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Bürgerservice von A bis Z

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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

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Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

Voraussetzungen

Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (zum Beispiel Heirats- oder Scheidungsurkunde)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen oder Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug

Frist/Dauer

Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Kosten/Leistung

Die Kosten werden nach Verwaltungsaufwand gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) abgerechnet.

Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

  • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
  • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

Sonstiges

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  • § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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77886 Lauf

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