

Voraussetzungen

Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung

Verfahrensablauf

Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.

Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.

Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:

  • Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
  • wenn bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
  • wenn bekannt: Datum der Entscheidung
  • eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht

Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

  • für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
  • für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung

Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.

Sonstiges

Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.

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Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

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