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Bürgerservice von A bis Z

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Umweltinformationen beantragen

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Jede Person hat das Recht, bei informationspflichtigen Stellen den freien Zugang zu Umweltinformationen zu verlangen.

Der Begriff der Umweltinformation ist sehr weit gefasst. Hierunter fallen beispielsweise Informationen aus den Bereichen Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Artenvielfalt, gentechnisch veränderte Organismen, Energie, Strahlung oder Lärm.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen.

Der Zugang kann Ihnen eröffnet werden durch:

  • Auskunftserteilung
  • Gewährung von Akteneinsicht
  • in sonstiger Weise

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Um Informationen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle einreichen. Dieser Antrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann auch elektronisch gestellt werden.

In Ihrem Antrag müssen Sie konkretisieren, welche Informationen Sie in welcher Form erhalten möchten. Sie haben die Möglichkeit, Akten vor Ort einzusehen oder die Übermittlung von Auskünften zu verlangen. Der Antrag muss nicht begründet werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

  • Für mündliche und einfache schriftliche Auskünfte: keine
  • Für die Übermittlung von Umweltinformationen fallen Gebühren an, wenn der Bearbeitungsaufwand drei Stunden übersteigt.

Sonstiges

Sie haben nur einen Anspruch auf Zugang zu Informationen, über die die informationspflichtige Stelle tatsächlich verfügt.

Die informationspflichtige Stelle muss die von Ihnen angefragten Umweltinformationen nicht erstellen. Weiß die informationspflichtige Stelle, bei welcher Behörde die Informationen vorliegen, so muss sie Ihren Antrag automatisch weiterleiten. Sie bekommen dann eine Information zu der Weiterleitung.

Rechtsgrundlage

Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) (Umweltinformationen)

  • § 22 ff.

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Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

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Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
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