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Bürgerservice von A bis Z

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Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen

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Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.

Voraussetzungen

  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
  • Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
  • Vorlage der Konzeption der Einrichtung und des Konzepts zum Schutz vor Gewalt

Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“sowie auf der Homepage des KVJS.

Verfahrensablauf

Sie können die Betriebserlaubnis digital oder schriftlich beantragen. Eine digitale Antragsstellung im Rahmen des digitalen Betriebserlaubnisverfahrens (DiBev) ist nach der Anmeldung über Kita-Data-Webhouse mit dem persönlichen Trägerzugang möglich. Die schriftlichen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des KVJS unter Betriebserlaubnis.

Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.

Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:

  • Gesundheitsamt
  • Veterinäramt
  • Baurechtsbehörde
  • Brandschutzbehörde
  • Unfallkasse

Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.

In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:

  • die Angebotsformen
  • die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
  • das notwendige Personal
  • sonstige Rahmenbedingungen

Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Gruppenblättern
  • Konzeption der Einrichtung
  • Konzept zum Schutz vor Gewalt
  • Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
    • bei Neuantrag beziehungsweise. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
  • Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.

Frist/Dauer

Keine

 

Kosten/Leistung

keine

Sonstiges

Wir empfehlen bei einer Neueröffnung eine Kontaktaufnahme mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme sowie eine frühzeitige Beratung bereits während der Planung.

Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.

Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe:

  • § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
  • § 104 Bußgeldvorschriften

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