Zum Inhalt springen
Lauf im Schwarzwald - mitten in Baden - Willkommen
  • Unsere Gemeinde
    • Grußwort
    • Portrait
    • Geschichte
    • Imagefilm
    • Historisches
    • Ortsplan
  • Rathaus und Politik
    • Bürgerservice
    • Wahlen
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Gemeinderat → Ratsinfo
    • Bauleitpläne
    • Ortsrecht
    • Finanzen
    • Katastrophenschutz
    • Mitarbeiter
    • Kontakt
    • Schaden melden
  • Wohnen und Leben
    • Einwohnerbefragung 2026
    • Was ich immer mal fragen wollte
    • Kindergärten und Schulen
    • LAUFAZ
    • Senioren
    • Vereine
    • Kirchen
    • Öffentlicher Nahverkehr
    • Bauen in Lauf
    • Glasfaser in Lauf
    • Bodenrichtwerte
    • Laufer Trinkwasserqualität
    • Mindestflurkonzept
  • Kultur und Tourismus
    • Kultur auf der Burg
    • Leonhardusritt
    • Lauf als Erholungsort
    • Unterkünfte und Gastronomie
    • Ausflugsziele in Lauf
    • In der Umgebung
    • Wanderrucksack
    • Partner
    • Laufer Künstler
    • DIES und DAS
  • Aktuelles
    • Aktuelles aus Lauf
    • Veranstaltungen
  • Karriere
  • eBürgerdienste
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Termin online
  • Schaden melden
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bürgerservice von A bis Z

Vorlesen

Oldtimerkennzeichen beantragen

Zurück zur Übersicht

Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.

Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:

  • Steuererleichterungen
  • Versicherungsvorteile
  • abweichende Regelungen in Umweltzonen

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.

Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.

Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Voraussetzungen

  • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
  • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:

  • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als EUR 30,00
  • keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge

Verfahrensablauf

Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Mit dieser Zuteilung:

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen;
  • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen;
  • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.

Bei der Online-Beantragung:

Sie können ein Oldtimerkennzeichen nur online beantragen, wenn das Fahrzeug bereits zuvor einmal ein Oldtimerkennzeichen hatte. Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen über das i-Kfz Portal beantragen:

  • wird die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
  • erhalten Sie die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens als Bescheid per Mail oder als Download
  • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
  • bringen Sie die Plaketten, die Sie postalisch von der Zulassungsbehörde erhalten haben, auf den Kennzeichenschildern an
  • befestigen Sie diese ordnungsgemäß an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug

Für beide Antragsarten gilt:

Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.
  • Erfolgt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
    • Fahrzeugbrief oder
    • ausländische Fahrzeugpapiere oder
    • bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt Certificate of Conformity (CoC), oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis
    • Kaufvertrag oder
    • Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung

variabel

Sonstiges

Es gibt folgende Hinweise:

Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

  • § 10 Besondere Kennzeichen
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen
  • § 9 Zuteilung von Kennzeichen
  • § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
  • § 20 Antrag
  • § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
  • Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen

Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO):

  • § 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

  • Bürgerservice
    • Bürgerservice von A-Z
    • eBürgerdienste
      • Zentrale Dienste und Bürgerservice
        • Termin online vereinbaren
      • Zählerstandserfassung online
    • Onlineformulare
    • Formulare
    • Fundtiere
    • Fundsachen
    • Steuern und Gebühren
  • Wahlen
    • Landtagswahl BW 2026
    • Bundestagswahl 2025
    • Kommunal- und Europawahl 2024
    • Bürgerentscheid
    • Bürgermeisterwahl 2022
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderat → Ratsinfo
  • Bauleitpläne
  • Katastrophenschutz
    • Alarmierung über Sirenen
    • Alarmierung über Cell Broadcast
    • Leitfaden zur Eigenvorsorge in Krisen- und Katastrophenfällen
  • Ortsrecht
  • Finanzen
    • Haushaltsplan und Wirtschaftsplan 2026
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2025 und Wirtschaftsplan 2025
      • Haushaltsplan 2025 Komplettfassung
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2024 und Wirtschaftsplan 2024
      • Haushaltsplan 2024
    • Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Haushaltsjahr 2023 und Wirtschaftsplan 2023
      • Haushaltsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021
    • Jahresabschlüsse 2020
    • Jahresabschlüsse 2019
    • Jahresabschlüsse 2018, Eröffnungsbilanz 2018
  • Mitarbeiter
  • Kontakt
  • Schaden melden
Search Search

Sprechzeiten

Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 bis 18:00 Uhr
Termine werden bevorzugt bearbeitet.

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60

gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Auf einen Blick

  • Aktuelles
  • Lage/Anfahrt
  • Bürgerservice von A-Z
  • Termin online vereinbaren
  • Ihr Kontakt
  • Veranstaltungen
Grafik: Silhouette der Laufer Kirche

Veranstaltungen

  • Vernissage/Bilderausstellung Siegfried Huber
    30.01.2026
  • Winterkonzert der Jungmusiker/innen des MV Lauf
    01.02.2026
  • Vortrag zur Wärmepumpe der Ortenauer Energieagentur
    04.02.2026
  • Miteinander Essen
    05.02.2026
  • Gemeinderatssitzung
    10.02.2026

Das Wetter in Lauf

Lagekarte

Öffnen Sie Google Maps in einem neuen Fenster

Kontakt

Hauptstraße 70
77886 Lauf

Tel.: 07841 2006-0
Fax: 07841 2006-60
E-Mail: gemeinde@lauf-schwarzwald.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr

Barrierefreiheit

  Erklärung zur Barrierefreiheit

  Leichte Sprache

© Gemeinde Lauf im Schwarzwald
    • Home
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Sitemap
    • Cookie-Historie
    • -ändern
    • -widerrufen
    • Cookie-Richtlinie
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen