Wenden Sie sich mit Ihrem Verdacht persönlich, schriftlich oder telefonisch an eine der folgenden Stellen:
- das Wasserversorgungsunternehmen
- den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer, Vermieter) oder
- das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt
Zuständiges Gesundheitsamt ist entweder
- das Landratsamt oder,
- wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung, oder
- wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises.
Sie sollten vor allem folgende Eigenschaften des Wassers genau beschreiben:
- Farbe
- Geschmack
- Geruch
- allgemeine Beschaffenheit (z.B. Schaumbildung)
Diese Angaben können für die Fachleute Hinweise auf die Art der Verunreinigungen sein.
Mitarbeitende des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes oder von diesen beauftragte Laboratorien können bei Verdacht auf eine Verunreinigung in Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen.
Diese wird in einem Labor analysiert, um die Ursache für Verunreinigungen (z.B. Hilfsstoffe bei der Trinkwasseraufbereitung, Ablagerungen in Rohren) zu finden.